Der Fußweg in der Schönhofstraße ist kein Parkplatz - die entsiegelte Fläche genauso wenig
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, bauliche Maßnahmen zu ergreifen, um das Parken auf dem Gehweg in der Schönhofstraße zu unterbinden und die Entsiegelungsfläche vor der Schönhofstraße 19 zu sichern. Dies soll die Nutzung des Gehwegs für Fußgänger*innen und die Bepflanzung der Fläche ermöglichen.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten,
- geeignete (bauliche) Maßnahmen zu ergreifen, um das Parken von Pkw auf dem Gehweg im Bereich Schönhofstraße 18 bis 24 (siehe Fotos in der Begründung) zu unterbinden, sodass dieser in seiner vollen Breite (für Fußgänger*innen, Rollstuhlfahrer*innen, Personen mit Kinderwagen etc.) zur Verfügung steht;
- die Entsiegelungsfläche vor der Schönhofstraße 19 mittels baulicher Maßnahmen gegen Parken zu sichern und somit die Bepflanzung durch bestehende Pat*innen zu ermöglichen;
- das Halteverbot im Bereich der Hersfelder Straße 10 bis 14 durch regelmäßige Kontrollen oder andere geeignete (bauliche) Maßnahmen durchzusetz en.
Begründung
Zu Ziffer 1.: Teilweise ist hier weniger als ein Meter Platz zwischen Motorhauben und Hauswand. Begegnungsverkehr von zu Fuß Gehenden ist hier schwer möglich, mit Kinderwagen, Rollstuhl etc. sogar gänzlich unmöglich. Zu Ziffer 2.: Die Entsiegelung wurde in der Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1615, angeregt und mit der Stellungnahme vom 13.01.2023, ST 132, bestätigt. Zwischenzeitlich wurde sie auch umgesetzt. Nun sollte der Magistrat aber auch darauf achten, dass diese extra entsiegelte und für Bepflanzung vorgesehene Fläche ihren Zweck erfüllen kann. Die ersten Pflanzen wurden schlicht überfahren. Zu begrüßen ist, dass die in der Vorlage OM 1615 angeregten und in der Stellungnahme ST 132 entsprochenen Maßnahmen an der Kreuzung Schönhofstraße/Hersfelder Straße nun in der zweiten Jahreshälfte umgesetzt werden. Immerhin lässt die Umsetzung nun schon über 18 Monate auf sich warten. Dies wäre ein guter Zeitpunkt, auch die in Ziffer 1. genannten Maßnahmen umzusetzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Januar 2023STST 132Mehr Parkraum in der SchönhofstraßeStellungnahme
- 4. Juli 2024OFOF 985/2Der Fußweg in der Schönhofstraße ist kein Parkplatz - die entsiegelte Fläche genauso wenigOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 9. September 2024Sie sind hierOMOM 5884Der Fußweg in der Schönhofstraße ist kein Parkplatz - die entsiegelte Fläche genauso wenigDirektanregung
- 13. Januar 2025STST 83Der Fußweg in der Schönhofstraße ist kein Parkplatz - die entsiegelte Fläche genauso wenigStellungnahme
- 5. September 2025Antwort des Magistrats · nach 138 WochenSTST 1498Der Fußweg in der Schönhofstraße ist kein Parkplatz - die entsiegelte Fläche genauso wenigStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats