Maßnahmen gegen unzumutbares Verhalten von Busfahrern am Bushalteplatz an der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe der Kirche St. Stephanus
Zusammenfassung
Der Magistrat hat Maßnahmen ergriffen, um unzumutbares Verhalten von Busfahrern an der Deuil-La-Barre-Straße zu adressieren. Es wurde das Verkehrsunternehmen informiert und auf die Nutzung der nahegelegenen Toilette hingewiesen. Ziel ist es, das Verhalten der Busfahrer zu verbessern und die Situation für die Anwohner zu entschärfen.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Buslinie HG-8 mit ihrem Linienendpunkt in Nieder-Eschbach wird im Auftrag der Stadt Bad Homburg betrieben. Daher hat der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main keinen direkten Einfluss auf das Verkehrsunternehmen, das die Buslinie betreibt.
Der Magistrat hat die Stadt Bad Homburg sowie das zuständige Verkehrsunternehmen über das Verhalten des Fahrpersonals an der Warteposition in der Deuil-La-Barre-Straße vor der Kirche St. Stephanus informiert. Nach Rückmeldung durch das Verkehrsunternehmen war die Thematik des Urinierens bereits bekannt. Das Fahrpersonal wurde nochmals darauf hingewiesen, dass dies zu unterlassen ist. Die Busfahrerinnen und Busfahrer können die Toilette der nahegelegenen Total-Tankstelle nutzen, wofür es bereits eine entsprechende Vereinbarung gibt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Mai 2025OMOM 7037Maßnahmen gegen unzumutbares Verhalten von Busfahrern am Bushalteplatz an der DeuilLaBarreStraße in Höhe der Kirche St. StephanusDirektanregung
- 5. September 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1484Maßnahmen gegen unzumutbares Verhalten von Busfahrern am Bushalteplatz an der DeuilLaBarreStraße in Höhe der Kirche St. StephanusStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab