Halteverbot im Heigenbrücker Weg einrichten
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, ein Halteverbot im Heigenbrücker Weg einzurichten, um die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge und die Müllabfuhr zu gewährleisten. Dies ist notwendig, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und die kommunalen Dienstleistungen nicht zu beeinträchtigen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob an der Ecke Heigenbrücker Weg auf Höhe der Hausnummern 41 und 43 ein Halteverbot eingerichtet werden kann.
Begründung
Durch das Abstellen von Fahrzeugen an dieser Stelle wird die Durchfahrt erheblich eingeschränkt. Weder Rettungsfahrzeuge noch die Müllabfuhr können den Bereich im Notfall oder zur regulären Entsorgung ohne Rangieren passieren. Dies stellt sowohl eine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit als auch eine Beeinträchtigung der notwendigen kommunalen Dienstleistungen dar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. September 2025Sie sind hierOMOM 7417Halteverbot im Heigenbrücker Weg einrichtenDirektanregung
- 15. Dezember 2025Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 2125Halteverbot im Heigenbrücker Weg einrichtenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats