Blühstreifen im Bereich der Römischen Straße und/oder Zum Taubenzehnten
Zusammenfassung
Die Maßnahme zur Schaffung von Blühstreifen im Bereich der Römischen Straße und/oder Zum Taubenzehnten wird umgesetzt. Dies soll zur Förderung der Biodiversität und zur Verbesserung des Stadtbildes beitragen.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Anregung wird entsprochen, die Maßnahme wird entsprechend umgesetzt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. März 2025OFOF 592/12Blühwiesenstreifen im Bereich der Römischen Straße und/oder Zum TaubenzehntenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. März 2025OMOM 6771Blühstreifen im Bereich der Römischen Straße und/oder Zum TaubenzehntenDirektanregung
- 13. Juni 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 930Blühstreifen im Bereich der Römischen Straße und/oder Zum TaubenzehntenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab