Der Fußweg in der Schönhofstraße ist kein Parkplatz - die entsiegelte Fläche genauso wenig
Stellungnahme des Magistrats
Die Städtische Verkehrspolizei wurde von der Beschwerdelage in Kenntnis gesetzt und hat hierzu bereits Kontrollen aufgenommen. Diese scheinen sich bereits positiv auszuwirken: Die Bediensteten berichten über einen deutlichen Rückgang des verbotswidrigen Parkens über die Markierung hinaus, aktuell müssen hierzu kaum mehr Verwarnungen ausgestellt werden. In der letzten Zeit waren die Fahrzeuge ordnungsgemäß abgestellt. Die Haltverbote in der Hersfelder Straße, darunter auch der Hausnummernbereich 10-14, wird bereits intensiv überwacht und die festgestellten Verstöße angezeigt. Hier liegt überwiegend vorsätzliches Fehlverhalten von einzelnen Verkehrsteilnehmenden vor, bei dem ein Verwarngeld billigend in Kauf genommen wird. Der Magistrat lehnt eine bauliche Absicherung mit Pollern oder Geländern auf der gesamten Länge des Gehweges ab und wird sich intern abstimmen, inwieweit an einzelnen neuralgischen Punkten eine Absicherung erfolgen kann. Um das Parken auf den entsiegelten Flächen, beziehungsweise den geschaffenen Mikrobeeten zu verhindern und damit auch eine Bepflanzung durch Paten und Patinnen zu ermöglichen sowie die Bepflanzung entsprechend zu schützen, wird der Magistrat prüfen, inwieweit die Anbringung von Baumschutzbügeln, Rabattengeländern oder bei größeren Beetflächen auch das Auflegen von Findlingen (Kantenlänge mind. 50 cm) in Betracht kommt. Ebenso wird geprüft, ob die neu geschaffenen Beete durch eine erhöhte Randeinfassung (erhöhter Kantenstein) geschützt werden können.