Den Neubau der Cassellabrücke beschleunigen
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, den Neubau der Cassellabrücke zu beschleunigen, da die bestehende Brücke nicht mehr stand- und verkehrssicher ist. Die Planungsrandbedingungen haben sich seit dem Bau 1964 grundlegend geändert, was eine umfassende Neuplanung erforderlich macht.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Leo-Gans-Straße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 08.02.2026.
- Einbahnstraßenregelung für die Jakobsbrunnenstraße zwischen Konstanzer Straße und LeoGansStraße08.02.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Erneuerung und Wiederherstellung des Fahrradwegs in der Jakobsbrunnenstraße24.11.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Begrünung des städtischen Areals an der Leo-Gans-Straße 228.10.2024 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Leo-Gans-Straße per E-MailBericht
Die bestehende Cassellabrücke ist nicht mehr stand- und verkehrssicher und muss umgehend zurückgebaut werden. Die Planungsrandbedingungen für die Neubauplanung wurden bereits eruiert und mit dem Rechts- sowie mit dem Stadtplanungsamt erörtert. Seit dem Bau der Cassellabrücke 1964 haben sich grundlegende Änderungen der Planungsrandbedingungen ergeben. Dazu zählen unter anderem: Allessa-Areal Seit der Veräußerung der Cassellastraße zwischen Hanauer Landstraße und Jakobsbrunnenstraße ist die ehemalige Straßenparzelle, auf der die Cassellabrücke seinerzeit errichtet wurde, Teil des Chemiegeländes. Für den Rück- und Neubau müssen die auf dem Gelände geltenden Sicherheitsstandards eingehalten werden und der laufende Produktionsbetrieb gewährleistet sein. Alle Arbeitsschritte müssen einvernehmlich mit der Grundstückseigentümerin erfolgen. Das Einvernehmen soll durch eine Planungs- und Baudurchführungsvereinbarung zwischen der Allessa GmbH und der Stadt Frankfurt am Main für beide Seiten rechtssicher hergestellt werden. Der Magistrat steht bereits im Kontakt mit der Allessa GmbH. SEVESO-III-Richtlinie Auf dem Allessa-Areal dürfen Substanzen nach der im Jahr 1982 in erster Fassung eingeführten "Richtlinie zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen" gelagert werden. Die Cassellabrücke liegt innerhalb des Fabrikgeländes und der umliegenden 500-Meter-Schutzzone. Dies muss im Rahmen der Neubauplanung berücksichtigt werden. Barrierefreiheit Die Rampen der bestehenden Cassellabrücke sind doppelt so steil, wie von den Richtlinien zur Barrierefreiheit gefordert, Zwischenpodeste fehlen. Die Rampenlänge des Ersatzneubaus muss folglich mehr als verdoppelt werden. Daher muss bei der Planung geprüft werden, ob die derzeit verfügbaren Flächen ausreichen. Die Kioske in der Cassellastraße und in der Leo-Gans-Straße werden voraussichtlich nicht an den derzeitigen Standorten verbleiben können. Grundstückseigentumsverhältnisse Der Lückenschluss zwischen Hanauer Landstraße und dem Bahnübergang Cassellastraße erfordert voraussichtlich, dass Anlagenteile in den Vorgärten der anliegenden Mehrfamilienhäuser östlich der Cassellastraße errichtet werden. Diese Häuser werden durch den Brückenneubau verschattet oder anderweitig beeinträchtigt. Dazu muss mit den 87 betroffenen Teileigentümern Einvernehmen hergestellt werden. Die Rampe sowie der Überbau nördlich der Hanauer Landstraße befinden sich ohne dingliche Sicherung (Grunddienstbarkeit oder Baulast) auf privatem Grund. Hier muss Rechtssicherheit für den Verbleib beziehungsweise den Neubau erwirkt werden. Diese veränderten Randbedingungen erfordern eine grundlegende Neuplanung der Cassellabrücke. Das Brückenbauwerk wird im Endzustand (ohne Rampen) rund 630 Meter überspannen. Aufgrund dieser städtebaulichen Dominanz und des hohen Auftragsvolumens ist es sinnvoll, einen Gestaltungswettbewerb vorzuschalten. Darüber hinaus müssen die vergaberechtlichen Vorgaben der Stadt Frankfurt am Main eingehalten werden. Aus diesen Gründen geht der Magistrat davon aus, dass der Neubau der Cassellabrücke voraussichtlich ab 2024 beginnt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Oktober 2019BB 369Frankfurter Brückenbauprogramm - Umsetzungsstand und Fortschreibung hier: 2. BerichtMagistratsbericht
- 15. Januar 2020NRNR 1082Neubau der Cassellabrücke beschleunigenSTVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE
- 20. April 2020Sie sind hierBB 180Den Neubau der Cassellabrücke beschleunigenMagistratsbericht
- 11. September 2020BB 464Den Neubau der Cassellabrücke beschleunigenMagistratsbericht
- 12. März 2021Antwort des Magistrats · nach 75 WochenBB 93Den Neubau der Cassellabrücke beschleunigenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, BFF und FDP gegen LINKE. und GRÜNE (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)