Be- und Entlademöglichkeit für Kraftfahrzeuge vor Kay-Reinigung in der Otto-Schott-Straße 8 herstellen
Zusammenfassung
Der Magistrat hat entschieden, die Entfernung der Radbügel vor der Kay-Reinigung abzulehnen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Es bestehen bereits Kurzzeitparkplätze in der Otto-Schott-Straße, die eine Nutzung für Kraftfahrzeuge ermöglichen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Im Bereich Otto-Schott-Straße und Ernst-Abbe-Straße darf in einigen Parkflächen werktags von 8.00 bis 20:00 Uhr nur mit einem gültigen Parkschein geparkt werden. Die Höchstparkdauer beträgt maximal 1 Stunde. Somit bestehen bereits "Kurzzeitparkplätze".
Der Entfernung der fünf Radbügel vor der Kay-Reinigung zum Zwecke dafür, dass die Verkehrsteilnehmer:innen die Fläche zum Halten und Parken nutzen, wird nicht stattgegeben. Auf Wunsch des Ortsbeirats wurden damals die Fahrradbügel und Fußgängeraufstellflächen zum Zwecke der Verkehrssicherheit angebracht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Januar 2025STST 71Be- und Entlademöglichkeit für Kraftfahrzeuge vor der Reinigung (Kay Textilreinigung) in der OttoSchottStraße 8 herstellenStellungnahme
- 25. April 2025OMOM 6883Be- und Entlademöglichkeit für Kraftfahrzeuge vor Kay-Reinigung in der OttoSchott-Straße 8 herstellenDirektanregung
- 5. September 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 34 WochenSTST 1478Be- und Entlademöglichkeit für Kraftfahrzeuge vor Kay-Reinigung in der OttoSchottStraße 8 herstellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab