Abgabeverbot von Lachgas an Minderjährige
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, ein Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige im Ortsbezirk Alt-Sachsenhausen zu prüfen und zu berichten. Dies ist notwendig, da die Situation bezüglich dieser Droge sich verschlechtert hat und bereits ähnliche Verbote in anderen Städten beschlossen wurden.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit ein Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige im Ortsbezirk, Alt-Sachsenhausen als Hots pot, umzusetzen ist. Des Weiteren soll geprüft werden, ob an Spielplätzen, Schulen, Kitas und ähnlichen Einrichtungen ein generelles Konsumieren der Partydroge untersagt werden kann.
Begründung
Die Hanauer Stadtverordnetenversammlung hat dieses Verbot in Verbindung mit dem Verbot des Konsumierens an bestimmten Orten beschlossen. Da sich in Alt-Sachsenhausen die Lage in Bezug auf diese billige und leicht zu beschaffende Droge immer weiter verschlimmert, muss auch dort eingegriffen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. April 2025Sie sind hierOMOM 6877Abgabeverbot von Lachgas an MinderjährigeDirektanregung
- 14. Juli 2025Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 1162Abgabeverbot von Lachgas an MinderjährigeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats