Herzlich willkommen bei Frankfurt Gestalten!
Auf dieser Übersichtsseite stellen wir Ihnen – entsprechend Ihrer Auswahl – die aktuellsten Vorlagen, Beschlüsse und Anregungen der Stadtpolitik bereit. Nutzen Sie die Filter, um die Ergebnisse gezielt zu verfeinern.
Alle Vorlagen
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Suchergebnisse
Ergebnisse sortiert nach Datum (neueste zuerst)
- Gestaltung der Fläche vor der Lärmschutzwand im BirkholzwegSTOB 105.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1470 Betreff: Gestaltung der Fläche vor der Lärmschutzwand im Birkholzweg Der Magistrat hat die Anregung an die Deutsche Bahn weitergleitet. Diese teilt mit, dass eine Begrünung der Lärmschutzwände aus den folgenden Gründen nicht zulässig ist: Bei den Lärmschutzwänden handelt es sich um technische Anlagen, deren Funktionsweise und Wirkungsgrad durch jegliche Art der Begrünung erheblich beeinträchtigt werden könnten. Lärmschutzwände müssen jederzeit für Inspektionen und Wartungsarbeiten zugänglich sein. Eine Bepflanzung direkt an der Wand würde den vorgeschriebenen Zugang behindern. Auch eine Hecke lässt sich aufgrund der vorgeschriebenen Mindestabstände zur Lärmschutzwand und zu den Oberleitungen nicht realisieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6681
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Parkplatz Kirschwaldstraße: Maßnahmen gegen Falschparken und gewerbliche ÜbernutzungSTOB 1605.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1471 Betreff: Parkplatz Kirschwaldstraße: Maßnahmen gegen Falschparken und gewerbliche Übernutzung Zu 1. Der Magistrat entspricht der Anregung und wird in ämterübergreifender Abstimmung die Grünflächen (Baum- und Pflanzscheiben) gegen falsches Parken und Befahren absichern. Die Maßnahme wird im Laufe des 2. Halbjahres 2025 ausgeführt. Zu 2. Eine Begrünung der Baumscheiben ist nicht möglich, da diese vollständig durchwurzelt sind und eine Begrünung nicht anwachsen würde. Darüber hinaus würde in den Wurzelbereich eingegriffen werden. Der Magistrat sieht daher keine Möglichkeit, diesen Teil der Anregung umzusetzen. Zu 3. Die Nutzung einiger Parkplätze durch eine Security Firma ist gerechtfertigt, da sich einige Parkplätze im Besitz der Firma befinden. Ansonsten besteht generell keine Möglichkeit gegen die Nutzung des Parkplatzes vorzugehen, solange die Fahrzeuge ordnungsgemäß zugelassen sind und die Parkordnung eingehalten wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6844
STOB 16Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Maßnahmen zur Unterbindung des verkehrswidrigen Haltens und Parkens an der Ecke Fallerslebenstraße/ImmermannstraßeSTOB 605.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1472 Betreff: Maßnahmen zur Unterbindung des verkehrswidrigen Haltens und Parkens an der Ecke Fallerslebenstraße/Immermannstraße Zu 1.: Der Anregung wird entsprochen. Eine Planung wird intern abgestimmt und entsprechend verkehrsrechtlich angeordnet. In Bereichen von Kiosken oder Trinkhallen kommt es immer wieder zu meist nur kurzzeitig andauernden Verkehrsverstößen, weshalb die Sanktionswahrscheinlichkeit eher gering ist. Bei der Städtischen Verkehrspolizei lag zu der Örtlichkeit Fallerslebenstraße / Immermannstraße bisher keine Beschwerdelage vor. Die Anregung wurde daher zum Anlass genommen, in den Kalenderwochen 20 und 21 mehrere Kontrollen zu verschiedenen Uhrzeiten durchzuführen, Verstöße wurden dabei nicht festgestellt. Zu 2.: Eine zusätzliche bauliche Absicherung des Gehweges in diesem Bereich wird abgelehnt, da aus Sicht des Magistrats das mutwillige Falschparken so nicht unterbunden werden kann. Grund hierfür sind zwei Feuerwehrzufahrten, die nicht durch Poller oder Radbügel abgesichert werden können. Die entsprechend geöffneten Teilbereiche bieten damit eine Einfahrtmöglichkeit für Falschparker und Andienungsverkehr. Der Magistrat wird die Halteverbotsbeschilderung in der Fallerslebenstraße zwischen Immermannstraße und Raimundstraße korrigieren. Zu 3.: Der Anregung kann entsprochen werden. Der Magistrat bittet den Ortsbeirat um Mitteilung, an welcher Stelle die Lieferzone eingerichtet werden soll. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6847 Antrag vom 19.10.2025, OF 1106/9
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Entsiegelung der Sperrflächen neben dem Grünstreifen an der Hügelstraße (Höhe Am Hochwehr)STOB 605.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1473 Betreff: Entsiegelung der Sperrflächen neben dem Grünstreifen an der Hügelstraße (Höhe Am Hochwehr) Der Magistrat verfolgt mit der Umgestaltung der Kreuzung Hügelstraße/Raimundstraße/Ginnheimer Hohl das Ziel, eine Schwammstadt, die Empfehlungen E-Klima 2022 sowie die Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2.0 in den Straßenraum zu integrieren und umzusetzen. Dabei ist auch die Einrichtung von Grünflächen und die Entsiegelung einiger Bereiche geplant. Eine vorgezogene Entsiegelung entspricht nicht dem Gesamtkonzept der geplanten Umgestaltung des Knotenpunkts und würde zusätzliche Kosten verursachen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6852
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Durch Starkregen gefährdeter Bereich im Gebiet um die Straßen Am Dachsberg, AugustSchanzStraße und Am DorfgartenSTOB 405.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1474 Betreff: Durch Starkregen gefährdeter Bereich im Gebiet um die Straßen Am Dachsberg, August-Schanz-Straße und Am Dorfgarten Generell betrachtet der Magistrat die Starkregenvorsorge als Gemeinschaftsaufgabe, zu der private Dritte und städtische Ämter und Betriebe ihren Beitrag leisten müssen. Der Magistrat arbeitet daher in einer interdisziplinären Arbeitsgruppe an dem Thema. Um städtische Maßnahmen auf Grundlage der Starkregengefahrenkarten zu identifizieren, sie in der Folge in konkrete Konzepte umzuwandeln und entsprechende Planungen zu erstellen, bedarf es erheblicher personeller und finanzieller Ressourcen. Isolierte Betrachtungen von Einzelmaßnahmen bergen die Gefahr, ein Problem an einer Stelle zu lösen und es an anderer Stelle zu verschärfen, weshalb eine ganzheitliche Betrachtung beispielsweise von Projektgebieten notwendig ist. Um dies leisten zu können, werden derzeit die organisatorischen und personellen Voraussetzungen geschaffen. Ein Projekt in der Mörfelder Landstraße wurde bereits umgesetzt. Zudem läuft derzeit ein Pilotprojekt am Frankfurter Berg, weitere Projekte folgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6793
STOB 4Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Bahnsteigtreppe an der Homburger LandstraßeSTOB 405.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1475 Betreff: Bahnsteigtreppe an der Homburger Landstraße Der Magistrat hat die DB InfraGO AG um eine Stellungnahme gebeten. Diese teilte mit, dass der augenscheinlich fertiggestellte Treppenabgang aus sicherheitstechnischen Gründen nicht sofort zur Nutzung freigegeben werden konnte. Nachdem das Geländer erhöht wurde, steht die Treppe seit Mitte Juni 2025 Fahrgästen zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6780
STOB 4Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Stromanschluss auf dem Kerbeplatz KalbachSTOB 205.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1476 Betreff: Stromanschluss auf dem Kerbeplatz Kalbach Der Magistrat verweist auf seine Stellungnahme vom 09.12.2022, ST 2734: "Der gewünschte Stromanschluss muss durch den Kerbeverein Kalbach e.V. oder den Ortsbeirat bei der NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH beantragt werden. Mit der Stellungnahme vom 28.02.2022, ST 551hat der Magistrat die Unterstützung bei der Standortsuche und der Aufbruchgenehmigung für den Stromanschluss zugesagt. Hierfür steht der Baubezirk Nord / Ost des Amts für Straßenbau und Erschließung gerne zur Verfügung." Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6886
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Eingeschränktes Halteverbot im Bereich der Rhein-Main-Residenz Altenhöferallee und der Seniorenwohnanlage „Paulinum am Riedberg“ Hans-Leistikow-StraßeSTOB 205.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1477 Betreff: Eingeschränktes Halteverbot im Bereich der Rhein-Main-Residenz Altenhöferallee und der Seniorenwohnanlage "Paulinum am Riedberg" Hans-Leistikow-Straße Der Anregung des Ortsbeirats wird entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6888
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Be- und Entlademöglichkeit für Kraftfahrzeuge vor Kay-Reinigung in der OttoSchottStraße 8 herstellenSTOB 205.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1478 Betreff: Be- und Entlademöglichkeit für Kraftfahrzeuge vor Kay-Reinigung in der Otto-Schott-Straße 8 herstellen Im Bereich Otto-Schott-Straße und Ernst-Abbe-Straße darf in einigen Parkflächen werktags von 8.00 bis 20:00 Uhr nur mit einem gültigen Parkschein geparkt werden. Die Höchstparkdauer beträgt maximal 1 Stunde. Somit bestehen bereits "Kurzzeitparkplätze". Der Entfernung der fünf Radbügel vor der Kay-Reinigung zum Zwecke dafür, dass die Verkehrsteilnehmer:innen die Fläche zum Halten und Parken nutzen, wird nicht stattgegeben. Auf Wunsch des Ortsbeirats wurden damals die Fahrradbügel und Fußgängeraufstellflächen zum Zwecke der Verkehrssicherheit angebracht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6883
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Bau von Rampen am Bahnhof „Berkersheim“STOB 205.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1479 Betreff: Bau von Rampen am Bahnhof "Berkersheim" Nach einer Vorgabe des Behindertenbeauftragten der Stadt Frankfurt am Main ist die derzeitige Behelfsbrücke barrierefrei mit Aufzugsanlagen gebaut worden. Eine temporäre barrierefreie Rampenanlage ist aufgrund der räumlichen Gegebenheiten nicht möglich gewesen, da die Fläche für den neuen geplanten Fuß- und Radübergang (sowie den Bau dessen) vorgehalten werden muss. Auch für die geplante neue Straßenüberführung (Omegabrücke) sind entsprechende freie Flächen vorzuhalten. Hinweisen möchte der Magistrat darauf, dass die Aufzugsstörungen zu einem nicht unerheblichen Prozentsatz durch Vandalismus entstanden sind. Die Anlagen werden leider mutwillig beschädigt oder verschmutzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6512
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Instandsetzung des Geländers am JägerstegSTOB 205.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1480 Betreff: Instandsetzung des Geländers am Jägersteg Der Magistrat hat sich ein Bild vor Ort gemacht. Die Machart des Geländers weist darauf hin, dass es gar nicht von der Stadt aufgestellt wurde. Da die Verarbeitung nicht den geltenden Vorgaben entspricht, wird der Magistrat das Geländer entfernen. Aufgrund der inzwischen stark bewachsenen Böschungen besteht an der Anrampung keine Absturzgefahr. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6723
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Abstellanlage für Fahrräder am Berkersheimer BahnhofSTOB 105.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1481 Betreff: Abstellanlage für Fahrräder am Berkersheimer Bahnhof Im Januar 2025 hat es eine Ortsbesichtigung mit Vertreter:innen der Deutschen Bahn (DB) gegeben, um Standorte für Fahrradabstellanlagen zu finden. Es konnten einige Flächen sowohl nördlich als auch südlich der Gleise ausgemacht werden. Diese Flächen liegen in der Zuständigkeit der DB, mit der aktuell an einem Gestattungsvertrag gearbeitet wird. Der Magistrat kann daher noch keinen konkreten Zeitrahmen für das Aufstellen der Fahrradbügel nennen, es ist allerdings auch im Sinne des Magistrates, dass der Gestattungsvertrag zügig abgeschlossen wird. Auf der öffentlichen Fläche nördlich wurden bereits Radbügel (Beta XXL-Bügel) installiert. Während der Sommerferien 2025 sollen zudem noch weitere Bügel installiert und eine Abstellfläche für E-Scooter ausgewiesen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6722
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sichere Abstellplätze für E-Scooter an der S-Bahn-Station „Berkersheim“STOB 305.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1482 Betreff: Sichere Abstellplätze für E-Scooter an der S-Bahn-Station "Berkersheim" Der Anregung wurde entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6721
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Maßnahmen gegen die Verunreinigung durch Busse an dem Bushalteplatz an der DeuilLaBarreStraße in Höhe der Kirche St. Stephanus durch Ölflecken o. Ä.STOB 505.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1483 Betreff: Maßnahmen gegen die Verunreinigung durch Busse an dem Bushalteplatz an der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe der Kirche St. Stephanus durch Ölflecken o. Ä. Die Buslinie HG-8 mit ihrem Linienendpunkt in Nieder-Eschbach wird im Auftrag der Stadt Bad Homburg betrieben. Daher hat der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main keinen direkten Einfluss auf das Verkehrsunternehmen, das die Buslinie betreibt. Der Magistrat hat die Stadt Bad Homburg sowie das zuständige Verkehrsunternehmen über die Verunreinigungen an der Warteposition in der Deuil-La-Barre-Straße vor der Kirche St. Stephanus informiert. Nach Rückmeldung durch das Verkehrsunternehmen wird die Warteposition kurzfristig gereinigt. Die gesamte Busflotte wird derzeit überprüft und, sofern erforderlich, technisch instand gesetzt. Nach Abschluss der Wartungsarbeiten sollen ggf. noch verschmutzte Haltestellen noch einmal abschließend gereinigt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7038
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Maßnahmen gegen unzumutbares Verhalten von Busfahrern am Bushalteplatz an der DeuilLaBarreStraße in Höhe der Kirche St. StephanusSTOB 305.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1484 Betreff: Maßnahmen gegen unzumutbares Verhalten von Busfahrern am Bushalteplatz an der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe der Kirche St. Stephanus Die Buslinie HG-8 mit ihrem Linienendpunkt in Nieder-Eschbach wird im Auftrag der Stadt Bad Homburg betrieben. Daher hat der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main keinen direkten Einfluss auf das Verkehrsunternehmen, das die Buslinie betreibt. Der Magistrat hat die Stadt Bad Homburg sowie das zuständige Verkehrsunternehmen über das Verhalten des Fahrpersonals an der Warteposition in der Deuil-La-Barre-Straße vor der Kirche St. Stephanus informiert. Nach Rückmeldung durch das Verkehrsunternehmen war die Thematik des Urinierens bereits bekannt. Das Fahrpersonal wurde nochmals darauf hingewiesen, dass dies zu unterlassen ist. Die Busfahrerinnen und Busfahrer können die Toilette der nahegelegenen Total-Tankstelle nutzen, wofür es bereits eine entsprechende Vereinbarung gibt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7037
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Lärmbelästigung und hohe Geschwindigkeiten in der HöhenstraßeSTOB 605.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1485 Betreff: Lärmbelästigung und hohe Geschwindigkeiten in der Höhenstraße Die Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen in dem genannten Bereich der Höhenstraße ist nicht möglich. Mangels geeigneter Abstellflächen scheidet der Einsatz eines Enforcement-Trailers grundsätzlich aus, ungeachtet der Frage, ob ein bei der Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HöMS) zu stellendem Antrag genehmigt würde. Allerdings befinden sich in der Wittelsbacher- und Rothschildallee bereits zwei genehmigte Standorte, an denen im Jahr 2024 an insgesamt 66 Tagen Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt wurden. Der Magistrat sieht unabhängig davon keine Notwendigkeit zu Messungen. Erstens sind immissionsschutzrechtlich die nach dem jeweiligen Stand der Technik vorgenommenen Lärmberechnungen rechtlich maßgeblich. Zweitens wurde die Wirksamkeit der auf der Höhenstraße durch die Oberste Straßenverkehrsbehörde angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzung vorlaufend empirisch inklusive Realmessungen nachgewiesen, wie der Anlage zum Bericht des Magistrats vom 20.12.2013, B 589 zu entnehmen ist (https://t1p .de/ocvqo). Drittens wurde im Zuge dieser Maßnahme die Koordinierung der Lichtsignalanlagen auf 30 km/h von 22-6 Uhr angepasst, so dass höhere Geschwindigkeiten faktisch sinnbefreit sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.04.2025, V 1159
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Fahrbahntrenner für Ratsweg und Hanauer LandstraßeSTOB 205.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1486 Betreff: Fahrbahntrenner für Ratsweg und Hanauer Landstraße Das Installieren von Klemmfixen an der hier gegenständlichen Örtlichkeit ist nicht sinnvoll. Mit der Installation von Klemmfixen würde Verkehrsteilnehmer:innen, die nicht ortskundig sind und sich ggf. falsch eingeordnet haben, die Möglichkeit zum Wechsel der Fahrspur genommen. Hierdurch entstehen Umwege und damit vermeidbare Verkehrsleistung. Zudem böte die Installation von Klemmfixen keine Gewähr, dass die Staubildung zu Zeiten von die Leistungsfähigkeit der Verkehrsanlage überschreitender Verkehrsnachfrage nicht aufträte. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6805
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Samstags autofrei rund um den Wochenmarkt am Bornheimer UhrtürmchenSTOB 1105.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1487 Betreff: Samstags autofrei rund um den Wochenmarkt am Bornheimer Uhrtürmchen Die Umsetzung, Durchführung, sowie die Kontrolle der Einhaltung der autofreien Zone ist an der hier gegenständlichen Örtlichkeit nicht möglich. Eine Ausnahme für Anwohner:innen ist gemäß Straßenverkehrs-Ordnung nicht möglich, sondern nur für Anlieger. Wer allerdings ein Anliegen hat, ist grundsätzlich zur Einfahrt berechtigt. Bauliche Elemente (schließbare Schranken) lassen sich dort nicht installieren. Eine Schranke müsste so installiert werden, dass eine Durchfahrt für insbesondere Anlieger oder Rettungsfahrzeuge immer möglich ist (halbseitig). Erfahrungsgemäß wird die Durchfahrt dann auch von den übrigen Verkehrsteilnehmer:innen widerrechtlich genutzt. Um dies zu unterbinden, müssten kontinuierliche Kontrollen erfolgen, was sich nicht umsetzen lässt. Die Zufahrten komplett zu sperren, ist ebenfalls nicht möglich. Die Schranke müsste für die Zufahrtsberechtigten immer geöffnet und wieder geschlossen werden. Auch hierfür ist erhebliches Personal notwendig. Allein die Schlüsselberechtigungen stellen eine logistische Herausforderung dar. Der Magistrat lehnt die temporären Sperren rund um das Uhrtürmchen daher ab. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6803
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Wie soll dem Mehrverkehr auf der Friedberger Landstraße begegnet werden?STOB 1305.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1488 Betreff: Wie soll dem Mehrverkehr auf der Friedberger Landstraße begegnet werden? Der Magistrat hat in der ST 2054/24 nicht erklärt, dass der Verkehr um 8.900 Kfz/Tag zunehmen wird, sondern dass die Verkehrsuntersuchung unter den dort berücksichtigten Randbedingungen einen entsprechenden Zuwachs prognostiziert. Der Magistrat strebt hingegen Randbedingungen an, wie sie im nunmehr beschlossenen Masterplan Mobilität skizziert sind. Da der Kraftfahrzeugverkehr auf der Friedberger Landstraße zwischen Autobahnanschluss und Rat-Beil-Straße aus einem sehr großen Einzugsbereich stammt, können auch keine einzelnen konkreten Maßnahmen als Alternative zum motorisierten Individualverkehr benannt werden, sondern nur das Gesamtspektrum der im Masterplan Mobilität genannten Maßnahmen. Eine Konkretisierung erfolgt schrittweise über die im Masterplan genannten Teilstrategien. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.04.2025, V 1164
STOB 13Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Taubenhaus im RömerSTOB 905.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1489 Betreff: Taubenhaus im Römer Die Anregung zielt darauf ab, ein Taubenhaus im Innenstadtbezirk im Dach des historischen Rathauses Römer einzurichten, um Belästigungen durch Tauben und deren Ausscheidungen zu reduzieren. Für die Einrichtung werden geeignete Standorte benötigt, welche sich in der Nähe von Taubensammelpunkten befinden müssen. Hierfür haben sich vor allem Flachdächer sowie Dachböden bewährt. Jedoch sind viele Dachböden bereits ausgebaut oder die Dächer können das Gewicht eines Taubenhauses aus statischen Gründen nicht tragen. Daher erweist es sich oftmals als schwierig, einen geeigneten Ort für ein Taubenhaus an den Sammelpunkten zu finden. Eine aktuelle Beschwerdelage für den Bereich Rathaus Römer ist nicht bekannt. Die Einrichtung eines Taubenhauses auf dem Dach des historischen Rathauses Römer ist aus verschiedenen Gründen nicht realisierbar. Nach Prüfung sprechen die baulich-statischen Begebenheiten dagegen. Der gesamte Dachbereich ist aktuell noch nicht brandschutzkonform ertüchtigt, sodass kein weiterer Einbau, der den Brandschutzvorgaben entspricht, möglich ist. Die Sanierungsmaßnahmen im Rathaus Römer werden noch weitere Jahre andauern. Darüber hinaus liegt hier die besondere Situation vor, dass Teile der Haustechnik (bspw. Heizung, Lüftung, Brandmeldeanlage) im Dach untergebracht sind, was bei einem Einbau zu umfangreichen Umbauten führen würde. Weiterhin scheiden Dachflächen, bei denen der Ein- und Ausflug der Tauben zum Römerberg/Paulsplatz ausgerichtet wäre, mit Rücksicht auf die Ausschankflächen für die Gastronomie im Bereich Römerberg/Paulsplatz aus. Zudem muss die Statik des Gebäudes das zusätzliche Gewicht eines Taubenhauses tragen können. Der Magistrat baut momentan das Frankfurter Stadttaubenmanagement auf. Die Verortung des Stadttaubenmanagements ist bei der Stabsstelle Sauberes Frankfurt erfolgt. Aktuell erfolgt die Analyse und Priorisierungen gemäß Verschmutzungs- und Belastungssituation der zahlreichen verschiedenen betroffenen Bereiche und die Prüfung möglicher Standorte für Taubenhäuser. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7171
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Messung mittels Viacount-Geräten hier: Wasserhofstraße (III)STOB 1005.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1490 Betreff: Messung mittels Viacount-Geräten hier: Wasserhofstraße (III) Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass die Städtische Verkehrspolizei weiterhin versuchen wird, sporadische Messungen in der Wasserhofstraße durchzuführen (Voraussetzung ist ein geeigneter freier Stellplatz). Ansonsten wird seitens des Straßenverkehrsamtes (auch angesichts zahlreicher noch ausstehender Verkehrserhebungen in objektiv problematischeren Teilen des Straßennetzes) keine Notwendigkeit für weitere Maßnahmen im verkehrsberuhigten Bereich Wasserhofstraße gesehen. Es dient in diesem Zusammenhang zur Kenntnis, dass die Wasserhofstraße von 2016-2023 vollständig frei von jeglichen Verkehrsunfällen mit Personenschaden ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6859
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Kurzzeitparkplätze vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 365 einrichtenSTOB 905.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1491 Betreff: Kurzzeitparkplätze vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 365 einrichten Der Anregung wird entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6861
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Höchst: Wiedererrichtung des Denkmals für Otto von BismarckSTOB 905.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1492 Betreff: Höchst: Wiedererrichtung des Denkmals für Otto von Bismarck Der Magistrat verweist mit Blick auf die vom Ortsbeirat in seiner Begründung dargelegte kritische historische Auseinandersetzung sowie die Gelegenheit zu gesellschaftlichen Diskussionen und Debatten am Beispiel der Bismarckstatue auf die Empfehlung der Kommission für Erinnerungskultur. Diese sieht vor, "die Statue zu erhalten und den mit der historischen Persönlichkeit Bismarck verbundenen geschichtswissenschaftlichen Diskurs in die Frankfurter Öffentlichkeit zu tragen". Teil eines solchen partizipativen Veranstaltungsformats wäre demzufolge auch eine Diskussion über die weitere Positionierung der Statue, die sowohl in einem musealen Kontext als auch im öffentlichen Raum in Höchst zu eruieren ist. Der Magistrat orientiert sich an dieser Empfehlung und bereitet derzeit ein entsprechendes Veranstaltungsformat vor. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7106
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Rattenbefall in GoldsteinSTOB 905.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1493 Betreff: Rattenbefall in Goldstein Meldungen über Rattenbefall im bezeichneten Gebiet Goldsteins gingen beim Ordnungsamt bisher nur durch eine soziale Einrichtung aus dem Stadtteil ein, zuletzt am 03.06.2025. Der mit der Überprüfung vor Ort beauftragte Außendienst stellte fest, dass der Rattenbefall von den Liegenschaften Im Heisenrath 14 und 18 ausgeht. An beiden Objekten wurde ein akuter Rattenbefall (Rattenlöcher) in unmittelbarer Nähe zu stark verschmutzten Mülltonnenplätzen festgestellt, auf denen zudem noch Lebensmittelreste erkennbar waren. Auf die Aufforderung zur Rattenbekämpfung hin teilte die zuständige Wohnungsbaugesellschaft mit, dass zu diesem Zweck umgehend Schädlingsbekämpfungsfirmen beauftragt worden waren. Ursächlich für den starken Rattenbefall ist die unsachgemäße Entsorgung von Müll durch die Mieterinnen und Mieter. Wilde Müllansammlungen, Müll aus Containern, Tonnen oder Wertstoffsammlungen, Essensreste auf und neben den Behältern bieten Ratten ideale Lebensbedingungen. Auch werden Sperrmüll und auch Restmüll durch die Hausbewohnenden unsachgemäß einfach in den Außenanlagen der Häuser entsorgt, was durch seitens der Vermieterin beauftragte Fachfirmen entsorgt werden muss. Wie diese weiterhin mitteilte, wurden die Mieterinnen und Mieter bereits im Mai 2024 schriftlich auf die korrekte Müllentsorgung hingewiesen. Aufgrund der neuerlichen Meldungen wurden sämtliche Haushalte der Liegenschaften nochmals persönlich über die Notwendigkeit einer fachgerechten Müllentsorgung und die damit zusammenhängende Rattenproblematik informiert. Eine Nachkontrolle des Außendienstes des Ordnungsamtes am 08.07.2025 ergab, dass weiterhin eine unsachgemäße Entsorgung von Abfällen vorhanden ist, wenn auch nicht mehr in dem bei der ersten Kontrolle vorgefundenen Ausmaß. Rattenbekämpfungsmaßnahmen wurden in ausreichendem Maße festgestellt. Hinsichtlich des Försterpfades hat die Wohnungsbaugesellschaft den zuständigen Hausmeister um verstärkte Kontrollen gebeten. Die Problematik wird nach dem Eindruck des Magistrats sehr ernst genommen, das garantiert jedoch nicht die Mitwirkung der Mieterinnen und Mieter, sodass auch weiterhin Rattensichtungen in diesen Bereichen umgehend an das Ordnungsamt gemeldet werden sollten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6979
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Einrichtung von Sitzbänken und Wetterschutz an der Straßenbahnhaltestelle in der Gartenstraße/Ecke StresemannalleeSTOB 905.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1494 Betreff: Einrichtung von Sitzbänken und Wetterschutz an der Straßenbahnhaltestelle in der Gartenstraße/Ecke Stresemannallee Im Rahmen der Umbaumaßnahmen an der genannten Haltestelle konnte bisher keine Wartehalle errichtet werden. Zum Zeitpunkt der Bauausführung stand kein geeigneter Lieferant für Wartehallen zur Verfügung. Eine provisorische Lösung wurde geprüft, ließ sich jedoch aufgrund von bautechnischen Gründen nicht umsetzen. Die Errichtung einer Wartehalle mit Sitzmöglichkeiten an diesem Umsteigepunkt ist für den Magistrat von sehr hoher Bedeutung. Die entsprechenden Planungen und Abstimmungen mit den beteiligten Stellen laufen bereits. Nach aktuellem Stand ist die Aufstellung der Wartehalle bis spätestens Herbst dieses Jahres vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6871
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Einführung von Bewohnerparken in der Lyoner Straße, Hahnstraße und FrauenhofstraßeSTOB 1005.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1495 Betreff: Einführung von Bewohnerparken in der Lyoner Straße, Hahnstraße und Frauenhofstraße Aktuell konzentriert sich der Magistrat darauf, die bestehenden Bewohnerparkzonen in Frankfurt auf Parkraumbewirtschaftungszonen mit Bewohner:innen-Privileg umzustellen. Dies ist Bestandteil des rechtsverbindlichen Luftreinhalteplans. Erst danach lassen sich neue Bewohnerparkbereiche ausweisen. Insofern kann der Anregung vorerst nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6865
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Partys in Parkhäusern unterbinden - Sicherheit und Nachtruhe schützenSTOB 1005.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1496 Betreff: Partys in Parkhäusern unterbinden - Sicherheit und Nachtruhe schützen Bei der zuständigen Parkhaus-Betriebsgesellschaft ist das Thema bekannt, weshalb von dort Sicherheitsdienste engagiert wurden, welche die Parkgaragen bestreifen und unberechtigte Personen des Hauses verweisen. Aus wirtschaftlichen Gründen ist jedoch nicht in jeder Parkgarage rund um die Uhr ein Sicherheitsdienst vor Ort. Eine Bestreifung der Parkhäuser durch Bedienstete der Stadtpolizei ist aufgrund der fehlenden Zuständigkeit nicht durchführbar. Für die Gewährleistung der Sicherheit ist der Betreiber zuständig. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7067
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Multifunktionshalle nur mit VerkehrskonzeptSTOB 605.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1497 Betreff: Multifunktionshalle nur mit Verkehrskonzept Im Rahmen des Prüfauftrages zur Errichtung einer Multifunktionsarena auf P9 wurde die Sportpark Stadion Frankfurt am Main Gesellschaft für Projektentwicklungen mbH beauftragt zu prüfen, wie die verkehrliche Anbindung des Stadiondreiecks bei Parallel- und Konsekutivbetrieb von Stadion und Multifunktionsarena ermöglicht werden kann. Das Intermodale Mobilitätskonzept wurde durch das Verkehrsplanungsbüro SSP Consult Beratende Ingenieure GmbH erstellt. Im Rahmen des Konzepts wurden mögliche verkehrliche Maßnahmen aufgezeigt. Der Ergebnisbericht befindet sich in der Anlage. Zusätzlich fand am 26.5.2025 seitens des Dezernates I, Hauptverwaltung und Sport und des Straßenverkehrsamtes eine Informationsveranstaltung im Ortsbeirat statt. Im Übrigen verweist der Magistrat auf seine bisherige Stellungnahme, welche weiterhin Gültigkeit hat: "Der Anregung wird entsprochen. Dem Bau einer Multifunktionsarena am geplanten Standort kann nur zugestimmt werden, wenn vor Inbetriebnahme der Multifunktionsarena alle verkehrlich erforderlichen Maßnahmen umgesetzt worden sind. Es wird darauf hingewiesen, dass in dem Verkehrsgutachten zur Multifunktionsarena diverse Maßnahmen beschrieben werden, die erforderlich sind, um eine Multifunktionsarena am geplanten Standort realisieren zu können. Es gilt jetzt in weiteren Schritten, die im Verkehrsgutachten vorgeschlagenen Maßnahmen auf ihre technische, [verkehrliche und rechtliche] Machbarkeit zu prüfen und Kostenschätzungen vorzunehmen, bevor über ein Maßnahmenbündel zur Umsetzung entschieden werden kann. [...]" Anlage 1_Ergebnisbericht (ca. 5,4 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5781
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Der Fußweg in der Schönhofstraße ist kein Parkplatz - die entsiegelte Fläche genauso wenigSTOB 505.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1498 Betreff: Der Fußweg in der Schönhofstraße ist kein Parkplatz - die entsiegelte Fläche genauso wenig Die Städtische Verkehrspolizei wurde von der Beschwerdelage in Kenntnis gesetzt und hat hierzu bereits Kontrollen aufgenommen. Diese scheinen sich bereits positiv auszuwirken: Die Bediensteten berichten über einen deutlichen Rückgang des verbotswidrigen Parkens über die Markierung hinaus, aktuell müssen hierzu kaum mehr Verwarnungen ausgestellt werden. In der letzten Zeit waren die Fahrzeuge ordnungsgemäß abgestellt. Die Haltverbote in der Hersfelder Straße, darunter auch der Hausnummernbereich 10-14, wird bereits intensiv überwacht und die festgestellten Verstöße angezeigt. Hier liegt überwiegend vorsätzliches Fehlverhalten von einzelnen Verkehrsteilnehmenden vor, bei dem ein Verwarngeld billigend in Kauf genommen wird. Der Magistrat lehnt eine bauliche Absicherung mit Pollern oder Geländern auf der gesamten Länge des Gehweges ab und wird sich intern abstimmen, inwieweit an einzelnen neuralgischen Punkten eine Absicherung erfolgen kann. Um das Parken auf den entsiegelten Flächen, beziehungsweise den geschaffenen Mikrobeeten zu verhindern und damit auch eine Bepflanzung durch Paten und Patinnen zu ermöglichen sowie die Bepflanzung entsprechend zu schützen, wird der Magistrat prüfen, inwieweit die Anbringung von Baumschutzbügeln, Rabattengeländern oder bei größeren Beetflächen auch das Auflegen von Findlingen (Kantenlänge mind. 50 cm) in Betracht kommt. Ebenso wird geprüft, ob die neu geschaffenen Beete durch eine erhöhte Randeinfassung (erhöhter Kantenstein) geschützt werden können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5884
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Radfahrende um den nördlichen Brückenkopf des Eisernen Stegs auf barrierefreiem Weg herumleiten - beschilderungskonforme Fahrweise ermöglichenSTOB 505.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1499 Betreff: Radfahrende um den nördlichen Brückenkopf des Eisernen Stegs auf barrierefreiem Weg herumleiten - beschilderungskonforme Fahrweise ermöglichen Vor Ort befinden sich die Bahnübergänge 11b und 11c über die Gleisanlage der Frankfurter Hafenbahn. Die örtliche Situation ist aufgrund der vielen, sich kreuzenden Verkehrsbeziehungen komplex und nicht ohne kollidierende Interessen der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmenden. Eine eventuelle Änderung der Beschilderungssituation der Bahnübergänge und der Oberflächeneindeckungen ist verbunden mit Änderungen der geschwindigkeitsabhängigen Sichtbeziehungen zwischen den Verkehrsteilnehmenden (zu Fuß Gehende von der Treppenanlage Eiserner Steg, um den Eisernen Steg herum, an der Fußgänger-Lichtsignalanlage Wartende, Radfahrende, Gleis, PKW-Zufahrt etc.) und erfordert eine differenzierte Bewertung im Rahmen einer Fachplanung. Der Magistrat befürwortet die Anregung und wird sich mit allen beteiligten Stellen hierzu austauschen, um eine endgültige Planung zu erstellen. Anlage 1_Plan_Mainkai_15 (ca. 166 KB) Anlage 2_Plan_Untermainkai_1 (ca. 170 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5995
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - VGF zur Herstellung barrierefreier Straßenbahnhaltestellen verpflichtenSTOB 105.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1500 Betreff: VGF zur Herstellung barrierefreier Straßenbahnhaltestellen verpflichten Zu 1. Bei der Planung der Maßnahmen spielen unterschiedliche Faktoren eine Rolle. Insbesondere müssen Schnittstellen zu Parallelmaßnahmen im öffentlichen Straßenraum berücksichtigt werden in dessen Rahmen betroffene Haltestellen ausgebaut werden müssen. Somit kann auch aufgrund begrenzter Personalressourcen hierbei kein bestimmter Ortsbezirk priorisiert berücksichtigt werden. Des Weiteren müssen zeitgleiche Baustellen räumlich getrennt werden. Zu 2. Bei barrierefreien Umbauten müssen alle Kriterien des Fördermittelgebers eingehalten werden, so dass der Verlust von Fördermitteln ausgeschlossen werden kann. Eine Reduzierung der Vorgaben ist daher nicht möglich. Zu 3. Die Daten werden fortlaufend fortgeschrieben. Zu 4. Eine Kostenberechnung kann erst mit einer Detailplanung vorgelegt werden. Zu 5. Folgende Umbauzeiträume sind derzeit geplant. Die Kosten können nach Abschluss der Detailplanung genannt werden. - Hauptbahnhof/Münchener Straße: vrsl. nach dem 4-gleisigen Umbau Hauptbahnhof ca. 2029ff - Weser-/Münchener Straße: noch nicht bekannt - Rebstöcker Straße: 2027 - Galluswarte: 2027 Ab 2028 ff: - Güterplatz - Schwalbacher Straße - Platz der Republik - Wickerer Straße - Speyerer Straße - Galluspark - Ordnungsamt - Kriegkstraße Zu 6. Siehe Punkt 5. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3927
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Frankfurter Westen: Stand der Umsetzung des Arten- und Biotopschutzkonzept (ABSK)STOB 305.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1501 Betreff: Frankfurter Westen: Stand der Umsetzung des Arten- und Biotopschutzkonzept (ABSK) Um das Arten- und Biotopschutzkonzept (ABSK) in die Umsetzung zu bringen, hat der Magistrat die erforderlichen und priorisierten Maßnahmen inklusiv Voraussetzungen geprüft (siehe B 346 vom 01.10.2021). Im Herbst 2025 werden zwei Mitarbeitende zur Umsetzung des ABSK mit dem Schwerpunkt Streuobstwiesen ihre Arbeit im Umweltamt aufnehmen. Insofern ist es derzeit noch nicht möglich konkrete Maßnahmen zu benennen. Dies gilt auch, da Umsetzungsmaßnahmen die Bereitstellung von finanziellen Ressourcen erfordert. Für den Frankfurter Westen sind u.a. verschiedene Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen zur Erhaltung wertvoller Streuobstbestände geplant, wie die Durchführung von Mahd und/oder Beweidung, Entbuschung, Baumschnitt und Baumnachpflanzungen. Die zuständige Abteilung Naturschutz und Biodiversität im Umweltamt bietet an, die für den Ortsbezirk 06 erarbeiteten prioritären Maßnahmenvorschläge des ABSK im Winterhalbjahr 2025/2026 im Ortsbeirat vorzustellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.05.2025, V 1191
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Nied: Einrichtung einer HundewieseSTOB 505.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1502 Betreff: Nied: Einrichtung einer Hundewiese Im Rahmen der Planung der angrenzenden Grünanlage Nied-Süd fanden bereits mehrere Beteiligungsformate statt. Aus diesen sowie aus fachlicher Erfahrung lässt sich eindeutig ableiten, dass im Quartier ein hoher Bedarf an Hundeauslaufflächen besteht und viele Hundebesitzer:innen vor Ort leben. Leider bietet die Fläche der geplanten Grünanlage nicht genügend Raum für die Einrichtung einer separaten Hundewiese. Der Anregung des Ortsbeirats 6, im Bereich der Luthmerstraße eine eingezäunte Hundewiese einzurichten, kann aus folgenden Gründen leider nicht entsprochen werden: - Die vorgeschlagene Grünfläche weist keinen ausreichenden Abstand zur unmittelbar angrenzenden Bebauung sowie zu bestehenden Freizeitgärten auf. Dies kann zu Nutzungskonflikten führen und birgt insbesondere im Hinblick auf die Lärmbelastung erhebliche Bedenken. - Darüber hinaus ist die Fläche nur unzureichend erschlossen. Der Zugang ist ausschließlich über einen sehr schmalen Korridor möglich auf dem bereits ein Strommast installiert wurde. - Der Zustand der Fläche ist nach Einschätzung des Unterhaltungsbezirks nicht für eine Umsetzung geeignet und kann im Rahmen eines gemeinsamen Vor-Ort-Termins gerne besichtigt werden. Als mögliche Alternative empfiehlt der Magistrat die in der näheren Umgebung gelegenen Flurstücke 2535/1 und 2534/1 (siehe Anlage). Aus fachlicher Sicht wäre für diese Fläche eine Einzäunung erforderlich - insbesondere aufgrund der Nähe zur Autobahn, zum übergeordneten Radweg sowie zur geplanten Schule in unmittelbarer Nachbarschaft. Zudem ist zu prüfen, ob die Nutzung als Hundeauslauffläche unter der bestehenden Hochspannungsleitung zulässig bzw. stadtstrukturell erwünscht ist. Im Falle einer Umsetzung auf den vorgeschlagenen Alternativflächen wäre die Finanzierung der Einzäunung durch den Ortsbeirat wünschenswert. Anlage 1_Planuebersicht (ca. 1,8 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7102
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Toiletten in der Nähe des Skaterplatzes in HöchstSTOB 505.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1503 Betreff: Toiletten in der Nähe des Skaterplatzes in Höchst Nach eingehender Prüfung durch mehrere Begehungen durch das Amt für Bau und Immobilien vor Ort kann die Aufstellung einer (mobilen) Toilettenanlage am genannten Standort Skatepark Höchst nicht umgesetzt werden. Der Standort ist nicht im aktuellen M 174 zum Toilettenkonzept enthalten. In einem ersten Schritt werden daher vorrangig die darin gelisteten und als besonders dringlich bewerteten Standorte bedient. Darüber hinaus befinden sich die beiden nächstgelegenen Standorte öffentlicher Toiletten, Bolongarostraße und Marktplatz Höchst, in einer fußläufigen Entfernung von unter 10 Minuten. Dies entspricht der im Toilettenkonzept der Stadt Frankfurt am Main genannten zumutbaren Entfernung im Stadtgebiet (ausgenommen Innenstadt). Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6621
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Schaffung einer Schwimmhalle und weiterer Räumlichkeiten am Gymnasium SüdSTOB 105.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1504 Betreff: Schaffung einer Schwimmhalle und weiterer Räumlichkeiten am Gymnasium Süd Die Integration eines Schwimmbeckens auf dem Areal des künftigen Gymnasium Süd ist hinsichtlich der aktuellen Planung ausgeschlossen. Die Verträge mit der ABG sind gezeichnet, die Planung bei der ABG bereits finalisiert und der Bauantrag wird KW 22 eingereicht. Weitere Umplanungen, sofern sie denn überhaupt finanziell und planerisch möglich sein sollten, würden zudem eine termingerechte Inbetriebnahme des Gymnasiums am neuen Standort unmöglich machen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6869
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - „Oilette“ für den Spielplatz auf der GünthersburgalleeSTOB 305.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1505 Betreff: "Oilette" für den Spielplatz auf der Günthersburgallee Der Magistrat hat zur Anfrage hinsichtlich der Testung einer Kinder-Nottoilette bereits fachliche Gespräche aufgenommen. Für den Einsatz einer solchen Toilette sind neben den Umsetzungsmöglichkeiten, den Unterhaltskosten für Reinigung und Wartung und der passenden Örtlichkeit auch rechtliche Aspekte zu prüfen und zu berücksichtigen. Der Magistrat hat sich mit den beiden Gründerinnen der "oilette" persönlich zu den offenen Fragen ausgetauscht. Im Nachgang muss von beiden Seiten geprüft werden, inwiefern sich das Konzept in modifizierter Form umsetzten lässt. Derzeit können noch keine finalen Auskünfte und Ergebnisse zu einer möglichen Testung einer Kinder-Nottoilette mitgeteilt werden. Nach Auskunft der beiden Gründerinnen wird das Konzept der Kinder-Nottoilette zeitnah in umliegenden Gemeinden getestet. Der Magistrat wird sich in diesem Zusammenhang weiterhin mit den beiden Gründerinnen und den betroffenen Kommunen zu den Pilotprojekten und deren Umsetzung austauschen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6833
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Wo im Nordend sind Mobilitätsstationen geplant?STOB 505.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1506 Betreff: Wo im Nordend sind Mobilitätsstationen geplant? Für die Umsetzung der Mobilitätsstationen hat die Flächensuche begonnen. Dabei werden zunächst die Stadtteilzentren und die umliegenden Gebiete rund um die Innenstadt untersucht. Im Nordend entstehen die ersten Stationen im Umfeld der Berger Straße und des Oeder Wegs. Aufgrund der vorliegenden Nutzungsdaten zeigt sich hier eine besonders hohe Nachfrage nach Stellplätzen, weshalb eine verbesserte Ordnung der Fahrzeuge erforderlich ist. Die Ausstattung der Mobilitätsstationen wird auf das notwendige Minimum reduziert und sie werden in der Regel auf bestehenden Pkw-Parkplätzen verortet. Dadurch werden die Eingriffe in das Stadtbild sowie die Aufwände und Kosten möglichst gering gehalten. Gleichzeitig können die Stationen bei schlechter Nachfrage aufwandsarm zurückgebaut werden. Die Stationen werden somit nur über eine Bodenmarkierung und StVO-Beschilderung kenntlich gemacht. Die Auswahl der Standorte erfolgt durch den Einbezug aller relevanten Infrastruktur und aktuellen Planungen. Derzeit wird noch geprüft, ob die Stationen zusätzlich mit Informationsstelen ausgestattet werden sollen. Die Ortsbeiräte wurden im September 2024 in einer Veranstaltung über die Umsetzung der Strategie informiert. Aufgrund des sehr geringen Eingriffs durch die Stationen soll keine Abstimmung einzelner Standorte erfolgen. Die Ortsbeiräte sind jedoch weiterhin dazu aufgerufen, jederzeit Standortvorschläge an die E-Mail-Adresse Mobiliaetsstationen@traffiQ.de zu senden. Sämtliche Angebote der Verkehrsmittel an den Stationen werden durch die Anbieter eigenwirtschaftlich betrieben. Daher hat die Stadt Frankfurt keinen Einfluss darauf, ob die Angebote auch ohne digitale Endgeräte genutzt werden können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.04.2025, V 1165
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Schlechter Start bei der Reinigung der Grünflächen durch die FESSTOB 505.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1507 Betreff: Schlechter Start bei der Reinigung der Grünflächen durch die FES Die Annahme, dass die FES seit dem 1. Januar 2025 die Reinigung der Grünflächen in den Stadtteilen Goldstein und Schwanheim inklusive des Grillplatzes Waldspielpark in Schwanheim übernommen hat, ist nicht korrekt. Aktuell ist die FES lediglich mit der Reinigung des sog. Straßenbegleitgrüns in den genannten Stadtteilen beauftragt. Gegenwärtig sind zwei unterschiedliche Dienstleister mit der Reinigung der Flächen im Waldspielpark Schwanheim beauftragt. Firma A reinigt von März bis Oktober 5x pro Woche (Mo. - Fr.), Firma B reinigt im gleichen Zeitraum 2x an den Wochenenden (Sa. + So.). Es ist vertraglich vereinbart, dass die Reinigung bis jeweils 9 Uhr erfolgt sein muss. Die beiden Dienstleister waren auch 2024 mit der Reinigung des Waldspielparks inkl. Grill- und Bolzplatz beauftragt. Festgestellte Mangelleistungen in 2025 wurden mit dem entsprechenden Dienstleister besprochen, auf die Pflicht zur Einhaltung der vertraglichen Grundlagen wurde hingewiesen, Minderleistungen werden nicht vergütet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6629
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sanierung der Grünanlage an der Arnsburger StraßeSTOB 405.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1508 Betreff: Sanierung der Grünanlage an der Arnsburger Straße Der Sanierung der Grünanlage in der Arnsberger Straße im Sinne der Ortsbeiratsanregung ist bereits vom Grünflächenamt vorgesehen. Der Beginn der Arbeiten ist für den Herbst 2025 geplant, wobei zunächst ein Rückschnitt der bestehenden Gehölzflächen erfolgen wird. Die Neupflanzung ist für das zweite Quartal 2026 angedacht, ebenso die Erneuerung der Kieswege und Bänke. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7046
STOB 4Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Nachfrage zur Stellungnahme vom 03.06.2024, ST 1070STOB 505.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1509 Betreff: Nachfrage zur Stellungnahme vom 03.06.2024, ST 1070 Zu Punkt 1: Die Evaluation muss aufgrund zum Teil gegenläufiger Effekte differenziert betrachtet werden. Infolge veränderter tariflicher und betrieblicher Rahmenbedingen bei der VGF (z. B. Verkürzung der Wochenarbeitszeit, Verbesserung der Pausen- und Dienstzeiten, Reduzierung der geteilten Dienste), welche eine Attraktivitätssteigerung des Berufs mit sich bringen, musste die Personalplanung angepasst werden, was die Personalverfügbarkeit kurzfristig reduziert hat. Gleichzeitig konnte die Personalgewinnung bei der VGF durch die getroffenen Maßnahmen gesteigert werden, sodass mittelfristig von einer Verbesserung der Personalverfügbarkeit auszugehen ist. Die Qualität des Angebots konnte so gesteuert werden, dass die Anforderungen des von der Stadtverordnetenversammlung 2021 beschlossenen Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main 2025+ (NVP), insbesondere hinsichtlich der Mindest-Fahrtenhäufigkeit und der zulässigen Auslastung, eingehalten werden konnten. Seit Ende der Sommerferien 2025 kann auf der U4 und U5 wieder der reguläre Fahrplan angeboten werden. Zu Punkt 2: Die Funktionsfähigkeit des Frankfurter ÖPNV ist nach wie vor sichergestellt. Mittel- und langfristig wird davon ausgegangen, dass Angebotsverbesserungen und Netzerweiterungen - bei Verfügbarkeit der notwendigen finanziellen, personellen und fahrzeugseitigen Ressourcen - nachfragegerecht umgesetzt werden können und die Attraktivität des ÖPNV dadurch steigt. Zu Punkt 3: Die vorgesehene Umsetzung der Tramstrategie muss aufgrund von eingeschränkten Verfügbarkeiten bei den Straßenbahnfahrzeugen zeitlich verschoben werden. Die VGF arbeitet an Lösungen mit dem Fahrzeughersteller zur Auslieferung der bestellten T-Wagen. Die Neueinstellung der Schienenbahnanwärter-/innen von 150 Personen im Kalenderjahr 2024 wurde auf 220 Personen im Kalenderjahr 2025 erneut gesteigert. Es wird entsprechend davon ausgegangen, dass die Ausbauziele in den kommenden Jahren umgesetzt werden können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.02.2025, V 1133
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Parkanordnung JahnstraßeSTOB 905.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1510 Betreff: Parkanordnung Jahnstraße Eine Kontrolle vor Ort hat ergeben, dass hier offensichtlich die Seiten vertauscht wurden. Aktuell ist in dem genannten Straßenabschnitt auf der Südseite (ungerade Hausnummern) das Parken halb auf dem Gehweg / halb auf der Fahrbahn mittels Verkehrszeichen (VZ) 315-50 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) angeordnet. Auf der Nordseite (gerade Hausnummern) ist das Parken am Fahrbahnrand gestattet. Demnach sind keine Maßnahmen erforderlich. Der Magistrat wird die veraltete Bestandsbeschilderung im Rahmen der Bauunterhaltung erneuern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6831
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Falschparken an der U-Bahn-Station „Hauptfriedhof"STOB 1505.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1511 Betreff: Falschparken an der U-Bahn-Station "Hauptfriedhof" Zu 1. Da auf der gegenüberliegenden Seite Treppen von der U-Bahnstation abgehen, werden die Bereiche zwischen den Bäumen regelmäßig von Fußgänger:innen als Durchgang genutzt. Daher sieht der Magistrat von einer Absicherung dieser Flächen mittels Findlingen o.ä. ab, um keine vermeidbaren Stolperfallen zu schaffen. Der Magistrat prüft nun, ob an einigen Stellen Poller möglich sind. Damit könnten auch vorhandene Versorgungsschächte freigehalten werden. Zu 2. Die Versickerungsfähigkeit von Niederschlagswasser im Bereich der wassergebundenen Felsenkiesfläche ist derzeit vollumfänglich gegeben. Im Zuge von zukünftigen Unterhaltungsarbeiten werden je nach Notwendigkeit Teilbereiche der Felsenkiesfläche erneuert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6821
STOB 15Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Fahrradständer auf dem Jina-Mahsa-Amini-PlatzSTOB 1005.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1512 Betreff: Fahrradständer auf dem Jina-Mahsa-Amini-Platz Der Magistrat entspricht der Anregung und wird die Fahrradbügel voraussichtlich im vierten Quartal 2025 anbringen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 7032
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Begrünung der Spielplatzmauer Luxemburger AlleeSTOB 1005.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1513 Betreff: Begrünung der Spielplatzmauer Luxemburger Allee Zur Begrünung einer Mauer gibt es drei Möglichkeiten: 1. Schlingpflanzen - benötigen ein Rankgerüst oder Drähte, um an Wänden hochzuklettern. Rankgerüste und Drähte auf Spielplätzen sind ungeeignet, da sie Kinder dazu ermuntern können, Bauwerke zu erklimmen, was gemäß den Normen vermieden werden sollte. Zudem stellen solche Rankhilfen oft eine Unfallgefahr dar. 2. Selbstklimmer - haften mit Saugorganen am Untergrund. Häufig werden Efeu und Wilder Wein verwendet. Efeu ist giftig und zieht während der Blütezeit Wespen an. Der Wilde Wein hingegen ist bei Bienen während seiner Blütezeit (3-4 Wochen) sehr beliebt. Daher sollten beide Pflanzenarten auf Spielplätzen nicht eingesetzt werden. 3. Spreizklimmer - halten sich mit Dornen am Untergrund fest. In der Regel kommen hier Rosen zum Einsatz; auch der Feuerdorn wäre möglich, jedoch ist er für Spielbereiche nicht geeignet. Eine weitere Möglichkeit wäre ein unbestimmter Bereich vor der Mauer: Dort könnte ein Pflanzbeet oder ein Hochbeet angelegt werden, das von Paten und Kindern gemeinsam gestaltet werden kann. Interessierte Personen sind eingeladen, sich mit ihren Ideen direkt an mitmachen.amt67@stadt-frankfurt.de zu wenden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7135
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Trinkwasserbrunnen entlang der FrankenalleeSTOB 1005.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1514 Betreff: Trinkwasserbrunnen entlang der Frankenallee Im Rahmen der Ortsbeiratsanfrage OM 7158 wird um eine Stellungnahme zur Errichtung mehrerer Trinkbrunnen entlang der Frankenallee gebeten. Nachfolgend möchte der Magistrat eine Übersicht über das bestehende Verfahren zur Auswahl und Errichtung neuer Trinkbrunnen geben und den aktuellen Stand zur Prüfung der vorgeschlagenen Standorte darstellen. Die Auswahl neuer Trinkbrunnenstandorte erfolgt in einem strukturierten Verfahren durch die AG Trinkbrunnen. Diese besteht aus verschiedenen städtischen Ämtern und relevanten Akteuren unter der Federführung des Klimareferats. Die AG Trinkbrunnen berät regelmäßig über mögliche neue Standorte. Dies geschieht anhand einer umfangreichen Prüfliste, in die Standorte aus verschiedenen Quellen aufgenommen werden. Dazu gehören Anfragen aus der Bevölkerung, Vorschläge von Ortsbeiräten sowie Hinweise anderer Ämter, die bspw. auf geplante städtische Projekte hinweisen, in deren Umfeld ein Trinkbrunnen sinnvoll wäre. Bei der Auswahl neuer Standorte werden unterschiedliche Faktoren berücksichtigt. Dazu zählen unter anderem das Überwärmungspotenzial des Standorts, die Frequentierung des Platzes, die Nähe zu Wohnsiedlungen sowie die technische Realisierbarkeit durch vorhandene Wasserleitungen oder die Beschaffenheit des Untergrunds. Dabei ist zu beachten, dass Trinkbrunnen vorrangig an Orten errichtet werden, an denen Menschen keinen direkten Zugang zu Wasser haben - beispielsweise in der Innenstadt, wo sich u.a. viele Touristen aufhalten. Eine Priorisierung von Wohnsiedlungen erfolgt nicht, da dort in der Regel Wasserzugang im häuslichen Umfeld gegeben ist. Nachdem die AG Trinkbrunnen sich auf neue Standorte verständigt hat, erfolgt die Ausschreibung der Bauleistungen durch das Klimareferat. Im Rahmen einer Ortsbegehung der AG Trinkbrunnen in der Kalenderwoche 33 im Gallusviertel wurden auch die entlang der Frankenallee vorgeschlagenen Standorte begutachtet. Dabei hat sich gezeigt, dass die Umsetzung durch diverse parallele Planungen im Umfeld erschwert wird und ein erhöhter Abstimmungsbedarf besteht. Darüber hinaus sind viele der vorgeschlagenen Standorte Bestandteil des Programms "Schöneres Frankfurt", sodass auch hier weitere Koordinierungen erforderlich sind. Vor diesem Hintergrund ist eine kurzfristige Umsetzung an der Frankenallee eher schwierig. Demgegenüber hat sich der Standort im Lotte-Specht-Park bei derselben Ortsbegehung als vergleichsweise einfacher realisierbar erwiesen und wird daher vorrangig weiter geprüft. Der Magistrat möchte an dieser Stelle aber betonen, dass der Ortsbezirk 1 in den Planungen berücksichtigt wird und eine ausgewogene, flächendeckende Versorgung des gesamten Stadtgebiets mit Trinkbrunnen angestrebt wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7158
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Soziales Kunstprojekt „Dach für den Garten“ wieder aufstellenSTOB 1105.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1515 Betreff: Soziales Kunstprojekt "Dach für den Garten" wieder aufstellen Das soziale Kunstprojekt "Ein Dach über dem Garten" wurde 2022 im Rahmen eines Kreativworkshops mit Architekturstudierenden vom Vereinsvorstand initiiert. Die Holzkonstruktion wurde für ein Jahr genehmigt, allerdings ohne vorherige Abstimmung mit dem Magistrat umgesetzt. Das Projekt ist sehr beliebt, was uns sehr freut. Jedoch führte die intensive Nutzung zu einer Überbeanspruchung der Anlage - unter anderem durch Bodenverdichtung, Trampelpfade und eine beeinträchtigte Versickerung. Vor diesem Hintergrund sollte eine mögliche Wiederaufstellung der Konstruktion im Rahmen eines geordneten, abgestimmten Verfahrens geprüft werden. Voraussetzung dafür ist ein integriertes Entwicklungskonzept, das ökologische, gestalterische und soziale Aspekte miteinander verbindet. Der Magistrat steht hierzu weiterhin in einem konstruktiven Austausch mit dem Vereinsvorstand des Gallusgarten II. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7074
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Taubenhaus auf dem Alten Friedhof Bockenheim - Zum Scheitern verurteilt?STOB 1105.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1516 Betreff: Taubenhaus auf dem Alten Friedhof Bockenheim - Zum Scheitern verurteilt? Der Taubencontainer am Alten Friedhof in Bockenheim ist ein zentraler Bestandteil eines tierschutzgerechten und stadtverträglichen Stadttaubenmanagements. Durch die unmittelbare Nähe zur bestehenden Taubenpopulation ist gewährleistet, dass der Container von den Tieren angenommen wird. Die Standortwahl erhöht die Erfolgswahrscheinlichkeit signifikant - das zeigt sich bereits: Seit dem 21. Mai 2025, dokumentiert durch eine installierte Wildtierkamera, nutzen erste Tauben den Container. Erste Bruten werden derzeit erwartet. Die Annahme wird gezielt durch Maßnahmen wie den Einsatz von Locktauben und das Auslegen von Futter an Dach und Einflugluken gefördert. Gleichzeitig stellt die kontinuierliche Entfernung illegal ausgelegten Futters im Umfeld einen entscheidenden Erfolgsfaktor dar. Zwischen dem 18. März und dem 20. Mai konnten durch die Umweltlots:innen insgesamt über 200 Kilogramm Futterreste entfernt werden. Leider kommt es dennoch immer wieder zu Störungen durch Dritte: Illegale Fütterungen im Umfeld, unbefugtes Betreten des Containers und Eingriffe in die Betreuung vor Ort behindern die sachgerechte Umsetzung des Projekts. So wurden am alten Standort an der Galluswarte in einem Zeitraum von drei Tagen 60 Personen festgestellt, die regelmäßig Essensreste für die Tauben ausgestreut haben. Offenbar verschaffen sich auch immer wieder Unbefugte Zugang zu dem Container. Gegensteuernde Maßnahmen, wie deutliche Hinweisschilder mit Verhaltensregeln und Kontaktmöglichkeiten für Bürger:innen, werden aktuell umgesetzt. Wichtig ist: Der Taubencontainer dient dem Tier- und Stadtschutz gleichermaßen. Er ermöglicht eine kontrollierte, artgerechte Versorgung der Tiere, hilft dabei, die Population gesund zu regulieren, und trägt zur Sauberkeit im öffentlichen Raum bei. Um den langfristigen Erfolg des Projekts zu sichern, ist die Mitwirkung der Stadtgesellschaft unerlässlich. Die Stabsstelle Sauberes Frankfurt appelliert daher an alle Bürger:innen, folgende Regeln einzuhalten: - Zutritt nur für Fachkräfte: Der Container darf ausschließlich durch geschultes Betreuungspersonal betreten werden. - Keine Fütterung außerhalb des Containers: Zusätzliche Fütterungen führen zu Verunreinigungen, locken Ratten an und konterkarieren das Management. - Tiere nicht erschrecken oder vertreiben: Ruhe ist Voraussetzung, damit die Tauben den Container dauerhaft als Rückzugs- und Brutort akzeptieren. - Respektvoller Umgang: Aggressives Verhalten, Sabotage oder unbefugte Eingriffe gefährden das Projekt. - Beobachtungen melden statt eingreifen: Auffälligkeiten sollten direkt dem Betreuungsteam gemeldet werden, damit professionell reagiert werden kann. Diese Regeln werden auch vor Ort sichtbar kommuniziert und durch Kontaktinformationen ergänzt. Nur durch die Zusammenarbeit aller Beteiligten - Stadtverwaltung, Projektverantwortliche und Stadtgesellschaft - kann das Projekt langfristig erfolgreich umgesetzt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6918
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Entsorgung von Take-away-Einwegverpackungen im öffentlichen Raum, speziell in der Grünanlage an der Arnsburger Straße, eindämmenSTOB 1105.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1517 Betreff: Entsorgung von Take-away-Einwegverpackungen im öffentlichen Raum, speziell in der Grünanlage an der Arnsburger Straße, eindämmen Die Straßenbereiche der Arnsburger Straße (RKL II) werden gemäß der Satzung über die Straßenreinigung zweimal wöchentlich gereinigt. Dabei werden alle losen Ablagerungen bis zu einem Kubikmeter aufgenommen. Auch die Papierkorbleerungen erfolgen in diesem regelmäßigen Turnus, in der Regel immer dienstags und freitags. Die Reinigung ist insofern grundsätzlich sichergestellt. Da sich allerdings sowohl das Bürgerhaus Bornheim als auch die Stauffenbergschule in unmittelbarer Nähe befinden, ist es denkbar, dass die wilden Müllentsorgungen mit dortigen Veranstaltungen in Zusammenhang stehen. Die aktuelle Beschwerdelage ist bekannt und bezieht sich auf die Grünanlage selbst. Aufgrund der entsprechenden Aufenthaltsqualität wird der Bereich inmitten von Bornheim gerne genutzt. Die Beschwerdelage ist leider vorrangig auf Fehlverhalten einzelner Personengruppen zurückzuführen. In diesem Zusammenhang wurde die Stadtpolizei bereits auf den Bereich hingewiesen. Unabhängig davon steht den Bürger:innen bei ordnungsrechtlichen Auffälligkeiten stets das 24-Stunden-Sicherheitstelefon der Stadt Frankfurt am Main zur Verfügung (Tel. 069-212-44044). Die Stadtpolizei hat die Örtlichkeit zwischen dem 18.06.2025 und dem 25.06.2025 mehrfach zu unterschiedlichen Tageszeiten überprüft. Dabei wurden keine auffälligen Verunreinigungen festgestellt. Zudem begegnet das Grünflächenamt der Müllthematik mit stark erhöhten und angepassten Reinigungsintervallen, sodass die Grünanlage nun nicht mehr einmal wöchentlich, sondern drei- bis fünfmal in der Woche gereinigt wird. Der Dienstleister hat den Abschnitt im Fokus und wird bei Bedarf nachsteuern. Dennoch ist die Sauberkeit stets vom Nutzungsverhalten abhängig. Um dem Thema Verpackungsmüll sowie Littering etwas entgegen zu setzen setzt die Stabsstelle Sauberes Frankfurt neben Aufklärung durch die Kampagne Cleanffm auch auf ergänzende Reinigungen und ein größeres Papierkorb-Volumen sowie das Testen von neuen Modulen, wie z.B. Sammelstationen für Pizzakartonagen. Leider wird in der Regel gerade auch von Gastronomie und Einzelhandel noch immer der vermeintlich einfachere Weg der Einwegverpackung gewählt. Der Ansatz verpflichtend ein Angebot von Mehrweg zu etablieren greift in der Realität zu kurz, da es viele Ausnahmerege-lungen gibt. Alle Versuche Anbieter:innen durch Gespräche zu überzeugen, sich entweder an Entsorgungsmöglichkeiten/ Kosten zu beteiligen oder selbst ein entsprechendes Angebot umzusetzen, sind bisher gescheitert. Bei konkreten Auffälligkeiten zum Thema Straßenreinigung kann zukünftig gerne auch direkt das Umweltamt (Tel. 069-212-39143 / E-Mail strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de) kontaktiert werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7045
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Weihnachtsbaumbeleuchtung 2025ST05.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1518 Betreff: Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Weihnachtsbaumbeleuchtung 2025 Der Magistrat stellt dem Verein Nieder-Erlenbacher-Bürger e. V. finanzielle Mittel in Höhe von maximal 1.400,00 Euro für die Realisierung der Weihnachtsbaumbeleuchtung 2025 zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.02.2025, OIB 383
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Unterstützung für „Gallus aktiv“ und „Gustav Beteiligungsprojekt“STOB 405.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1519 Betreff: Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Unterstützung für "Gallus aktiv" und "Gustav Beteiligungsprojekt" Der Magistrat stellt der IB Südwest gGmbH - Jugendmigrationsdienste im Quartier finanzielle Mittel in Höhe von maximal 3.000,00 Euro für die Realisierung sichtbarmachender gebrandeter Mittel, bspw. Aufkleber, Beutel und ein Wackelturm, die im Stadtteil eingesetzt werden können zur Verfügung. Die Beschaffungen werden per Rechnung nachgewiesen und eingereicht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 27.05.2025, OIB 412
STOB 4Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder.