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Anpassung der Außengastronomie-Verordnung - Vielfalt und Infrastruktur in den Stadtteilen sichern

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

29.03.2025

Antrag Ortsbeirat

Anpassung der Außengastronomie-Verordnung - Vielfalt und Infrastruktur in den Stadtteilen sichern

Details im PARLIS OF_1426-5_2025
23.05.2025

Anregung Ortsbeirat

Anpassung der Außengastronomie-Verordnung - Vielfalt und Infrastruktur in den Stadtteilen sichern

Details im PARLIS OM_7027_2025
Partei(en): CDU SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 29.03.2025, OF 1426/5

Betreff: Anpassung der Außengastronomie-Verordnung - Vielfalt und Infrastruktur in den Stadtteilen sichern
Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, sicherzustellen, dass die neue Verordnung zur Außengastronomie nicht dazu führt, dass die gewachsene Infrastruktur und die Vielfalt an Einzelhandelsangeboten - insbesondere in der Schweizer Straße - eingeschränkt werden. Die Verordnung ist so zu handhaben, dass auch kleinere, nicht gastronomische Gewerbebetriebe wie "Schmitz Papeterie" oder die Blumengalerie auf der Schweizer Straße erhalten bleiben können. Die Außengastronomie-Verordnung muss so angepasst oder flexibel gehandhabt werden, dass eine sinnvolle Koexistenz von Gastronomie und Einzelhandel weiterhin möglich ist. Eine starre Auslegung der Regelung darf nicht dazu führen, dass funktionierende, gewachsene Strukturen zerstört werden und inhabergeführte Läden aus den Stadtteilen verdrängt werden.

Begründung:

Seit fast 30 Jahren ist "Schmitz Papeterie" ein fester Bestandteil der Schweizer Straße - ein beliebtes Fachgeschäft für Papeterie und Wohnaccessoires. Seit 15 Jahren befindet sich das Geschäft im traditionsreichen Gebäude des "Gemalten Hauses" in Sachsenhausen. Im Zuge der neuen Außengastronomie-Verordnung, die seit dem 1. April 2023 gilt, dürfen Außenflächen für die Gastronomie nur noch unmittelbar vor dem eigenen Geschäftsbereich genutzt werden. In der Praxis bedeutet dies, dass die Gaststätte "Gemaltes Haus" - die zugleich Eigentümerin des Gebäudes ist - ihre Außenbewirtschaftung statt wie bisher jahrzehntelang von 30 qm nun auf eine Fläche von 11,20 qm beschränken muss, da ein Teil der bisherigen Fläche vor der angemieteten Fläche von "Schmitz Papeterie" liegt. Die Konsequenz: Um die wirtschaftlich wichtige Außengastronomie weiterhin betreiben zu können, sah sich die Betreiberin des "Gemalten Hauses" gezwungen, der Papeterie nach 15 Jahren das Mietverhältnis vorsorglich zu kündigen - nicht aus fehlendem Bedarf, sondern allein aus Gründen der Flächenregelung. Im schlimmsten Fall müsste die Ladenfläche leer stehen oder als Lager genutzt werden, damit sie dem Geschäftsbereich der Gaststätte zugerechnet werden kann. Die neue Verordnung zur Außengastronomie schwächt hier die Vielfalt im Stadtteil, den Einzelhandel und die Nahversorgung. Das bedeutet in vielen Fällen eine Monokultur an Gaststätten, wie in Alt Sachsenhausen. Der Verlust von Vielfalt und Infrastruktur in den Stadtteilen kann nicht das Ergebnis der Verordnung zur Außengastronomie sein. Hier gilt es dringend nachzubessern.
Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7027 2025 Die Vorlage OF 1426/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme