Vermüllung im Bereich des Rudererdorfs
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen gegen die zunehmende Vermüllung im Bereich des Rudererdorfs zu ergreifen und Geschwindigkeitsüberschreitungen zu unterbinden. Dies soll die Sicherheit der Fußgänger, Radfahrer und Sportler gewährleisten und das Landschaftsbild schützen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, im Bereich des Rudererdorfs Maßnahmen zu ergreifen, um der zunehmenden Vermüllung entgegenzuwirken. Außerdem sind Maßnahmen umzusetzen, die das vermehrte Rasen durch Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer unterbinden.
Begründung
Im Bereich des Rudererdorfs häufen sich die Beschwerden über steigende Vermüllung und zu schnell fahrende Autos. Müll, Abfälle und Lachgasflaschen im Bereich des Rudererdorfs haben negative Auswirkungen auf das Landschaftsbild und stellen eine Gefahr für die Umwelt dar. Häufig finden sich vor Ort Flaschen, Essensreste und andere Abfälle, die unsachgemäß entsorgt wurden. Besonders an Wochenenden kommt es häufig zu Geschwindigkeitsüberschreitungen. Hier sind Maßnahmen nötig, um die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Sportlerinnen und Sportler zu gewährleisten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Juni 2025Sie sind hierOMOM 7214Vermüllung im Bereich des RudererdorfsDirektanregung
- 13. Oktober 2025Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1735Vermüllung im Bereich des RudererdorfsStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats