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Abstellanlage für Fahrräder am Berkersheimer Bahnhof

Vorlagentyp: STMagistrat
24 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat hat die Standorte für Fahrradabstellanlagen am Berkersheimer Bahnhof identifiziert und arbeitet an einem Gestattungsvertrag mit der Deutschen Bahn. Ziel ist es, die Fahrradabstellanlagen zeitnah zu installieren, um die Nutzung von Fahrrädern und E-Scootern zu fördern.

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Stellungnahme des Magistrats

Im Januar 2025 hat es eine Ortsbesichtigung mit Vertreter:innen der Deutschen Bahn (DB) gegeben, um Standorte für Fahrradabstellanlagen zu finden. Es konnten einige Flächen sowohl nördlich als auch südlich der Gleise ausgemacht werden. Diese Flächen liegen in der Zuständigkeit der DB, mit der aktuell an einem Gestattungsvertrag gearbeitet wird. Der Magistrat kann daher noch keinen konkreten Zeitrahmen für das Aufstellen der Fahrradbügel nennen, es ist allerdings auch im Sinne des Magistrates, dass der Gestattungsvertrag zügig abgeschlossen wird.

Auf der öffentlichen Fläche nördlich wurden bereits Radbügel (Beta XXL-Bügel) installiert. Während der Sommerferien 2025 sollen zudem noch weitere Bügel installiert und eine Abstellfläche für E-Scooter ausgewiesen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. März 2025OMOM 6722Abstellanlage für Fahrräder am Berkersheimer BahnhofDirektanregung
  2. 5. September 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 Wochen
    STST 1481Abstellanlage für Fahrräder am Berkersheimer Bahnhof
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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