Blühstreifen im Bereich der Römischen Straße und/oder Zum Taubenzehnten
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 12 schlägt vor, Blühstreifen im Bereich der Römischen Straße und/oder Zum Taubenzehnten anzulegen. Dies soll die Biodiversität fördern und einheimischen Pflanzen einen geeigneten Standort bieten. Das erwartete Ergebnis ist eine Verbesserung der Lebensbedingungen für Bienen, Schmetterlinge und andere Insekten.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, in den Bereichen des Grünzuges Römischen Straße und/oder des Topographischen Weges/Zum Taubenzehnten Blühstreifen anzulegen.
Begründung
Der große Nutzen von angelegten Blühstreifen liegt in einer hohen Biodiversität, die nicht nur Bienen, sondern auch Schmetterlingen und artverwandten Insekten Nahrung bietet. Eine einheimische standortgerechte Blühstreifenauswahl bietet den einheimischen Acker- und Wiesenpflanzen einen Standort, der ihre Existenz sichert. Der Topographische Weg weist im Bereich des Fitnessspielplatzes (parallel zum Stiftung-Waisenhaus-Weg) insektenfreundliche Wiesen aus, die evtl. hierbei einzubeziehen sind.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. März 2025OFOF 592/12Blühwiesenstreifen im Bereich der Römischen Straße und/oder Zum TaubenzehntenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. März 2025Sie sind hierOMOM 6771Blühstreifen im Bereich der Römischen Straße und/oder Zum TaubenzehntenDirektanregung
- 13. Juni 2025Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 930Blühstreifen im Bereich der Römischen Straße und/oder Zum TaubenzehntenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats