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Lärmbelästigung und hohe Geschwindigkeiten in der Höhenstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen in dem genannten Bereich der Höhenstraße ist nicht möglich. Mangels geeigneter Abstellflächen scheidet der Einsatz eines Enforcement-Trailers grundsätzlich aus, ungeachtet der Frage, ob ein bei der Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HöMS) zu stellendem Antrag genehmigt würde. Allerdings befinden sich in der Wittelsbacher- und Rothschildallee bereits zwei genehmigte Standorte, an denen im Jahr 2024 an insgesamt 66 Tagen Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt wurden. Der Magistrat sieht unabhängig davon keine Notwendigkeit zu Messungen. Erstens sind immissionsschutzrechtlich die nach dem jeweiligen Stand der Technik vorgenommenen Lärmberechnungen rechtlich maßgeblich. Zweitens wurde die Wirksamkeit der auf der Höhenstraße durch die Oberste Straßenverkehrsbehörde angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzung vorlaufend empirisch inklusive Realmessungen nachgewiesen, wie der Anlage zum Bericht des Magistrats vom 20.12.2013, B 589 zu entnehmen ist (https://t1p.de/ocvqo). Drittens wurde im Zuge dieser Maßnahme die Koordinierung der Lichtsignalanlagen auf 30 km/h von 22-6 Uhr angepasst, so dass höhere Geschwindigkeiten faktisch sinnbefreit sind.

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