Lärmbelästigung und hohe Geschwindigkeiten in der Höhenstraße
Vorlagentyp: V
Begründung
Anwohnende berichten von hohen Geschwindigkeiten und Lärmwerten in den Abend- und Morgenstunden, der durch den Straßenverkehr zu beobachten ist. Seit einigen Jahren besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h in der Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr. Dies bleibt häufig ohne Beachtung. Insbesondere Lkw und Transporter tragen zur Lärmbelastung durch Geschwindigkeitsübertretung bei.