Anpassung der Außengastronomie-Verordnung - Vielfalt und Infrastruktur in den Stadtteilen sichern
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Zusammenfassung
Die Anregung an den Magistrat fordert eine Anpassung der Außengastronomie-Verordnung, um die Vielfalt des Einzelhandels in der Schweizer Straße zu sichern und eine Koexistenz von Gastronomie und Einzelhandel zu ermöglichen. Besonders die drohende Schließung etablierter Geschäfte wie "Schmidt's Papeterie" aufgrund der Verordnung soll verhindert werden.
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Status nicht sicher bestimmbar
Diese Vorlage stammt aus der vorherigen Wahlperiode. Aus den vorhandenen Daten lässt sich nicht zuverlässig erkennen, ob der für § 21 maßgebliche Beschluss schon vorlag.Warum?
Schweizer Straße — 23 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.
- Sicherheit für Fußgänger an der Kreuzung Schweizer Straße/Mörfelder Landstraße14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Aufpflasterung der Kreuzung Textorstraße/Diesterwegstraße14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Regelkonformes Fahrverhalten in der westlichen Hedderichstraße06.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Schweizer Straße per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass die neue Verordnung zur Außengastronomie nicht dazu führt, dass die gewachsene Infrastruktur und die Vielfalt an Einzelhandelsangeboten, insbesondere in der Schweizer Straße, eingeschränkt werden. Die Verordnung ist so zu handhaben, dass auch kleinere, nicht gastronomische Gewerbebetriebe wie "Schmidt's Papeterie" oder die "Blumengalerie" auf der Schweizer Straße erhalten bleiben können.
Die Außengastronomie-Verordnung muss so angepasst oder flexibel gehandhabt werden, dass eine sinnvolle Koexistenz von Gastronomie und Einzelhandel weiterhin möglich ist. Eine starre Auslegung der Regelung darf nicht dazu führen, dass funktionierende, gewachsene Strukturen zerstört und inhabergeführte Läden aus den Stadtteilen verdrängt werden.
Begründung
Seit fast 30 Jahren ist "Schmidt's Papeterie" ein fester Bestandteil der Schweizer Straße - ein beliebtes Fachgeschäft für Papeterie und Wohnaccessoires. Seit 15 Jahren befindet sich das Geschäft im traditionsreichen Gebäude des "Gemalten Hauses" in Sachsenhausen.
Im Zuge der neuen Außengastronomie-Verordnung, die seit dem
- April 2023 gilt, dürfen Außenflächen für die Gastronomie nur noch unmittelbar vor dem eigenen Geschäftsbereich genutzt werden. In der Praxis bedeutet dies, dass die Gaststätte "Zum Gemalten Haus", die zugleich Eigentümerin des Gebäudes ist, ihre Außenbewirtschaftung, statt wie bisher jahrzehntelang von 30 Quadratmetern, nun auf eine Fläche von 11,20 Quadratmetern beschränken muss, da ein Teil der bisherigen Fläche vor der angemieteten Fläche von "Schmidt's Papeterie" liegt. Die Konsequenz: Um die wirtschaftlich wichtige Außengastronomie weiterhin betreiben zu können, sah sich die Betreiberin der Gaststätte "Zum Gemalten Haus" gezwungen, der Papeterie nach 15 Jahren das Mietverhältnis vorsorglich zu kündigen - nicht aus fehlendem Bedarf, sondern allein aus Gründen der Flächenregelung. Im schlimmsten Fall müsste die Ladenfläche leer stehen oder als Lager genutzt werden, damit sie dem Geschäftsbereich der Gaststätte zugerechnet werden kann. Die neue Verordnung zur Außengastronomie schwächt hier die Vielfalt im Stadtteil, den Einzelhandel und die Nahversorgung. Das bedeutet in vielen Fällen eine Monokultur an Gaststätten, wie in Alt-Sachsenhausen. Der Verlust von Vielfalt und Infrastruktur in den Stadtteilen kann nicht das Ergebnis der Verordnung zur Außengastronomie sein. Hier gilt es dringend nachzubessern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. März 2025OFOF 1426/5Anpassung der Außengastronomie-Verordnung - Vielfalt und Infrastruktur in den Stadtteilen sichernOrtsbeiratsantrag · BFF
- 23. Mai 2025Sie sind hierOMOM 7027Anpassung der Außengastronomie-Verordnung - Vielfalt und Infrastruktur in den Stadtteilen sichernDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf7 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung: Einstimmige Annahme