Nied: Einrichtung einer Hundewiese
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Einrichtung einer Hundewiese im Bereich der geplanten Grünanlage Nied-Süd abgelehnt, da der Platz nicht ausreichend ist und es zu Nutzungskonflikten kommen könnte. Als Alternative werden angrenzende Flurstücke vorgeschlagen, die jedoch ebenfalls eine Einzäunung benötigen und weitere Prüfungen erfordern.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Im Rahmen der Planung der angrenzenden Grünanlage Nied-Süd fanden bereits mehrere Beteiligungsformate statt. Aus diesen sowie aus fachlicher Erfahrung lässt sich eindeutig ableiten, dass im Quartier ein hoher Bedarf an Hundeauslaufflächen besteht und viele Hundebesitzer:innen vor Ort leben. Leider bietet die Fläche der geplanten Grünanlage nicht genügend Raum für die Einrichtung einer separaten Hundewiese.
Der Anregung des Ortsbeirats 6, im Bereich der Luthmerstraße eine eingezäunte Hundewiese einzurichten, kann aus folgenden Gründen leider nicht entsprochen werden:
- Die vorgeschlagene Grünfläche weist keinen ausreichenden Abstand zur unmittelbar angrenzenden Bebauung sowie zu bestehenden Freizeitgärten auf. Dies kann zu Nutzungskonflikten führen und birgt insbesondere im Hinblick auf die Lärmbelastung erhebliche Bedenken.
- Darüber hinaus ist die Fläche nur unzureichend erschlossen. Der Zugang ist ausschließlich über einen sehr schmalen Korridor möglich auf dem bereits ein Strommast installiert wurde.
- Der Zustand der Fläche ist nach Einschätzung des Unterhaltungsbezirks nicht für eine Umsetzung geeignet und kann im Rahmen eines gemeinsamen Vor-Ort-Termins gerne besichtigt werden.
Als mögliche Alternative empfiehlt der Magistrat die in der näheren Umgebung gelegenen Flurstücke 2535/1 und 2534/1 (siehe Anlage). Aus fachlicher Sicht wäre für diese Fläche eine Einzäunung erforderlich - insbesondere aufgrund der Nähe zur Autobahn, zum übergeordneten Radweg sowie zur geplanten Schule in unmittelbarer Nachbarschaft. Zudem ist zu prüfen, ob die Nutzung als Hundeauslauffläche unter der bestehenden Hochspannungsleitung zulässig bzw. stadtstrukturell erwünscht ist. Im Falle einer Umsetzung auf den vorgeschlagenen Alternativflächen wäre die Finanzierung der Einzäunung durch den Ortsbeirat wünschenswert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Juni 2025OMOM 7102Nied: Einrichtung einer HundewieseDirektanregung
- 5. September 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 1502Nied: Einrichtung einer HundewieseStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab