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Samstags autofrei rund um den Wochenmarkt am Bornheimer Uhrtürmchen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Umsetzung, Durchführung, sowie die Kontrolle der Einhaltung der autofreien Zone ist an der hier gegenständlichen Örtlichkeit nicht möglich. Eine Ausnahme für Anwohner:innen ist gemäß Straßenverkehrs-Ordnung nicht möglich, sondern nur für Anlieger. Wer allerdings ein Anliegen hat, ist grundsätzlich zur Einfahrt berechtigt. Bauliche Elemente (schließbare Schranken) lassen sich dort nicht installieren. Eine Schranke müsste so installiert werden, dass eine Durchfahrt für insbesondere Anlieger oder Rettungsfahrzeuge immer möglich ist (halbseitig). Erfahrungsgemäß wird die Durchfahrt dann auch von den übrigen Verkehrsteilnehmer:innen widerrechtlich genutzt. Um dies zu unterbinden, müssten kontinuierliche Kontrollen erfolgen, was sich nicht umsetzen lässt. Die Zufahrten komplett zu sperren, ist ebenfalls nicht möglich. Die Schranke müsste für die Zufahrtsberechtigten immer geöffnet und wieder geschlossen werden. Auch hierfür ist erhebliches Personal notwendig. Allein die Schlüsselberechtigungen stellen eine logistische Herausforderung dar. Der Magistrat lehnt die temporären Sperren rund um das Uhrtürmchen daher ab.

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