Obere Hofhausstraße - Schild "Müll wegwerfen verboten" aufstellen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Aufstellung eines Schildes "Müll wegwerfen verboten" auf der Hofhausstraße, um die Verschmutzung des Seitenstreifens durch vorbeifahrende Autofahrer zu reduzieren. Dies soll die Arbeit der FES Müllpatin unterstützen und Autofahrer davon abhalten, Müll aus dem Fenster zu werfen.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten auf der Hofhausstraße - Hausnummer 65 in Richtung Friedberger Landstraße ein Schild "Müll wegwerfen verboten" aufzustellen.
Begründung
Im oberen Teil der Hofhausstraße wird der Seitenstreifen regelmäßig von vorbeifahrenden Autofahrenden voll gemüllt. Eine FES Müllpatin macht den Seitenstreifen regelmäßig mühevoll sauber. Ein Schild "Müll wegwerfen verboten" würde die Tätigkeit der FES Patin unterstützen und ein paar Autofahrende abhalten, ihren Müll aus dem Fenster zu schmeißen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Juni 2025Sie sind hierOFOF 749/11Obere Hofhausstraße - Schild „Müll wegwerfen verboten“ aufstellenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 16. Juni 2025OMOM 7093Obere Hofhausstraße - Schild „Müll wegwerfen verboten“ aufstellenDirektanregung
- 5. September 2025Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1451Obere Hofhausstraße - Schild „Müll wegwerfen verboten“ aufstellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme