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Lärmbelästigung und hohe Geschwindigkeiten in der Höhenstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
22 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat hat festgestellt, dass Geschwindigkeitskontrollen in der Höhenstraße aufgrund fehlender Abstellflächen nicht möglich sind. Es gibt bereits genehmigte Standorte in der Umgebung, an denen Kontrollen durchgeführt werden. Die Notwendigkeit weiterer Messungen wird abgelehnt, da die bestehenden Maßnahmen als ausreichend erachtet werden.

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Stellungnahme des Magistrats

Die Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen in dem genannten Bereich der Höhenstraße ist nicht möglich. Mangels geeigneter Abstellflächen scheidet der Einsatz eines Enforcement-Trailers grundsätzlich aus, ungeachtet der Frage, ob ein bei der Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HöMS) zu stellendem Antrag genehmigt würde.

Allerdings befinden sich in der Wittelsbacher- und Rothschildallee bereits zwei genehmigte Standorte, an denen im Jahr 2024 an insgesamt 66 Tagen Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt wurden.

Der Magistrat sieht unabhängig davon keine Notwendigkeit zu Messungen. Erstens sind immissionsschutzrechtlich die nach dem jeweiligen Stand der Technik vorgenommenen Lärmberechnungen rechtlich maßgeblich.

Zweitens wurde die Wirksamkeit der auf der Höhenstraße durch die Oberste Straßenverkehrsbehörde angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzung vorlaufend empirisch inklusive Realmessungen nachgewiesen, wie der Anlage zum Bericht des Magistrats vom 20.12.2013, B 589 zu entnehmen ist (https://t1p .de/ocvqo).

Drittens wurde im Zuge dieser Maßnahme die Koordinierung der Lichtsignalanlagen auf 30 km/h von 22-6 Uhr angepasst, so dass höhere Geschwindigkeiten faktisch sinnbefreit sind.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. April 2025OFOF 502/4Lärmbelästigung und hohe Geschwindigkeiten in der HöhenstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
  2. 22. April 2025VV 1159Lärmbelästigung und hohe Geschwindigkeiten in der HöhenstraßeAnfrage
  3. 5. September 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 Wochen
    STST 1485Lärmbelästigung und hohe Geschwindigkeiten in der Höhenstraße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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