Frankfurter Westen: Stand der Umsetzung des Arten- und Biotopschutzkonzept (ABSK)
Stellungnahme des Magistrats
Um das Arten- und Biotopschutzkonzept (ABSK) in die Umsetzung zu bringen, hat der Magistrat die erforderlichen und priorisierten Maßnahmen inklusiv Voraussetzungen geprüft (siehe B 346 vom 01.10.2021). Im Herbst 2025 werden zwei Mitarbeitende zur Umsetzung des ABSK mit dem Schwerpunkt Streuobstwiesen ihre Arbeit im Umweltamt aufnehmen. Insofern ist es derzeit noch nicht möglich konkrete Maßnahmen zu benennen. Dies gilt auch, da Umsetzungsmaßnahmen die Bereitstellung von finanziellen Ressourcen erfordert. Für den Frankfurter Westen sind u.a. verschiedene Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen zur Erhaltung wertvoller Streuobstbestände geplant, wie die Durchführung von Mahd und/oder Beweidung, Entbuschung, Baumschnitt und Baumnachpflanzungen. Die zuständige Abteilung Naturschutz und Biodiversität im Umweltamt bietet an, die für den Ortsbezirk 06 erarbeiteten prioritären Maßnahmenvorschläge des ABSK im Winterhalbjahr 2025/2026 im Ortsbeirat vorzustellen.