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  • Umwandlung von Parkplätzen
    OMOB 5
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7425 entstanden aus Vorlage: OF 1495/5 vom 31.07.2025 Betreff: Umwandlung von Parkplätzen Der Magistrat wird gebeten, zwei von den vier Schwerbehindertenparkplätzen, welche sich an der Nordseite des Diesterwegplatzes an der früheren Postfiliale befinden, in reguläre Parkplätze umzuwandeln. Begründung: An der obigen Stelle befinden sich vier Parkplätze, die für Schwerbehinderte ausgewiesen sind. Dies resultiert aus der Zeit, als in dem Gebäude noch eine Postfiliale ansässig war. Seit diese geschlossen wurde, sind die Schwerbehindertenparkplätze, auch an belebten Markttagen, weitgehend leer. Es besteht folglich nicht mehr der Bedarf für vier Schwerbehindertenparkplätze, weshalb zwei in reguläre Parkplätze umgewandelt werden sollten, die dringend gebraucht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2026 Aktenzeichen: 66-3

  • Aufpflasterung der Kreuzung Textorstraße/Diesterwegstraße
    OMOB 5
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7426 entstanden aus Vorlage: OF 1498/5 vom 18.08.2025 Betreff: Aufpflasterung der Kreuzung Textorstraße/Diesterwegstraße Vorgang: OM 7403/25 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten, die Kreuzung Textorstraße/Diesterwegstraße aufzupflastern. Begründung: Der nördliche Teil der Diesterwegstraße wird sehr häufig vom Pendlerverkehr als Durchgangsstraße missbraucht, um schneller von der Schweizer Straße auf die Textorstraße Richtung Lokalbahnhof und Darmstädter Landstraße zu gelangen. Auch wird von Fahrern berichtet, die sich auf der Textorstraße nicht an die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h halten. Die für zwei Spuren ungewöhnliche bauliche Breite der Textorstraße an dieser Stelle trägt dazu bei, dass Verkehrsteilnehmer die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht wahrnehmen oder bewusst ignorieren. Die Fußgängerquerung über die Textorstraße wird nicht nur von den vielen Menschen auf dem Weg zwischen Schweizer Platz und Südbahnhof genutzt, sondern besonders häufig von Kindern auf dem Schulweg zu den umliegenden Schulen und Kindertagesstätten. Vor diesem Hintergrund würde, neben dem erforderlichen Blinklicht (OM 7403), in diesem Einzelfall eine umfassende Aufpflasterung zur erforderlichen Verkehrsberuhigung und Unfallvermeidung beitragen. Die Situation unterscheidet sich nicht wesentlich von der nördlich gelegenen Kreuzung Diesterwegstraße/Schwanthalerstraße, die über die erforderliche Aufpflasterung verfügt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7403 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1844 Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1409 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Einrichtung einer Linksabbiegemöglichkeit vom Niederräder Ufer in die Mainfeldstraße
    OMOB 5
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7427 entstanden aus Vorlage: OF 1499/5 vom 10.08.2025 Betreff: Einrichtung einer Linksabbiegemöglichkeit vom Niederräder Ufer in die Mainfeldstraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob und unter welchen verkehrsplanerischen und sicherheitsrelevanten Voraussetzungen das Linksabbiegen vom Niederräder Ufer in die Mainfeldstraße für den stadteinwärts fahrenden Verkehr ermöglicht werden kann. Begründung: Mit der jüngst umgesetzten Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf dem Niederräder Ufer auf 50 km/h wurden wichtige verkehrssicherheitsrelevante Verbesserungen für den Fuß- und Radverkehr vorgenommen. Diese Maßnahme schafft zugleich neue Spielräume für die sichere Anordnung bisher unterbundenen Abbiegens. Insbesondere das Linksabbiegen vom Niederräder Ufer aus Richtung Westen in die Mainfeldstraße war bislang untersagt. Dies führte zu unpraktischen und sehr langen Umwegen. Durch die Geschwindigkeitsreduzierung ist die Sichtbeziehung verbessert und die Zahl der Konflikte hat sich verringert. Die Situation vor Ort sollte nun mit dem Ziel neu bewertet werden, die Netzfunktionalität für den lokalen Kfz-Verkehr behutsam zu stärken, ohne den Fortschritt für die Verkehrssicherheit zu gefährden. Daher sollte das Linksabbiegen an dieser Stelle geprüft und ggf. durch bauliche oder signaltechnische Maßnahmen ermöglicht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 111 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1

  • Kontrolle der Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung am Niederräder Ufer auf Höhe der KGS Niederrad
    OMOB 5
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7428 entstanden aus Vorlage: OF 1500/5 vom 30.06.2025 Betreff: Kontrolle der Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung am Niederräder Ufer auf Höhe der KGS Niederrad Der Magistrat wird gebeten, die Geschwindigkeitskontrollen am Niederräder Ufer auf Höhe der KGS Niederrad zu intensivieren. Begründung: Im genannten Bereich wird die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h von Autofahrern - teilweise deutlich - überschritten. Aufgrund der nahe gelegenen Schule (KGS Niederrad) sind zur Vermeidung von Gefahren durch Geschwindigkeitsübertretungen, insbesondere für Schülerinnen und Schüler, die Geschwindigkeitskontrollen am Niederräder Ufer zu intensivieren. Die KGS Niederrad wird auch von Schülerinnen und Schülern besucht, die aus dem Stadtteil Schwanheim kommen. Diese nutzen für den Schulweg unter anderem den Fahrradweg am Niederräder Ufer und queren an der Fußgängerampel an der KGS Niederrad die Straße. Außerdem trennt die Straße den Stadtteil Niederrad von den Erholungsflächen, Rad- und Fußwegen am Main. Entsprechend häufig wird die genannte Straße von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern zum Überqueren genutzt. Vor diesem Hintergrund hatte sich der Ortsbeirat 5 für die Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h in dem genannten Bereich der Straße Niederräder Ufer ausgesprochen. Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt es nun durch Kontrollen durchzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 113 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-4

  • Parken von Stadionbesuchern in Niederrad vermeiden
    OMOB 5
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7429 entstanden aus Vorlage: OF 1501/5 vom 21.08.2025 Betreff: Parken von Stadionbesuchern in Niederrad vermeiden Der Magistrat wird gebeten, an den Betreiber des Deutsche Bank Parks heranzutreten und diesen zu ersuchen, auf dessen Webseite unter "Anfahrt und Parken" darauf hinzuweisen, dass das Parken in den angrenzenden Wohngebieten, insbesondere das ordnungswidrige Parken auf dafür nicht vorgesehenen oder Bewohnern vorbehaltenen Flächen, zu unterlassen ist. Außerdem sollte die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln angesichts unzureichender Kfz-Stellflächen dort besonders beworben werden. Begründung: Die Verkehrs- und Parksituation in den an den Deutsche Bank Park angrenzenden Stadtteilen während Sport- und Musikveranstaltungen ist für die Bewohner schon seit geraumer Zeit eine Zumutung. Straßen werden verstopft, Anwohnerparkflächen, Einfahrten und Wege zugeparkt. Dennoch erfolgt auf der Webseite des Betreibers des Deutsche Bank Parks unter www.deutschebankpark.de/serviceinfos/anfahrt-und-parken/ lediglich folgender Hinweis: "Der Deutsche Bank Park ist sehr gut an das öffentliche Nahverkehrsnetz angebunden und mit Bus, Straßenbahn und S-Bahn bestens erreichbar. Auch mit dem Fahrrad kann das Gelände bequem angefahren werden, an Heimspieltagen von Eintracht Frankfurt gibt es einen bewachten Parkplatz speziell für Fahrräder (Bike Point). An Konzerttagen steht der Bike Point nur in Ausnahmen zur Verfügung. Für die Anreise mit dem Auto beachten Sie bitte nachfolgende Hinweise: Die Parkflächen am Stadion (Waldparkplatz Pa, Isenburger Schneise Pb und Gleisdreieck Pc) sind stark begrenzt und erfahrungsgemäß bereits 2,5 bis 3 Stunden vor Veranstaltungsbeginn ausgelastet. Wir empfehlen die Optionen des Parkschein-PreBookings für das "Parkhaus Aculeum", das "Parkhaus Sandhofstraße (Universitätsklinik)" sowie den "Parkplatz Isenburger Schneise" zu nutzen oder alternativ die unten aufgelistete P+R Flächen bzw. Parkplätze/Parkhäuser in der weiteren Umgebung anzufahren." Ein Hinweis darauf, dass das Parken in den angrenzenden Wohngebieten, insbesondere das ordnungswidrige Parken auf dafür nicht vorgesehenen oder Bewohnern vorbehaltenen Flächen, nicht erwünscht ist, fehlt. Ein solcher könnte aber dazu beitragen, dass ein größeres Bewusstsein bei den Besuchern für die Belästigung der Anwohner entsteht und von einer Anreise mit dem Auto abgesehen wird. Aus diesem Grund bietet sich auch der aus anderen Zusammenhängen bewährte Hinweis darauf an, bevorzugt öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 116 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1

  • Verkehrssicherheit erhöhen - Blinklicht an der Kreuzung Jugenheimer Straße/AdolfMierschStraße installieren
    OMOB 5
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7430 entstanden aus Vorlage: OF 1502/5 vom 06.08.2025 Betreff: Verkehrssicherheit erhöhen - Blinklicht an der Kreuzung Jugenheimer Straße/Adolf-Miersch-Straße installieren Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Jugenheimer Straße/Adolf-Miersch-Straße ein Blinklicht zu installieren, welches Rechtsabbieger aus der Jugenheimer Straße auf den querenden Fußverkehr in der Adolf-Miersch-Straße hinweist. Begründung: Die Ampel wird vor allem morgens von Kindern auf dem Weg zur Schule oder zur Kindertagesstätte sowie von Seniorinnen und Senioren genutzt. Dabei kommt es sehr oft zu gefährlichen Situationen mit dem Rechtsabbiegeverkehr aus Richtung Jugenheimer Straße. Der Schutz der Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere der Schulkinder, muss im Vordergrund stehen. Die Installierung eines Blinklichts ist hier zur Unfallvermeidung erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2114 Aktenzeichen: 32-1

  • Fußgänger schützen - Umlaufsperre am Bahndamm Niederräder Bahnhof/Ecke Lyoner Straße installieren
    OMOB 5
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7431 entstanden aus Vorlage: OF 1503/5 vom 06.08.2025 Betreff: Fußgänger schützen - Umlaufsperre am Bahndamm Niederräder Bahnhof/Ecke Lyoner Straße installieren Der Magistrat wird gebeten, am Bahndamm Niederräder Bahnhof/Ecke Lyoner Straße, zum Schutz von Fußgängerinnen und Fußgängern, Umlaufsperren zu installieren. Begründung: Der Weg am Bahndamm wird sehr gerne von Fußgängerinnen und Fußgängern, Radfahrerinnen und Radfahrern zum Stadion, Stadtwald oder Naturfreunde Haus genutzt. Seitdem der Durchgang am Bahndamm wieder offen ist, häufen sich die Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über die rücksichtslosen, viel zu schnell fahrenden E-Scooter und Radfahrerinnen und Radfahrern. Der hohe Zaun der dortigen Gartenanlage verhindert die Einsicht in die Lyoner Straße und führt sehr oft zu gefährlichen Situationen bzw. Beinahezusammenstößen mit Fußgängerinnen und Fußgängern, Gehbehinderten, Eltern mit Kindern bzw. mit Kinderwagen sowie Radfahrerinnen und Radfahrern, die aus der Lyoner Straße kommend unterwegs sind. Um die Verkehrssicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger zu gewährleisten, sind solche Maßnahmen erforderlich. (Fotos: Agnetha Sammet) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 125 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-2

  • Hinweisschild „Taubenfüttern verboten“ an der Bahnunterführung Goldsteinstraße 143 anbringen
    OMOB 5
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7432 entstanden aus Vorlage: OF 1504/5 vom 06.08.2025 Betreff: Hinweisschild "Taubenfüttern verboten" an der Bahnunterführung Goldsteinstraße 143 anbringen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, ob an der Bahnunterführung in der Goldsteinstraße ein Hinweisschild "Taubenfüttern verboten" mit dem Zusatz "Zuwiderhandlungen werden mit Bußgeld geahndet" angebracht werden kann. Begründung: Unbekannte streuen täglich nicht artgerechtes Vogelfutter (Brot, Essensreste, usw.) aus. Dies führt zu einer steigenden Anzahl von Tauben und zu einer extremen Verunreinigung der Bürgersteige. Die Verunreinigung der Bürgersteige bzw. die unhygienischen Zustände sind nicht nur ein Ärgernis, sondern verursachen auch hohe Reinigungskosten. Ein klarer Hinweis kann hier Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 253 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-7

  • Müllablagerungen im Bereich der Liegenschaft Hahnstraße 8
    OMOB 5
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7433 entstanden aus Vorlage: OF 1505/5 vom 06.08.2025 Betreff: Müllablagerungen im Bereich der Liegenschaft Hahnstraße 8 Der Magistrat wird gebeten, die Eigentümer des ehemaligen Autohauses in der Hahnstraße 8 aufzufordern, die Müll- und Sperrmüllablagerungen auf dem Vorplatz des Gebäudes zu entsorgen. Begründung: Immer wieder wird der Vorplatz des leerstehenden Gebäudes (ehemaliges Autohaus) mit enormen Mengen an Müll zugestellt. Es ist ein Müll-Hotspot entstanden, der zusehends größer wird. Bereits im Mai dieses Jahres wurden die Zustände im Bereich der Liegenschaft über den Mängelmelder angezeigt. Laut Aussage des Amts für Bau und Immobilien soll alsbald gehandelt werden. Passiert ist jedoch bis heute nichts. Auch der FES wurde das Problem vor längerer Zeit geschildert. Diese erklärte sich für nicht zuständig. Es ist an der Zeit, dass dieser Schandfleck endlich beseitigt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025, ST 1980 Aktenzeichen: 23-20

  • Parkplätze für Friedhofsbesucher
    OMOB 5
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7434 entstanden aus Vorlage: OF 1506/5 vom 06.08.2025 Betreff: Parkplätze für Friedhofsbesucher Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, ob die Möglichkeit besteht, die geltende Parkordnung auf dem Parkplatz "Friedhof Niederrad" häufiger zu kontrollieren. Zudem wird der Magistrat gebeten, vor dem Friedhof auf Höhe der Hahnstraße 14, die Parkordnung so anzupassen, dass tagsüber die Parkzeit auf zwei Stunden begrenzt wird. Diese Anordnung soll um ein Schild mit dem Zusatz "Parkplatz nur für Friedhofsbesucher" und dem zusätzlichen Hinweis "Widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt" ergänzt werden. Begründung: Die Parkplätze in der Lyoner Straße und in der Hahnstraße werden derzeit sehr oft von auswärtigen Autofahrerinnen und Autofahrern als kostenfreier Dauerparkplatz tagelang bzw. wochenlang genutzt. Viele Menschen kommen mit dem Auto zum Friedhof, insbesondere ältere oder mobilitätseingeschränkte Personen, die auf kurze Wege angewiesen sind. Gut erreichbare Parkplätze erleichtern den Zugang zum Friedhof, unterstützen eine würdevolle und respektvolle Atmosphäre und verhindern Verkehrsprobleme in der Umgebung. Häufigere Kontrollen und eine entsprechende Beschilderung können hier Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 108 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-3

  • Verkehrszählung Kennedyallee/Niederräder Landstraße
    OMOB 5
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7435 entstanden aus Vorlage: OF 1508/5 vom 07.05.2025 Betreff: Verkehrszählung Kennedyallee/Niederräder Landstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Kennedyallee/Niederräder Landstraße eine Verkehrszählung für die Verkehrsbeziehung Rechtsabbieger Kennedyallee in die Niederräder Landstraße vorzunehmen. Begründung: Mehrere Forderungen von der Bevölkerung und vom Ortsbeirat, den Geradeausverkehr der Fußgänger und Radfahrer auf der Kennedyallee in Richtung Stadion, wie an anderen Kreuzungen parallel zum Autoverkehr zu signalisieren, wurden vom Magistrat regelmäßig mit der Begründung abgelehnt, dass der rechtsabbiegende Fahrstreifen sehr stark frequentiert sei. Um diese These zu verifizieren, bedarf es einer Zählung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 124 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1

  • Niederrad: Umbenennung der Haltestelle „Triftstraße“
    OMOB 5
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7436 entstanden aus Vorlage: OF 1509/5 vom 21.08.2025 Betreff: Niederrad: Umbenennung der Haltestelle "Triftstraße" Der Magistrat wird gebeten, die Haltestelle "Triftstraße" in "Triftstraße/Rennbahnpark" umzubenennen. Begründung: Der neu geschaffene Rennbahnpark wird immer mehr zu einem Naherholungsziel, nicht nur für die Niederräder Bürger. Es sollte daher auch für die Bürger, die mit der Straßenbahn und dem Bus anreisen, erkennbar sein, dass sich der Park unmittelbar an der genannten Haltestelle befindet und nicht etwa an der ehemaligen Haltestelle "Rennbahn". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 190 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-13

  • Zaun um das Denkmal zum Gedenken an die Opfer der beiden Weltkriege in Niederrad Ecke Bruchfeldstraße/Rennbahnstraße
    OMOB 5
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7437 entstanden aus Vorlage: OF 1512/5 vom 17.06.2025 Betreff: Zaun um das Denkmal zum Gedenken an die Opfer der beiden Weltkriege in Niederrad Ecke Bruchfeldstraße/Rennbahnstraße Der Magistrat wird gebeten, den Zaun um das Denkmal zum Gedenken an die Opfer der beiden Weltkriege in Niederrad an der Ecke Bruchfeldstraße/Rennbahnstraße zu sanieren bzw. zu streichen. Begründung: Der Zaun ist verwittert und verrostet. Teile der Farbe sind abgeplatzt. Der Zaun ist unansehnlich und sollte wiederhergestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 5 am 08.05.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 5 am 25.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Verwendung der Stellplatzablösemittel
    OMOB 5
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7438 entstanden aus Vorlage: OF 1513/5 vom 28.06.2025 Betreff: Verwendung der Stellplatzablösemittel Der Magistrat wird gebeten, Mittel aus der Stellplatzablöse zu je mindestens 20 Prozent in die Schaffung von Pkw-Stellplätzen, den Radverkehr und den ÖPNV zu investieren. Ferner sollten die derzeitigen Rücklagen für die Schaffung von Park-and-Ride-Anlagen genutzt werden. Begründung: In Frankfurt sind pro 1.000 Einwohner/-innen 589 Pkws gemeldet (https://www.fr.de/frankfurt/immer-mehr-autos-im-rhein-main-gebiet-90033465.html ). Hinzu kommen täglich über 100.000 Pkw-Pendler. Der Parkdruck, gerade im Ortsbezirk 5, wächst zusehends. Um diesen nicht zusätzlich zu steigern, ist es notwendig, dass die Stellplatzabgabe zu einem nennenswerten Anteil auch in die Schaffung von Stellplätzen fließt. Insbesondere sind Park-and-Ride-Anlagen zu schaffen. Gleichzeitig ist es notwendig, den Radverkehr als emissionsfreie Alternative zum Pkw zu fördern. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, die Mittel aus der Stellplatzablöse künftig zu je mindestens 20 Prozent in die Schaffung von Pkw-Stellplätzen, den Radverkehr und den ÖPNV zu investieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 119 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-3

  • Maßnahmen gegen das behindernde Abstellen von E-Roller und E-Bikes im Frankfurter Süden: Schaffung von Abstellzonen für die genannten Leihfahrzeuge
    OMOB 5
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7439 entstanden aus Vorlage: OF 1514/5 vom 28.07.2025 Betreff: Maßnahmen gegen das behindernde Abstellen von E-Roller und E-Bikes im Frankfurter Süden: Schaffung von Abstellzonen für die genannten Leihfahrzeuge Der Magistrat wird gebeten, sich auch im Frankfurter Süden für die Ausweisung von Zonen einzusetzen, an denen die Leihfahrzeuge (E-Roller und E-Bikes) zurückgegeben werden müssen. Begründung: In den vergangenen Wochen wurden im Ortsbezirk 5 wieder vermehrt E-Roller, insbesondere auf Bürgersteigen abgestellt, so dass sie PassantInnen massiv behinderten und ein Durchkommen für mobilitätseingeschränkte Personen oft gänzlich verhinderten. Bürgersteige können von Rollstuhlfahrern oder Personen mit Kinderwagen nicht mehr genutzt werden und die Roller stellen gerade in den Abendstunden eine Stolperfalle dar. Es ist daher dringend erforderlich, dass, wie in der Innenstadt und dem Bahnhofsviertel, auch im Frankfurter Süden Zonen geschaffen werden, an denen die genannten Leihfahrzeuge zurückgegeben werden müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 114 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-3

  • Flugverkehr über dem Frankfurter Süden bei schlechten Wetterbedingungen - Sicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsaspekte
    OMOB 5
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7440 entstanden aus Vorlage: OF 1516/5 vom 28.07.2025 Betreff: Flugverkehr über dem Frankfurter Süden bei schlechten Wetterbedingungen - Sicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsaspekte Vorgang: OM 1967/17 OBR 5; ST 2303/17; OM 2743/18 OBR 5; ST 986/18 Der Magistrat wird gebeten, 1. darzulegen, welche konkreten Maßnahmen die Stadt Frankfurt unternimmt oder plant, um die zunehmenden An- und Abflüge in geringer Höhe über dicht besiedelte Gebiete in Sachsenhausen, Oberrad und Niederrad, insbesondere bei schlechten Witterungsbedingungen, wie Starkregen, Windböen oder Nebel, zu reduzieren oder zu verhindern; 2. zu prüfen und zu berichten, ob es in den vergangenen Monaten des Jahres 2025 bei Anflügen auf den Frankfurter Flughafen zu Abweichungen von Anflugrouten, insbesondere bei den genannten schlechten Witterungsbedingungen, gekommen ist; 3. zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen gegen verspätete Starts- und Landungen auf dem Frankfurter Flughafen, insbesondere wegen Unwettern, unternommen werden; 4. zu berichten, ob es im Hinblick auf die Anregung des Ortsbeirats 5 vom 16.02.2018, OM 2743, und die diesbezügliche Stellungnahme vom 28.05.2018, ST 986, zwischenzeitlich neue Erkenntnisse gibt, um ein frühes Ausfahren von Fahrwerken im Anflug zum Frankfurter Flughafen zu verhindern; 5. zu berichten, ob und in welcher Form die Stadt Frankfurt mit dem Flughafenbetreiber Fraport, der Deutschen Flugsicherung (DFS) oder weiteren zuständigen Stellen im Austausch steht, um die Flugrouten über dicht besiedelten Gebieten wie Sachsenhausen sicherer und stadtverträglicher zu gestalten. Es ist nicht ersichtlich, aus welchem Grund auch bei geringem Flugaufkommen, insbesondere in den Nachtrandstunden, ausgerechnet die Nordwestlandebahn genutzt und so die größtmögliche Anzahl von Menschen massiv belastet wird; 6. eine Bewertung der gesundheitlichen und sicherheitsrelevanten Auswirkungen des zunehmenden Flugverkehrs in geringer Höhe über dem Frankfurter Süden vorzulegen. Begründung: In den letzten Jahren ist festzustellen, dass sich die An- und Abflugrouten zum Frankfurter Flughafen zunehmend über dicht besiedelte Gebiete wie Sachsenhausen, Oberrad und Niederrad konzentrieren. Besonders bei schlechten Wetterverhältnissen - etwa bei Starkregen, Windböen oder Nebel - kommt es vermehrt zu Abflügen in sehr niedriger Höhe über den genannten Stadtteilen. Diese Entwicklung führt zu einer erhöhten Lärmbelastung, oft auch jenseits der ohnehin extrem knapp bemessenen nächtlichen Ruhezeiten (23:00 Uhr bis 05:00 Uhr). Auch aus anderen Stadtteilen kommen entsprechende Beschwerden. Tiefe Start- und Landeanflüge direkt über dicht besiedelte Stadtquartieren bedeuten zudem ein potenzielles Sicherheitsrisiko, insbesondere im Hinblick auf den Flugbetrieb unter schwierigen Bedingungen. Bürgerinnen und Bürger berichten, dass es bei den genannten schlechten Witterungsbedingungen zu Abweichungen von Anflugrouten auf den Frankfurter Flughafen gekommen sei. Es soll vorgekommen sein, dass Flugzeuge nördlicher und tiefer geflogen seien. In diesem Sommer ist die Anzahl an Starts und Landungen während der nächtlichen Flugbeschränkungszeit von 23:00 Uhr bis 05:00 Uhr erneut in die Höhe geschnellt. So kam es allein im Juli 2025 zu 250 verspäteten Starts und Landungen am Frankfurter Flughafen, hauptsächlich wegen Unwetter. Diese Flüge rauben den Anwohnerinnen und Anwohnern Schlaf und wirken sich nachteilig auf ihre Gesundheit aus. Darüber hinaus fahren Flugzeuge, die auf der Nordwestbahn des Frankfurter Flughafens landen, immer wieder ihr Fahrwerk bereits über Offenbach aus. Im Rahmen des Flughafenausbaus wurde mitgeteilt, dass im Anflug auf die Nordwestbahn (25R) das Ausfahren des Fahrwerkes nach Überfliegen des Frankfurter Lerchesberg vorgesehen ist. Die Menschen im Frankfurter Süden sind durch die hohe Belastung an Lärm und Schadstoffen - auch durch den Flugverkehr - besonders betroffen. Aufgrund der dichten innerstädtischen Bebauung können sich bodennahe Schadstoffe nur unzureichend verteilen, was das Risiko gesundheitlicher Langzeitfolgen erhöht. Während auf der nördlichen Mainseite Luftschadstoffe wie Stickstoffdioxid an mittlerweile verkehrsberuhigten Messpunkten erfasst werden, fehlen in Sachsenhausen bislang entsprechende Messungen. Die Aussage, dass die gesetzlichen Grenzwerte stadtweit eingehalten würden, lässt sich ohne flächendeckende Datenerhebung nicht verlässlich belegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.08.2017, OM 1967 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2303 Anregung an den Magistrat vom 16.02.2018, OM 2743 Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2018, ST 986 Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2102 Aktenzeichen: 83-1

  • Radschnellweg planen und Parkplätze erhalten
    OMOB 5
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7441 entstanden aus Vorlage: OF 1520/5 vom 02.09.2025 Betreff: Radschnellweg planen und Parkplätze erhalten Vorgang: M 77/25 Der Magistrat wird gebeten, bei der Planung des Radschnellwegs Frankfurt/Darmstadt und der entsprechenden Ausführung möglichst viele Parkplätze zu erhalten. Außerdem ist dem Ortsbeirat eine komplette Übersicht über wegfallende Parkplätze in den einzelnen Abschnitten und eine abschließende Gesamtbilanz vorzulegen. Wegfallende Parkplätze sind in unmittelbarer Nähe auszugleichen. Begründung: Die Realisierung der Radschnellverbindung Frankfurt - Darmstadt darf nicht dazu führen, dass dringend benötigter Parkraum entfällt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.04.2025, M 77 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1882 Aktenzeichen: 66-3

  • Radschnellweg im Ziegelhüttenweg im Abschnitt zwischen Gablonzer Straße und Sportjugendpark Louisa
    OMOB 5
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7442 entstanden aus Vorlage: OF 1522/5 vom 03.09.2025 Betreff: Radschnellweg im Ziegelhüttenweg im Abschnitt zwischen Gablonzer Straße und Sportjugendpark Louisa Vorgang: M 77/25 Der Magistrat wird gebeten, bei der Planung und der entsprechenden Ausführung des Radschnellwegs im Abschnitt des Ziegelhüttenweges zwischen Gablonzer Straße und Sportjugendpark Louisa zu berücksichtigen, dass der Ziegelhüttenweg eine wichtige Zugangsverbindung zum Stadtwald darstellt, die von vielen Passatinnen und Passanten genutzt wird. Insofern ist die Abgrenzung eines Gehweges dringend angezeigt, bzw. eine Verlegung des Gehweges an den Luderbach. Begründung: Der genannte Abschnitt des Ziegelhüttenweges stellt eine wichtige Verbindung für Sachsenhäuserinnen und Sachsenhäuser zum Stadtwald dar. Zugleich wird der Weg auch von Pkw genutzt, um zu den angrenzenden Gärten oder dem Sportjugendpark Louisa zu gelangen. Dabei verfügt der Ziegelhüttenweg in diesem Bereich nicht über einen abgegrenzten Gehweg. Wenn jetzt auch noch der Radschnellweg über diesen Abschnitt geführt werden soll, ist zur Gefahrenabwehr dringend erforderlich, dass Schutzmaßnahmen für Passantinnen und Passanten ergriffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.04.2025, M 77 Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 115 Antrag vom 06.02.2026, OF 1674/5 Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8237 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 61-0

  • Zusätzliche personelle Ressourcen für die IGS Süd
    OMOB 5
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7443 entstanden aus Vorlage: OF 1524/5 vom 05.09.2025 Betreff: Zusätzliche personelle Ressourcen für die IGS Süd Der Magistrat wird gebeten, im Zusammenhang mit dem überstürzten Umzug der IGS Süd in die Räume des früheren Hessenkollegs, der Schule zusätzliche personelle Ressourcen zur Verfügung stellen, um die immer noch bestehenden Anlaufschwierigkeiten im Hinblick auf die Herstellung einer uneingeschränkten schulischen Infrastruktur zu bewältigen. Begründung: Im Hinblick auf die Herstellung einer uneingeschränkten schulischen Infrastruktur (Telefonnetz, Kopierer, Drucker, Kommunikationsfluss u. v. a. m.) ist nach dem überstürzten Umzug noch vieles zu optimieren, bis der Schullalltag reibungslos funktioniert. Zusätzliche personelle Ressourcen können helfen, die bestehenden Anlaufschwierigkeiten zeitnah zu bewältigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2112 Aktenzeichen: 40-30

  • Information der Bevölkerung über Beeinträchtigungen durch Baumaßnahmen zum Ausbau des Fernwärmenetzes im Frankfurter Süden
    OMOB 5
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7444 entstanden aus Vorlage: OF 1526/5 vom 03.09.2025 Betreff: Information der Bevölkerung über Beeinträchtigungen durch Baumaßnahmen zum Ausbau des Fernwärmenetzes im Frankfurter Süden Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der Ortsbeirat 5 und die Bevölkerung im Frankfurter Süden, insbesondere die Anwohnerinnen und Anwohner betroffener Straßen, über die dem Ortsbeirat 5 im August angekündigten Bauaktivitäten in der Gerbermühlstraße, Seehofstraße, Siemensstraße und Willemerstraße bzgl. des Ausbaus des Fernwärmenetzes der Mainova AG im Einzelnen informiert und über konkrete Beeinträchtigungen des Verkehrs (insbesondere Straßensperrungen und Wegfall von Parkplätzen) rechtzeitig benachrichtigt werden. Begründung: Der Ortsbeirat 5 ist in den Sommerferien über die oben genannten Baumaßnahmen per E-Mail informiert worden. Dabei wurde mitgeteilt, dass mit einer Baudauer von rund neun Monaten gerechnet wird und der erste Bauabschnitt voraussichtlich Anfang September 2025 beginnt. Wann welche Baumaßnahmen mit Beeinträchtigungen des Verkehrs einhergehen, wurde dabei nicht konkret mitgeteilt. Insofern bittet der Ortsbeirat 5 um Auskunft und Information für die Bevölkerung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2026, ST 442 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91-50

  • Geschwindigkeitsbegrenzung Großer Hasenpfad Höhe MartinBuberSchule
    OMOB 5
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7445 entstanden aus Vorlage: OF 1528/5 vom 05.09.2025 Betreff: Geschwindigkeitsbegrenzung Großer Hasenpfad Höhe Martin-Buber-Schule Der Magistrat wird gebeten, eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h im Zeitraum von Montag bis Freitag zwischen 07:00 Uhr und 17:00 Uhr im unmittelbaren Bereich des neuen Areals der Martin-Buber-Schule zu installieren. Begründung: Im unmittelbaren Bereich des neuen Areals der Martin-Buber-Schule herrscht insbesondere in den Kernzeiten von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr ein erhöhtes Verkehrsaufkommen durch Schüler, Lehrkräfte, Eltern, Bus und Lieferverkehr. In diesem Zeitraum bewegen sich zahlreiche Kinder und Jugendliche auf den Gehwegen, Querungen und im Umfeld der Schule. Um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, insbesondere der Schülerinnen und Schüler, zu gewährleisten, ist eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 10 km/h notwendig. Eine derart niedrige Geschwindigkeitsbegrenzung verringert das Unfallrisiko erheblich, verkürzt den Bremsweg und ermöglicht es den Fahrzeugführern, in jeder Situation angemessen und rechtzeitig zu reagieren. Darüber hinaus trägt die Geschwindigkeitsbegrenzung zu einer beruhigten Verkehrssituation bei, reduziert Lärm- und Abgasbelastung und schafft eine sichere Umgebung für das schulische Leben sowie für die Anwohner. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 117 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-4

  • Reaktivierung des Geolehrpfades auf dem Riedberg
    STOB 11
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1441 Betreff: Reaktivierung des Geolehrpfades auf dem Riedberg Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat konnte die Anfrage in der zur Verfügung stehenden Zeit noch nicht abschließend beantworten. Sobald Ergebnisse vorliegen wird der Magistrat erneut berichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7004

  • Einrichtung einer autofreien Zone unter der Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich der FranzWerfelStraße
    STOB 4
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1442 Betreff: Einrichtung einer autofreien Zone unter der Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich der Franz-Werfel-Straße Die vom Ortsbeirat angesprochene Fläche (nördlich der Franz-Werfel-Straße unter der Brücke) scheint zwar Eigentum der Stadt Frankfurt, allerdings keine öffentliche Verkehrsfläche zu sein. Das bestehende Parken ist nicht durch eine entsprechende Beschilderung legitimiert. Für das Parken von Alltagsfahrzeugen durch Bewohner:innen der angrenzenden Gebiete werden die Flächen nicht zwingend benötigt. Westlich der Rosa-Luxemburg-Straße ist die Bebauung durch Einfamilien- bzw. Reihenhäuser geprägt, sodass mit niedrigerer Nachfrage nach Stellplätzen gerechnet werden kann. Östlich der Rosa-Luxemburg-Straße sind es zwar Geschosswohnbebauungen, allerdings besteht ein auskömmliches Angebot an öffentlichem Parkraum. Die Nutzung der Fläche unter der Brücke ist durch langzeitparkende Kfz geprägt (augenscheinlich sind dort tatsächlich viele Wohnmobile, Anhänger, kleine LKW etc. abgestellt). Aus verkehrsplanerischer Sicht spricht nichts dagegen, die Fläche nördlich der Franz-Werfel-Straße einer anderen Nutzung zuzuführen. Wie diese aussehen könnte, wäre zu prüfen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6850

  • Umsetzung der Ergebnisse des Ortstermins zur Verbesserung des Begegnungsorts zwischen Dornbuschkirche und Wöhlerschule
    STOB 4
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1443 Betreff: Umsetzung der Ergebnisse des Ortstermins zur Verbesserung des Begegnungsorts zwischen Dornbuschkirche und Wöhlerschule Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedankt sich für die wertschätzende Rückmeldung und kann zu den angefragten Punkten mitteilen: Zu 1. Die im Rahmen des Ortstermins vereinbarten Standorte für die bereits beantragten und finanzierten Bücherschränke (ein Bücherschrank, ein Kinderbücherschrank) liegen vor. Aufgrund der positiven Trassenprüfung ist der Standort auf dem Vorplatz des Haus Dornbusch geeignet. Generell gibt es derzeit rund um das Thema Bücherschränke noch Rückstände, der Magistrat ist jedoch bestrebt, die Umsetzung weiter voranzutreiben und bittet noch um Rückmeldung (E-Mail an: buecherschraenke@stadt-frankfurt.de), welche Personen die Patenschaften übernehmen werden. Zu 2. Im Rahmen des Ortstermins wurde eine Teilentsiegelung der überlangen Parkfläche vereinbart. Hierbei werden die Parkstände auf eine Regellänge von fünf Metern beschränkt, die verbleibende Fläche wird bis zum Beginn des Gehwegbereiches entsiegelt. Zusätzlich ist geplant, den am östlichen Rand liegenden Parkplatz zu entsiegeln und zu begrünen, um den hier entstehenden Platz besser einzufassen. Die Entsiegelungsmaßnahme wird aufgrund bereits priorisierter Projekte voraussichtlich erst 2026 ausgeführt. Zu 3.-5. Zu diesen Punkten sind noch ämterübergreifende Abstimmungen erforderlich. Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6845

  • Verbesserung der Sauberkeit an der S-Bahn-Station „Eschersheim“
    STOB 3
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1444 Betreff: Verbesserung der Sauberkeit an der S-Bahn-Station "Eschersheim" Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat hat bei der Deutschen Bahn ein Angebot für die Montage eines entsprechenden Taubenschutzes angefragt. Wenn dieses Angebot vorliegt, kann es unter der Beachtung der Wirtschaftlichkeit sowie technischer Belange geprüft werden. Eine abschließende Stellungnahme kann der Magistrat daher binnen der vorgegebenen Frist nicht abgeben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6683

  • Auerweg - Befestigung und Ausbau des Grabens
    STOB 6
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1445 Betreff: Auerweg - Befestigung und Ausbau des Grabens Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist, keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2024, OM 5783

  • Machbarkeitsstudie Regionaltangente Frankfurt-Ost - aktueller Stand?
    STOB 6
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1446 Betreff: Machbarkeitsstudie Regionaltangente Frankfurt-Ost - aktueller Stand? Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11. Juli 2024, § 4997 Ziffer 1, wird derzeit gemeinsam mit den Kooperationspartnern eine ergebnisoffene Prüfung möglicher Varianten für eine Regionaltangente Ost anhand objektiver Kriterien durchgeführt. Sobald belastbare Ergebnisse vorliegen, wird der Magistrat ausführlich berichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 15.01.2024, V 819

  • Ampeln mit akustischem Blindensignal
    STOB 4
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1447 Betreff: Ampeln mit akustischem Blindensignal Die Wartung von Lichtsignalanlagen, d.h. eine vollständige Prüfung aller Funktionen, erfolgt jährlich. Der allgemeine Anlagenzustand wird halbjährlich geprüft. Sollten dazwischen Störungen oder Defekte an Lichtsignalanlagen von Bürger:innen gemeldet (vorzugsweise an die Mailadresse der Integrierten Gesamtverkehrs-Leitzentrale (IGLZ): verkehrsleitzentrale@stadt-frankfurt.de) oder auf anderem Weg festgestellt werden, erfolgt eine Instandsetzung natürlich schnellstmöglich. Jedoch kann sich aufgrund von Lieferzeiten bis zu acht Wochen bei einigen Bauteilen die Instandsetzung mitunter entsprechend verzögern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6791

  • Bänke für den Rosengarten neben dem Sozialzentrum Marbachweg
    STOB 8
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1448 Betreff: Bänke für den Rosengarten neben dem Sozialzentrum Marbachweg Der Anregung wird entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7124

  • Sossenheim/Nied: Schutzmaßnahme für die renaturierte Nidda
    STOB 8
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1449 Betreff: Sossenheim/Nied: Schutzmaßnahme für die renaturierte Nidda Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6504

  • Bank im oberen Bereich des Zugangs auf den Atzelbergplatz von der Haltestelle „Atzelberg Ost“ kommend montieren
    STOB 10
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1450 Betreff: Bank im oberen Bereich des Zugangs auf den Atzelbergplatz von der Haltestelle "Atzelberg Ost" kommend montieren Der Anregung wird entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.06.2025, OM 7094

  • Obere Hofhausstraße - Schild „Müll wegwerfen verboten“ aufstellen
    STOB 10
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1451 Betreff: Obere Hofhausstraße - Schild "Müll wegwerfen verboten" aufstellen Aus folgenden Gründen ist eine Beschilderung mit Verweise auf Verbote nicht erfolgsversprechend: - Personen, die unachtsam oder absichtlich Abfälle in die Umwelt entsorgen, gehen oft davon aus, nicht erwischt zu werden, unabhängig von Schildern. - Ohne die Aussicht auf strenge Kontrollen schaffen die Beschilderung kein Bewusstsein für Konsequenzen. - Manche Personen reagieren auf Verbote mit Trotz, so dass eine entsprechende Beschilderung das Gegenteil bewirken kann. - Wenn trotz Beschilderung sichtbar weiterhin Abfälle in die Umwelt entsorgt werden, verlieren diese ihre Wirkung. Insbesondere, da die Örtlichkeit durch fließenden Verkehr frequentiert wird. Da die Stabstelle Sauberes Frankfurt entsprechende Erfahrungen bereits gemacht hat, raten wir von der Beschilderung ab. Die Stadtteilgesellschaft hat ergänzend dazu die Möglichkeit wilde Abfallablagerungen über den Mängelmelder der Stadt Frankfurt am Main Mängelmelder - FFM.de zu melden. Über diesen Kanal ist sichergestellt, dass eine schnelle Beseitigung veranlasst wird. Bei den angegebenen Flächen gibt die Stabsstelle Sauberes Frankfurt den Hinweis, dass es sich teilweise um Privatflächen handelt, wo entsprechend die Eigentümer:innen für die Flächensauberkeit verantwortlich sind. Damit mögliche Verursachende geahndet werden können, sind entsprechende Hinweise auf diese notwendig. Sofern Hinweise auf Verursachende bekannt sind, können diese der Stabsstelle Sauberes Frankfurt unter sauberes-frankfurt@stadt-frankfurt.de gemeldet werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.06.2025, OM 7093

  • Sporthalle im Baugebiet „Südlich am Riedsteg“ planen und im Haushalt absichern
    STOB 9
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1452 Betreff: Sporthalle im Baugebiet "Südlich am Riedsteg" planen und im Haushalt absichern Für die neue Wohnbebauung sieht der Bebauungsplanentwurf den Bau eines Schallschutzes vor. Dieser soll in Form einer Sporthalle kombiniert mit einer Kita umgesetzt werden. Die Abstimmungen zwischen dem Sportamt und dem Stadtschulamt zu diesem Projekt laufen. Dem ABI liegt zum Bau einer Sporthalle inklusive Kita eine Machbarkeitsstudie vor. Diese hat zum Beispiel ergeben, dass aus brandschutzrechtlichen Gründen im unteren Stockwerk die Kita und darüber die Sporthalle gebaut werden muss. Nach dieser Vorgabe und anhand der lokalen Bedingungen erstellt das Sportamt derzeit seine Raumplanung. Diese und die des Stadtschulamtes benötigt das ABI, um zu prüfen, ob eine weitere Machbarkeitsstudie erforderlich ist. Sobald die Raumprogramme erstellt wurden, werden die beiden Ämter, die Rahmenbedingungen sowie das weitere Vorgehen klären. Für den Start der kombinierten Sporthalle-Kita Projekts sind zudem Planungsmittel notwendig, die das Sportamt in Höhe von ca. 400.000 EUR zur Verfügung stellt. Die weitere Finanzierung sieht eine Teilung der Kosten 50:50 zwischen dem Stadtschulamt und dem Sportamt vor. Das Stadtschulamt hat die Baukosten bereits im Haushalt eingestellt, das Sportamt wird dies nach der Errechnung der tatsächlichen Bausumme vornehmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6904

  • Unerlaubtes Grill- und Parkverhalten am Nordpark
    STOB 10
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1453 Betreff: Unerlaubtes Grill- und Parkverhalten am Nordpark Der Nordpark im Stadtteil Bonames wurde zwischen dem 09.05.2025 und dem 06.06.2025 mehrfach zu unterschiedlichen Tageszeiten durch Einsatzkräfte der Stadtpolizei überwiegend an Wochenenden aufgesucht und im Hinblick auf die bestehende Beschwerdelage bestreift. Es ist anzumerken, dass entsprechende Kontrollmaßnahmen bereits auf Grundlage von Bürgerhinweisen erfolgten, noch bevor die Anregung des Ortsbeirates vorlag. Die Bürgerhinweise wurden überwiegend durch das Sicherheitstelefon aufgenommen und entsprechende Kontrollen initiiert. Bei einer Kontrolle am Wochenende wurden fünf Gruppen mit mehreren Personen festgestellt, die außerhalb der ausgewiesenen Grillflächen grillten. Die Betroffenen wurden überprüft und entsprechend sanktioniert. Parkverstöße innerhalb der Grünanlage wurden bei dieser Kontrolle nicht festgestellt. Ansonsten wurden bei den übrigen Kontrollen keine Verstöße hinsichtlich unerlaubten Grillens oder verbotswidrig abgestellter Kraftfahrzeuge in der Grünanlage festgestellt. Erhebliche Abfallablagerungen wurden bei einer Kontrolle festgestellt und umgehend dem zuständigen Grünflächenamt zur Entsorgung gemeldet. Der Magistrat prüft derzeit ämterübergreifend sowohl das Aufstellen von Absperrpollern, um das Parken auf den Grünflächen zu unterbinden, als auch das sogenannte Kelsterbacher Modell, um einen geeigneten Umgang mit öffentlichen Grillplätzen in Frankfurt zu evaluieren. Nach ersten Erkenntnissen ist hierfür - neben baulichen Maßnahmen vor Ort - ein logistischer Prozess zu definieren, der mit entsprechendem Personal in die städtischen Strukturen eingebunden werden muss. Gegebenenfalls wäre ein externes Betreibermodell in Kombination mit einer regelmäßigen Kontrolle der Grünflächen eine tragfähige Lösung. Der Außendienst der städtischen Verkehrspolizei wurde über die aktuelle Beschwerdelage informiert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6955

  • Krähensichere Mülleimer
    STOB 9
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1454 Betreff: Krähensichere Mülleimer Der Anregung wird entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7119

  • Frei halten der Fahrradständer von parkenden Autos
    STOB 9
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1455 Betreff: Frei halten der Fahrradständer von parkenden Autos Zwischen den Fahrradbügeln hat der Magistrat bereits Stahlabweiser montiert. Die vorgesehenen Zugangsbereiche sind somit entsprechend geschützt. Sollten jedoch Fahrzeuge in zweiter Reihe parken und so die Zugänge zu den Hauseingängen blockieren, lässt sich dieses bewusste Fehlverhalten mit baulichen Maßnahmen nicht verhindern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6851

  • Ladestationen für Elektrofahrzeuge in den abgehängten östlichen Stadtteilen, jenseits der Autobahn, einrichten
    STOB 15
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1456 Betreff: Ladestationen für Elektrofahrzeuge in den abgehängten östlichen Stadtteilen, jenseits der Autobahn, einrichten Zu 1.-3.: Der Ausbau der Ladeinfrastruktur in Frankfurt ist eine wichtige Voraussetzung für eine zügige Etablierung von Elektrofahrzeugen. Mehr Elektrofahrzeuge steigern die Wirtschaftlichkeit der Ladeinfrastruktur und mehr Ladeinfrastruktur steigert die Attraktivität für Elektrofahrzeuge. Beide Faktoren bedingen sich gegenseitig. Die Mainova AG versteht sich als Partner und Lösungsanbieter der Stadt Frankfurt im Bereich der E-Ladeinfrastruktur, um die Lebensqualität in Frankfurt und dem Rhein-Main-Gebiet stetig weiter zu verbessern. Die Mainova AG ist weiterhin am Ausbau der Ladeinfrastruktur interessiert, auch im Bereich des Ortsbezirks 11. Dabei ist Mainova grundsätzlich dem wirtschaftlichen Handeln verpflichtet und verfolgt bei dem Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur daher ein bedarfsorientiertes E-Ladekonzept. Das bedeutet, dass ein potenzieller Standort für Ladepunkte einen wirtschaftlichen Betrieb gewährleisten und die nachfolgend genannten Kriterien erfüllen muss, ehe der Bau des Ladepunktes geplant werden kann: - Einfache und schnelle Zugänglichkeit, gute Sichtbarkeit und hohe Frequentierung der Standorte, die eine Multi-User Nutzung für einen breiten Zielgruppenkreis ermöglichen - Ausreichend verfügbare Netzleistung an den Standorten - Einhaltung von Lärmschutzanforderungen (Immissionsschutz / TA-Lärm) - Ausreichend Platz für die Ladesäulen, dazugehörige Parkplätze inkl. Rammschutz, geeignete Umgebungsfaktoren (z.B. Straßen, Gehwege, Bäume, Wurzeln, usw.) sowie ggf. Platz für eine Trafo-Station. Derzeit nimmt das Amt für Straßenbau und Erschließung der Stadt Frankfurt (ASE) keine weiteren Anträge für Standorte für AC-Ladepunkte entgegen. Die Mainova befindet sich hinsichtlich der bereits gestellten Anträge für E-Ladepunkte im Austausch mit dem ASE. Zusätzlich hat die Stadt Frankfurt in Zusammenarbeit mit Mainova und der ABG Frankfurt Holding ein Konzept für den verstärkten Ausbau von Ladeinfrastruktur in Parkhäusern und Tiefgaragen entwickelt. Dazu wurden über 400 Ladepunkte in 18 öffentlichen Parkhäusern errichtet. Ferner stattet Mainova derzeit 100 REWE-Filialen im Rhein-Main-Gebiet, davon 25 in Frankfurt, mit öffentlicher Schnellladeinfrastruktur aus. Mainova plant bis 2029 insgesamt 3.000 in Frankfurt und dem Umland zu errichten. Es besteht die Möglichkeit der Mainova Freiflächen, Grundstücke oder andere passende Standorte für den Betrieb von öffentlichen Ladesäulen zu melden. Weitere Informationen sind unter folgendem Link zu finden: www.mainova.de/de/fuer-unternehmen/loesungen/elektroautos-im-unternehmen/standor te-gesucht. In den Stadtteilen Bergen-Enkheim, Riederwald, Seckbach und Fechenheim stehen aktuell 14 öffentliche Ladepunkte der Mainova im Parkhaus Borsigallee zur Verfügung. Zu 2.: Bei Nutzung des Rabattcodes für die Shell Recharge App, kann an Mainova-Ladesäulen aktuell zu folgenden Preisen geladen werden: AC 0,53 €/kWh, DC 0,71 €/kWh (zzgl. Transaktionsgebühr und evtl. Blockiergebühren). Weiterführende Informationen zum Rabattcode für die Shell Recharge App sind unter folgendem Link zu finden: https://www.mainova.de/de/loesungen/elektromobilitaet/ladestationen/shell-app-ra batt Der durchschnittliche AC-Ladepreis pro kWh liegt in Deutschland bei 0,55 €/kWh (Quelle: Statista). Damit liegt Mainova im bundesweiten Vergleich im oberen Mittelfeld. Neben der reinen Strombeschaffung müssen bei der Preisgestaltung auch die Kosten für die Errichtung und den Betrieb der Ladeinfrastruktur berücksichtigt werden. Mainova arbeitet kontinuierlich an einer Verbesserung der Abläufe, um den Strom an den Mainova-Ladesäulen günstiger anbieten zu können. Zu 3: Die im Bericht B 37 beschriebenen Konzepte der Wohnungsbaugesellschaften zur Ladeinfrastruktur werden eigenverantwortlich von diesen umgesetzt. Der Magistrat wird aber in den regelmäßigen Abstimmungen mit der ABG und der NHW darauf hinwirken, den Ausbau zu forcieren und dabei ein besonderes Augenmerk auf die Situation in den östlichen Stadtteilen zu richten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 17.03.2025, OA 537 Antrag vom 26.07.2026, OF 57/11

  • Gefahrenpunkt an der Einmündung des Rad- und Gehweges der Main-Neckar-Brücke und des Rotfeder Rings auf Höhe des Heizkraftwerks beseitigen
    STOB 15
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1457 Betreff: Gefahrenpunkt an der Einmündung des Rad- und Gehweges der Main-Neckar-Brücke und des Rotfeder Rings auf Höhe des Heizkraftwerks beseitigen Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7167

  • Anzahl Hotelschiffe am Mainkai
    STOB 15
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1458 Betreff: Anzahl Hotelschiffe am Mainkai Der Magistrat hebt hervor, dass die Liegeplätze für Flusskreuzfahrtschiffe entlang des Mains eine wichtige Rolle für Frankfurt am Main spielen. Der Markt für Flusskreuzfahrten wächst derzeit stark, insbesondere bei internationalen Gästen, vor allem aus den USA, für die Europa-Flusskreuzfahrten immer beliebter werden. Dieser Trend wird voraussichtlich auch in den kommenden Jahren anhalten. Der Einzelhandel und kulturelle Einrichtungen profitieren von mehr Flusskreuzfahrtgästen, was den Tagestourismus ankurbelt und die lokale Wirtschaft stärkt. Außerdem hat die Hotellerie in Frankfurt Vorteile, wenn die Stadt als Start- oder Endpunkt genutzt wird, da Gäste zusätzliche Übernachtungen buchen. Zu 1. Tage / Schiffe gleichzeitig 0 1 2 3 4 5 6 2022 146 108 77 23 8 6 1 2023 118 106 68 45 20 7 1 2024 178 78 55 33 15 5 3 Ø 147,3 97,3 66,7 33,7 14,3 6,0 1,7 Anhand dieser Zahlen ist erkennbar, dass selten alle Liegeplätze gleichzeitig genutzt werden. Allerdings stehen durch Veranstaltungen am Mainufer, durch Maßnahmen zur Ertüchtigung der Ufermauer, zur Installation oder Ertüchtigung von Festmachpollern und bei der Beseitigung von Untiefen regelmäßig nur Teilabschnitte des Ufers zur Verfügung. Zu 2. In den Sommermonaten, im Herbst und vor allem im Dezember ist die Auslastung am höchsten, sofern sie nicht eingeschränkt wird, wie bspw. im Jahr 2024 als die Liegeplätze für sechs Wochen aufgrund einer Veranstaltung am Ufer (Fanzone zur Fußball-EM) nicht nutzbar waren. Auch während regelmäßiger Veranstaltungen wie dem Ruderfest, dem Mainfest oder dem Museumsuferfest können die Liegeplätze nicht genutzt werden. Welche Art der Nutzung - ob durch Flusskreuzfahrten oder als Hotelschiffe - an den Liegeplätzen passiert, kann seitens der HFM nicht nachvollzogen werden, da beide Arten der Nutzung die gleiche Art des Mietverhältnisses darstellen. Lediglich anhand der Liegedauer kann die HFM Schlüsse darüber ziehen, welche Nutzung vorliegt. Schiffe, die Flusskreuzfahrten durchführen, liegen meistens einen, höchstens zwei Tage in Frankfurt, Hotelschiffe in der Regel länger vor Ort. Die nachfolgenden Angaben basieren daher auf der Auswertung der Liegedauer, sind somit Vermutungen und keine gesicherten Erkenntnisse. Messen wirken sich kaum auf die Nutzung der Liegeplätze aus, da fast alle Schiffe, die die Liegeplätze nutzen, Flusskreuzfahrten durchführen. Es gibt wenige Messen, bei denen Schiffe als Hotelschiffe zum Einsatz kommen. Vor allem während der ISH, der Weltleitmesse für Wasser, Wärme und Klima, die alle zwei Jahre stattfindet, kommen Hotelschiffe zum Einsatz. Während der Messe Light + Building, die ebenfalls alle zwei Jahre veranstaltet wird, ist ein ähnlicher Effekt zu beobachten. Die Buchmesse hat kaum, die übrigen Messen haben keinen Einfluss auf die Nutzung der Liegeplätze. Zu 3. Während der Messe Light + Building 2024 waren drei Hotelschiffe in Frankfurt. Weitere Schiffe, die als Hotelschiffe genutzt wurde, waren im Jahr 2024 nicht in Frankfurt. Für die Light + Building 2026 sowie für die ISH 2027 liegen bereits einige Liegeplatzbuchungen vor. Zu 4. Zusätzlich zu den in der Innenstadt bestehenden Liegeplätzen existiert im Osthafen 1 ein Liegeplatz, der den Flusskreuzfahrt- und Hotelschiffe zur Ver- und Entsorgung angeboten wird. Da in der Innenstadt nicht die Möglichkeit besteht, mit Fahrzeugen bis an das Schiff zu fahren, um bspw. Schmutzwasser zu entsorgen oder Lieferungen entgegenzunehmen, haben alle Schiffe kostenfrei die Möglichkeit, im Osthafen 1 zu liegen, um dort die Ver- und Entsorgung ihres Schiffes sicherzustellen. Sollte sich an der Zugänglichkeit dieses Liegeplatzes im Osthafen 1 etwas ändern, bspw. durch die Entwicklung von dort gelegenen Grundstücken, so dass dieser Liegeplatz ebenfalls nicht mehr mit Fahrzeugen angefahren werden könnte, bestünde zusätzlicher Bedarf an einem solchen Liegeplatz. Zu 5. Schiffe, die Ver- und Entsorgung betreiben, legen regelmäßig im Osthafen an. Auch während Zeiten, in denen die Liegeplätze in der Innenstadt aufgrund von Veranstaltungen am Ufer nicht nutzbar sind, weichen Schiffe in den Osthafen aus. Vereinzelt liegen Schiffe im Osthafen für ein bis zwei Tage, um die Kabinenmannschaft auszutauschen. Die Nutzung des Liegeplatzes im Osthafen erfolgt mehrfach pro Monat bis mehrfach pro Woche. Der Magistrat weist darauf hin, dass der Liegeplatz stets vorgehalten werden muss. Zu 6. In den Jahren 2022 bis 2024 erzielte die HFM Einnahmen durch die Vermietung der Liegeplätze für Flusskreuzfahrt- und Hotelschiffe in Höhe von durchschnittlich 322.000 Euro pro Jahr. Diesen Einnahmen stehen Verwaltungs- und Instandhaltungskosten gegenüber. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.01.2025, V 1103 Antrag vom 10.11.2025, OF 1781/1 Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7769

  • Gehweg durch den KGV Rebstock e. V. prüfen und ermöglichen
    STOB 10
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1459 Betreff: Gehweg durch den KGV Rebstock e. V. prüfen und ermöglichen Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7155

  • Verkehrsberuhigung Eschborner Landstraße
    STOB 15
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1460 Betreff: Verkehrsberuhigung Eschborner Landstraße Im betreffenden Straßenabschnitt handelt es sich um eine Anliegerstraße mit Linienbusverkehr. Derzeit ist der Abschnitt als Trasse beziehungsweise Zubringer für den geplanten Radschnellweg FRM5 vorgesehen. Für den Fahrverkehr und somit auch den Linienbusverkehr ist der Straßenabschnitt keine Durchgangsstraße. Die Einrichtung von Bremsschwellen kann eine Möglichkeit darstellen, ohne große bauliche Veränderungen eine Verkehrsberuhigung zu erwirken. Von Bremsschwellen zur Verkehrsberuhigung an der Eschborner Landstraße wird allerdings abgesehen, da Anwohner:innen durch situativ zunehmenden Lärm (Abbremsen und Anfahren, "springende" Ladung bei Güterkraftfahrzeugen) des motorisierten Verkehrs belästigt werden. Auch für den Fahrkomfort in Linienbussen sind Bremsschwellen problematisch, auch bergen sie ein Gefahrenpotential für Radfahrer:innen. Die Eschborner Landstraße stellt bereits heute eine Radverbindung nach Eschborn beziehungsweise auch in den Taunus dar. Es wurden bereits beidseitig Verkehrszeichen (VZ) 274-30 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) in Verbindung mit VZ 136 StVO (Achtung Kinder) mit dem Zusatz auf 150 Meter ohne Wiederholungszeichen eingerichtet. Weiterhin wurde zusätzlich ein Piktogramm des VZ 136 StVO (Achtung Kinder) auf der Fahrbahn aufgebracht. Bei der Inaugenscheinnahme vor Ort ist aufgefallen, dass die geschwindigkeitsregelnden VZ erst kurz vor den Einmündungen angebracht sind, was ihre Rechtssicherheit und Sichtbarkeit für einfahrende Fahrzeuge beeinträchtigt. Dies wird - im Sinne der Zielsetzung der Anregung - korrigiert. Abschließend teilt der Magistrat mit, dass die sog. "Kölner Teller" seit vielen Jahren in Frankfurt am Main nicht mehr verbaut werden (sondern rückgebaut wurden), da die von ihnen ausgehende Sturzgefahr für Radfahrer:innen so hoch ist, dass Gerichte den Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung als erfüllt ansehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6798

  • Nied: Zugesagte Verkehrssicherheitsmaßnahmen an den Kreuzungen der Mainzer Landstraße endlich umsetzen
    STOB 10
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1461 Betreff: Nied: Zugesagte Verkehrssicherheitsmaßnahmen an den Kreuzungen der Mainzer Landstraße endlich umsetzen Der Anregung wird entsprochen. Der Magistrat wird die Planungen der betroffenen Straßen zeitnah anordnen und umsetzen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6811

  • Belag der Sossenheimer Unterfeldbrücke erneuern
    STOB 11
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1462 Betreff: Belag der Sossenheimer Unterfeldbrücke erneuern Der Magistrat wird das Brückenbauwerk im dritten Quartals 2025 umfangreich inspizieren und danach das weitere Vorgehen festlegen. Falls dies aus Sicherheitsgründen nötig werden sollte, wird der Magistrat die Brücke sperren. Es ist nämlich nicht nur der Brückenbelag verschlissen, sondern es sind auch umfangreiche Schäden an der Holzkonstruktion zu befürchten. Das Brückenbauwerk befindet sich derzeit bereits in der Neubauplanung. Der Ersatzneubau wird nach jetzigem Stand im Jahr 2027 errichtet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6815

  • Auskunftsersuchen zur ST 1874 zum Verkehrskonzept für den Deutsche Bank Park und Niederrad
    STOB 8
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1463 Betreff: Auskunftsersuchen zur ST 1874 zum Verkehrskonzept für den Deutsche Bank Park und Niederrad Im Rahmen des Prüfauftrages zur Errichtung einer Multifunktionsarena auf P9 wurde die Sportpark Stadion Frankfurt am Main Gesellschaft für Projektentwicklungen mbH beauftragt zu prüfen, wie die verkehrliche Anbindung des Stadiondreiecks bei Parallel- und Konsekutivbetrieb von Stadion und Multifunktionsarena ermöglicht werden kann. Das Intermodale Mobilitätskonzept wurde durch das Verkehrsplanungsbüro SSP Consult Beratende Ingenieure GmbH erstellt. Im Rahmen des Konzepts wurden mögliche verkehrliche Maßnahmen aufgezeigt. Der Ergebnisbericht befindet sich in der Anlage. Zusätzlich fand am 26.5.2025 seitens des Dezernates I, Hauptverwaltung und Sport und des Straßenverkehrsamtes eine Informationsveranstaltung im Ortsbeirat statt. Im Übrigen verweist der Magistrat auf seine bisherige Stellungnahme, welche weiterhin Gültigkeit hat: "Der Anregung wird entsprochen. Dem Bau einer Multifunktionsarena am geplanten Standort kann nur zugestimmt werden, wenn vor Inbetriebnahme der Multifunktionsarena alle verkehrlich erforderlichen Maßnahmen umgesetzt worden sind. Es wird darauf hingewiesen, dass in dem Verkehrsgutachten zur Multifunktionsarena diverse Maßnahmen beschrieben werden, die erforderlich sind, um eine Multifunktionsarena am geplanten Standort realisieren zu können. Es gilt jetzt in weiteren Schritten, die im Verkehrsgutachten vorgeschlagenen Maßnahmen auf ihre technische, [verkehrliche und rechtliche] Machbarkeit zu prüfen und Kostenschätzungen vorzunehmen, bevor über ein Maßnahmenbündel zur Umsetzung entschieden werden kann. [...]" Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.11.2024, V 1065

  • Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich Großer Hasenpfad/Ossietzkystraße erhöhen
    STOB 7
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1464 Betreff: Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich Großer Hasenpfad/Ossietzkystraße erhöhen Im genannten Kreuzungsbereich biegt der gesamte Kfz-Verkehr, von der Mörfelder Landstraße kommend, links in die Ossietzkystraße ab, weil der Große Hasenpfad im weiteren Verlauf Einbahnstraße in Gegenrichtung ist. Dabei hatte er oft hohe Geschwindigkeit, den aus der Ossietzkystraße kommenden Radverkehr geschnitten und querenden Fußgänger:innen (auch Schulkindern) nicht den ihnen zustehenden Vorrang gewährt. Die Querungslänge für Fußgänger:innen war mit 13,50 m sehr weit. Zudem behinderten parkende Fahrzeuge die Sicht. Daher wurde die Kreuzung vor einigen Monaten anders markiert. Sperrflächen sollten das Beparken der Kreuzung und Schneiden des Radverkehrs verhindern. Leider hat auch das nicht zum gewünschten Erfolg geführt (vgl. Bilder). Poller, Radbügel und das Verkehrszeichen VZ 222 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Vorgeschriebene Vorbeifahrt - rechts vorbei" wurden verfügt, um "baulich" gegen das Fehlverhalten vorzugehen. So ist der Kreuzungsbereich Großer Hasenpfad/Ossietzkystraße übersichtlicher und sicherer gestaltet worden. Leider wird das VZ 222 StVO weiterhin regelmäßig umgefahren, was seine Notwendigkeit dokumentiert. Die nun verfügten Flexipoller sollen den Aufwand und Sachschaden durch dieses Fahrverhalten verringern, gleichzeitig aber den entgegenkommenden Radverkehr schützen. Die getroffenen Maßnahmen sind notwendig. Zukünftig werden auch Schulkinder zum Auslagerungsstandort der Martin-Buber-Schule gehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6872

  • Erhöhung der Verkehrssicherheit an der Straßenbahnhaltestelle „Balduinstraße“
    STOB 7
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1465 Betreff: Erhöhung der Verkehrssicherheit an der Straßenbahnhaltestelle "Balduinstraße" Der Anregung des Ortsbeirats kann entsprochen werden. Die Signalschaltung wird dahingehend angepasst, dass während des Halts einer Straßenbahn in der Haltestelle alle Fahrsignale in beiden Fahrrichtungen auf Rot beziehungsweise Sperr gesetzt werden und eine Fußgängerphase geschaltet wird. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Rotschaltung lediglich in einer Fahrtrichtung gemäß der Richtlinie für Lichtsignalanlagen nicht zulässig ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6862

  • Zwischenbericht - Baumaßnahme In der Au
    STOB 7
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1466 Betreff: Zwischenbericht - Baumaßnahme In der Au Zu 1. Der Rahmenterminplan sieht eine Fertigstellung bis Dezember 2025 vor. Dieser wird nach aktuellem Stand eingehalten. Zu 2. Voraussichtlich werden dort rund 280 Personen untergebracht. Zu 3. Zum jetzigen Zeitpunkt können noch keine sicheren Aussagen darüber getätigt werden, welche Familienkonstellation in die Unterkunft einziehen werden. Erst im Winter wird klar sein, in welchem Alter die einziehenden Kinder sein werden. Die Zuschnitte der Wohneinheiten geben eine grobe Orientierung: - 64 Wohneinheiten à 18 m² für je 1 - 2 alleinstehende Personen oder Paare. (56 der 2-Bett-Module sind mit einer Doppeltür verbunden, sodass ein nachträgliches Zusammenlegen zweier Wohneinheiten möglich ist.) - 29 Wohneinheiten à 36 m² für Familien mit bis zu 2 - 3 Personen. - 22 Wohneinheiten à 54 m² für Familien mit bis zu 3 - 4 Personen. - 6 Wohneinheiten à 72 m² für Familien mit bis zu 5 - 6 Personen. - 2 Wohneinheiten à 22,5 m² sind rollstuhlgerecht ausgebildet und mit einer Doppeltür zur benachbarten Wohneinheit für 1-2 Personen à 18 m² verbunden. Zu 4. In der Ortsbeiratssitzung im November 2024 wurde mitgeteilt, dass in Rödelheim West (Brentanoschulbezirk) ausreichend Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren und im Kindergarten zur Verfügung stehen, um auch hinzuziehenden Familien ein Betreuungsangebot bieten zu können. Die Versorgungsquote für Kinder unter 3 Jahren liegt im Brentanoschulbezirk derzeit bei 55% (111 Plätze für 201 Kinder). Das stadtweite Versorgungsziel liegt bei 53%. Für Kindergartenkinder (3-Jährige bis zum Schuleintritt) liegt die Versorgungsquote bei 110% (225 Plätze für 205 Kinder). In der Betreuung für Grundschulkinder liegt die Versorgungsquote nach Umsetzung einer Ausbaumaßnahme im KiZ Biedenkopfer Weg (plus 42 Hortplätze) bei 96% für die Schülerinnen und Schüler der Brentanoschule. Zusätzlich zu den Ausbaumaßnahmen hat die Erweiterte Schulische Betreuung (ESB) der Brentanoschule ihre Platzzahl erweitert. Somit erhöht sich auch die Versorgungsquote von 96%. Wie hoch abschließend der Bedarf sein wird, kann erst beantwortet werden, wenn feststeht welche Familienkonstellationen dort einziehen. Zu 5. Vor den Sommerferien 2025 gab es einen erneuten Besuch vor Ort an der Brentanoschule. Die Sanierung der Jungen-Toiletten ist beauftragt, ebenso wie eine Grundreinigung, die in den Sommerferien erfolgte. Die Heizung funktioniert, das Klettergerüst ist freigegeben und die Stelle des Schulhausverwalters ist besetzt. Als nächster zentraler Schritt erfolgt die Erweiterung der Schule. Zu 6. Der Magistrat der Stadt Frankfurt hat als Schulträger dafür Sorge zu tragen, dass die Brentanoschule alle in ihrem Bezirk lebenden schulpflichtigen Kinder beschulen kann. Im integrierten Schulentwicklungsplan (ISEP) 2020-2029 ist dokumentiert, dass die Brentanoschule von zwei auf drei Züge anwachsen wird. Der ISEP liegt dem Kultusministerium seit geraumer Zeit zur Genehmigung vor und wurde 2024 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Der Schulträger bereitet die Dreizügigkeit baulich vor. Als Zwischenlösung sollen 4 Klassenräume im Holzmodul zum Schuljahr 2026/2027 aufgestellt werden. Eine vorläufige Planung beinhaltet, diese in 2x2 Modulen auf dem Schulgelände aufzuteilen, um die Fläche für die eigentliche neue Bebauung nicht zuzustellen und die Baustellenerschließung zu ermöglichen. Ab Sommer 2026 bedarf es vier weiterer Räume, bis die Erweiterung des Schulgebäudes auf Basis der Machbarkeitsstudie steht, und eine durchgehende Dreizügigkeit räumlich abgebildet werden kann. Die Baumaßnahme zur Horterweiterung im benachbarten KIZ Biedenkopfer Weg, wie oben erwähnt, soll bald beginnen, sodass die Betreuungssituation im Schulbezirk sich deutlich verbessert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.05.2025, V 1186

