Obere Hofhausstraße - Schild "Müll wegwerfen verboten" aufstellen
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, kein Schild "Müll wegwerfen verboten" aufzustellen, da die Wirksamkeit solcher Beschilderungen in Frage gestellt wird. Es wird argumentiert, dass ohne strenge Kontrollen und Bewusstsein für Konsequenzen die Schilder nicht effektiv sind. Stattdessen wird empfohlen, Abfallablagerungen über den Mängelmelder zu melden.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenStellungnahme des Magistrats
Aus folgenden Gründen ist eine Beschilderung mit Verweise auf Verbote nicht erfolgsversprechend:
- Personen, die unachtsam oder absichtlich Abfälle in die Umwelt entsorgen, gehen oft davon aus, nicht erwischt zu werden, unabhängig von Schildern.
- Ohne die Aussicht auf strenge Kontrollen schaffen die Beschilderung kein Bewusstsein für Konsequenzen.
- Manche Personen reagieren auf Verbote mit Trotz, so dass eine entsprechende Beschilderung das Gegenteil bewirken kann.
- Wenn trotz Beschilderung sichtbar weiterhin Abfälle in die Umwelt entsorgt werden, verlieren diese ihre Wirkung. Insbesondere, da die Örtlichkeit durch fließenden Verkehr frequentiert wird.
Da die Stabstelle Sauberes Frankfurt entsprechende Erfahrungen bereits gemacht hat, raten wir von der Beschilderung ab.
Die Stadtteilgesellschaft hat ergänzend dazu die Möglichkeit wilde Abfallablagerungen über den Mängelmelder der Stadt Frankfurt am Main Mängelmelder - FFM.de zu melden. Über diesen Kanal ist sichergestellt, dass eine schnelle Beseitigung veranlasst wird.
Bei den angegebenen Flächen gibt die Stabsstelle Sauberes Frankfurt den Hinweis, dass es sich teilweise um Privatflächen handelt, wo entsprechend die Eigentümer:innen für die Flächensauberkeit verantwortlich sind.
Damit mögliche Verursachende geahndet werden können, sind entsprechende Hinweise auf diese notwendig. Sofern Hinweise auf Verursachende bekannt sind, können diese der Stabsstelle Sauberes Frankfurt unter sauberes-frankfurt@stadt-frankfurt.de gemeldet werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Juni 2025OFOF 749/11Obere Hofhausstraße - Schild „Müll wegwerfen verboten“ aufstellenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 16. Juni 2025OMOM 7093Obere Hofhausstraße - Schild „Müll wegwerfen verboten“ aufstellenDirektanregung
- 5. September 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1451Obere Hofhausstraße - Schild „Müll wegwerfen verboten“ aufstellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab