Unfälle an ungeschützten Gehwegen erfordern zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen an der Haltestelle "Westend" der U-Bahnlinien U 6 und U 7
Stellungnahme des Magistrats
Die Stellungnahme vom 16.12.2024, ST 2160, ist zurückzuweisen. Die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) hat den Aufzug sowie alle damit verbundenen baulichen Maßnahmen gemäß des geltenden Planfeststellungsbeschlusses umgesetzt. Die auf der Westseite vorhandenen Poller wurden im Rahmen der Planfeststellung errichtet und dienen dem baulichen Schutz des Aufzugs als technischer Anlage. Auf der Ostseite befinden sich Standard-Poller, wie sie in Frankfurt allgemein zum Verhindern des Befahrens von Gehwegen und Verkehrsinseln eingesetzt werden. Diese wurden von der VGF freiwillig ergänzt, obwohl sie im Planfeststellungsverfahren nicht vorgesehen waren. Der Magistrat weist darauf hin, dass sich der Fußverkehr auf der Ostseite in einem öffentlichen Verkehrsraum befindet, der - wie an anderen vergleichbaren Standorten - nicht mit besonderen Schutzmaßnahmen gegen Fahrzeugverkehr ausgestattet ist. Für den Schutz von Passantinnen und Passanten bestehen keine Anhaltspunkte für eine besondere Gefährdungslage, die über die üblichen städtischen Sicherheitsstandards hinausgehende Maßnahmen erforderlich machen würde.