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Der Fußweg in der Schönhofstraße ist kein Parkplatz - die entsiegelte Fläche genauso wenig

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Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5884 entstanden aus Vorlage: OF 985/2 vom 04.07.2024 Betreff: Der Fußweg in der Schönhofstraße ist kein Parkplatz - die entsiegelte Fläche genauso wenig Vorgang: OM 1615/22 OBR 2; ST 132/23 Der Magistrat wird gebeten, 1. geeignete (bauliche) Maßnahmen zu ergreifen, um das Parken von Pkw auf dem Gehweg im Bereich Schönhofstraße 18 bis 24 (siehe Fotos in der Begründung) zu unterbinden, sodass dieser in seiner vollen Breite (für Fußgänger*innen, Rollstuhlfahrer*innen, Personen mit Kinderwagen etc.) zur Verfügung steht; 2. die Entsiegelungsfläche vor der Schönhofstraße 19 mittels baulicher Maßnahmen gegen Parken zu sichern und somit die Bepflanzung durch bestehende Pat*innen zu ermöglichen; 3. das Halteverbot im Bereich der Hersfelder Straße 10 bis 14 durch regelmäßige Kontrollen oder andere geeignete (bauliche) Maßnahmen durchzusetz en.

Begründung:

Zu Ziffer 1.: Teilweise ist hier weniger als ein Meter Platz zwischen Motorhauben und Hauswand. Begegnungsverkehr von zu Fuß Gehenden ist hier schwer möglich, mit Kinderwagen, Rollstuhl etc. sogar gänzlich unmöglich. Zu Ziffer 2.: Die Entsiegelung wurde in der Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1615, angeregt und mit der Stellungnahme vom 13.01.2023, ST 132, bestätigt. Zwischenzeitlich wurde sie auch umgesetzt. Nun sollte der Magistrat aber auch darauf achten, dass diese extra entsiegelte und für Bepflanzung vorgesehene Fläche ihren Zweck erfüllen kann. Die ersten Pflanzen wurden schlicht überfahren. Zu begrüßen ist, dass die in der Vorlage OM 1615 angeregten und in der Stellungnahme ST 132 entsprochenen Maßnahmen an der Kreuzung Schönhofstraße/Hersfelder Straße nun in der zweiten Jahreshälfte umgesetzt werden. Immerhin lässt die Umsetzung nun schon über 18 Monate auf sich warten. Dies wäre ein guter Zeitpunkt, auch die in Ziffer 1. genannten Maßnahmen umzusetzen. Zu Ziffer 1.: Zu Ziffer 2.: Zu Ziffer 3.: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1615 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 132