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Fahrbahnmarkierungen zwischen Alte Brücke und Untermainbrücke erneuern

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 5
12 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahnmarkierungen zwischen der Alten Brücke und der Untermainbrücke zu erneuern, da die Straße stark frequentiert ist und es häufig zu Staus und Beinaheunfällen kommt. Eine Erneuerung der Markierungen wird als notwendig erachtet, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahnmarkierungen im Bereich des Sachsenhäuser Ufers zwischen "Alte Brücke" und "Untermainbrücke" baldmöglichst erneuern zu lassen.

Begründung

Die Straße, die Teil der Bundesstraße 43 in Richtung des Universitätsklinikums ist, ist stark frequentiert, auch mit vielen ortsfremden Fahrzeugen. Gerade im Kreuzungsbereich Untermainbrücke/Schaumainkai kommt es immer wieder zu Staus und Beinaheunfällen durch nicht richtig eingeordnete Fahrzeuge infolge fehlender bzw. unkenntlicher Fahrbahnmarkierungen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. September 2025Sie sind hier
    OMOM 7424Fahrbahnmarkierungen zwischen Alte Brücke und Untermainbrücke erneuern
    Direktanregung
  2. 28. November 2025Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 2024Fahrbahnmarkierungen zwischen Alte Brücke und Untermainbrücke erneuernStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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