  • Schäme dich, Deutschland: Gewalt gegen Frauen - Besondere Herausforderungen für Migrantinnen
    STOB 7
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1467 Betreff: Schäme dich, Deutschland: Gewalt gegen Frauen - Besondere Herausforderungen für Migrantinnen Frage 1) Institutionelle Diskriminierung gegen Frauen mit Migrationshintergrund ist in nahezu allen gesellschaftlichen Feldern und bei Fragen der Teilhabe an Gütern, Bildung, materieller und sozialer Infrastruktur sichtbar. Der Magistrat unterstützt das Anliegen der KAV, intersektionale Diskriminierungen und damit u.a. Frauen mit Fluchterfahrungen besonders in den Blick zu nehmen. Der Magistrat nimmt Diskriminierung und Gewalt gegen geflüchtete Frauen mit Migrationshintergrund äußerst ernst, ist sich der besonderen Herausforderungen und Risiken dieser Gruppe bewusst und setzt sich entschieden für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft ein. Der Magistrat begegnet der institutionellen Diskriminierung im Rahmen seiner Möglichkeiten mit verschiedenen Maßnahmen zur Sensibilisierung, Aufarbeitung sowie mit städtischen Vorgaben und Leitbildern wie beispielsweise der städtischen Antidiskriminierungsrichtlinie. Frage 2) In städtischen Ämtern und Behörden werden alle Antragsteller:innen bei gleicher Sach- und Rechtslage gleich behandelt. Menschen mit Anspruch auf Unterbringung werden unabhängig von ihrer Herkunft, dem Status oder sonstigen Faktoren untergebracht. Dies schließt den Schutz aller untergebrachten Menschen, also auch den Schutz von geflüchteten Frauen aus nichteuropäischen Ländern, ein. Frage 3) Das Frauenreferat und das Jugend- und Sozialamt fördern eine Vielzahl von Maßnahmen und Projekten, um der intersektionalen Diskriminierung von Migrantinnen entgegenzuwirken, geflüchteten Frauen eine schnelle und gelungene Integration zu ermöglichen und Teilhabe auf allen Ebenen zu ermöglichen. Dazu werden eine Vielzahl an Trägern und Beratungsstellen gefördert, die Hilfeangebote z.B. bei Bedrohung oder häuslicher Gewalt bereitstellen oder Unterstützung für ein Leben in ökonomischer Unabhängigkeit bieten. Der FrauenGuide und der Internetauftritt des Frauenreferats geben Aufschluss darüber. Das Amt für multikulturelle Angelegenheiten (AmkA) arbeitet daran, kultursensible und angepasste Unterstützungsangebote für Frauen mit Migrationshintergrund zu schaffen und bestehende Unterstützungsstrukturen kontinuierlich weiterzuentwickeln. Dabei werden verschiedene Angebote unterstützt, die es Frauen mit Fluchterfahrung ermöglichen, Deutsch zu lernen - inklusive Kinderbetreuung. Die Beratungsstelle bietet Unterstützung für alle an, einschließlich geflüchteter Frauen mit Migrationshintergrund. Frage 4) In den letzten Jahren wurde das Frankfurt Immigration Office sukzessive personell aufgestockt. Damit wurde insbesondere den gestiegenen Fallzahlen sowie der stetig steigenden Komplexität der Rechtsmaterie Rechnung getragen. Frage 5) Deutschland hat 2018 die Istanbul-Konvention des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ratifiziert. Diese Konvention verpflichtet die Staaten zu umfassenden Maßnahmen zum Schutz von Frauen, einschließlich der Bereitstellung von Schutzunterkünften. Dies gilt auch für Migrantinnen. In Frankfurt gibt es für schutzsuchende Frauen vier Frauenhäuser in Trägerschaft von Frauen helfen Frauen e.V. und dem Frankfurter Verein für soziale Heimstätten e.V. Darüber hinaus gibt es spezielle Übergangsunterkünfte (Geflüchtete und Wohnungslose) nur für Frauen bzw. alleinerziehende Frauen. In größeren Übergangsunterkünften gibt es Schutzräume für Frauen. Weiterhin gibt es Übergangsunterkünfte mit einem Sicherheitsdienst, der bei Bedarf auch nicht dort wohnenden Personen den Zutritt verweigert. Grundsätzlich sind alle Übergangsunterkünfte verpflichtet, ein Gewaltschutzkonzept zu erstellen, so dass Gewalt verhindert und vulnerable Gruppen angemessen geschützt und unterstützt werden. Im Frauenreferat arbeitet die Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention gemeinsam mit der gesamten Hilfslandschaft an der Umsetzung der Konvention und der Schließung von Schutzlücken. Auch das Gewaltschutzgesetz ermöglicht es gewaltbetroffenen Migrantinnen, Schutzanordnungen gegen den Täter zu erwirken, z.B. durch eine Wohnungszuweisung. Hierzu hat das Frauenreferat gemeinsam mit dem Arbeitskreis Intervention bei Gewalt gegen Frauen (AK InGe) das Leporello "Wegweiser für Eilanträge nach dem Gewaltschutzgesetz" erstellt, das in zwölf Sprachen verfügbar ist. Frauen mit Gewalterfahrungen können sich unabhängig ihrer Herkunft an Frauenberatungsstellen wenden, die Unterstützung bei der Suche nach Wohnraum anbieten. Neben den sozialen Diensten der Stadt Frankfurt am Main können sich Betroffene an das örtliche Amt für Wohnungswesen wenden und sich dort für eine Wohnung registrieren lassen. Frage 6) Die Stadt Frankfurt am Main mit ihren breit aufgestellten Hilfsangeboten bietet Frauen in Not Unterstützung an. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Frauen aus Europa oder nicht-europäischen Staaten stammen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage der KAV vom 19.05.2025, KA 57

  • Zugangsrampen zur U-Bahn-Station „Niederursel“ und dem umliegenden Kreuzungsbereich frei halten
    STOB 8
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1468 Betreff: Zugangsrampen zur U-Bahn-Station "Niederursel" und dem umliegenden Kreuzungsbereich frei halten Die Stadt Frankfurt am Main vergibt seit 2022 Sondernutzungserlaubnisse für die Bereitstellung von E-Scootern im öffentlichen Raum. Diese enthalten unter anderem Regeln für das korrekte Abstellen, die verpflichtende Nutzung der festen Parkzonen in der Innenstadt und eine Obergrenze für die Anzahl in verschiedenen Stadtbereichen. Wie auch in anderen Stellungnahmen erörtert (zum Beispiel ST 293/2025), hat die Stadt darüber hinaus eine Strategie für die flächendeckende Einführung von Mobilitätsstationen entwickelt. Die Stationen sollen in der Regel auf Pkw-Stellplätzen errichtet werden. Im Bereich der U-Bahnstation Niederursel hat die Stadt eine Parkverbotszone für die Leihfahrzeuge eingerichtet; das Verbot gilt für E-Scooter, aber auch für Leih-Räder. Es ist dort also nicht möglich, die Fahrzeuge abzustellen. GPS-Ungenauigkeiten können allerdings gelegentlich dazu führen, dass dies dennoch passiert. Um dem entgegenzuwirken, gibt es regelmäßige Kontroll- und Umverteilungsfahrten der Anbieter. Zusätzlich setzen die Anbieter eine Straßenpatrouille ein, die falsch abgestellte Fahrzeuge ordnet oder entfernt. E-Scooter, die behindernd oder unzulässig in einer Sperrzone abgestellt sind, können weiterhin auch über eine von der Stadt Frankfurt bereitgestellte App gemeldet werden - die Leihanbieter werden sich dann kurzfristig um die Beseitigung der Fahrzeuge kümmern ("Falschparker" App von Nivel). Zudem ist an jedem Fahrzeug eine kostenlose Hotline des jeweiligen Anbieters zu finden, über die falsch abgestellte E-Scooter gemeldet werden können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6938

  • Situation in den Zufahrtswegen zum Wendehammer Paul-Kornfeld-Weg
    STOB 4
    05.09.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1469 Betreff: Situation in den Zufahrtswegen zum Wendehammer Paul-Kornfeld-Weg Die Problematik in der dargestellten Situation wird durch das Fehlverhalten der einzelnen Verkehrsteilnehmer:innen hervorgerufen. Die Fahrzeuge stehen sowohl im absoluten Haltverbot als auch halbseitig auf dem Gehweg. Das Gehwegparken ist dort nicht erlaubt. Die Städtische Verkehrspolizei nimmt die Anregung des Ortsbeirats zum Anlass, Sonderkontrollen vorzunehmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6943

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