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Rattenbefall in Goldstein

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Meldungen über Rattenbefall im bezeichneten Gebiet Goldsteins gingen beim Ordnungsamt bisher nur durch eine soziale Einrichtung aus dem Stadtteil ein, zuletzt am 03.06.2025. Der mit der Überprüfung vor Ort beauftragte Außendienst stellte fest, dass der Rattenbefall von den Liegenschaften Im Heisenrath 14 und 18 ausgeht. An beiden Objekten wurde ein akuter Rattenbefall (Rattenlöcher) in unmittelbarer Nähe zu stark verschmutzten Mülltonnenplätzen festgestellt, auf denen zudem noch Lebensmittelreste erkennbar waren. Auf die Aufforderung zur Rattenbekämpfung hin teilte die zuständige Wohnungsbaugesellschaft mit, dass zu diesem Zweck umgehend Schädlingsbekämpfungsfirmen beauftragt worden waren. Ursächlich für den starken Rattenbefall ist die unsachgemäße Entsorgung von Müll durch die Mieterinnen und Mieter. Wilde Müllansammlungen, Müll aus Containern, Tonnen oder Wertstoffsammlungen, Essensreste auf und neben den Behältern bieten Ratten ideale Lebensbedingungen. Auch werden Sperrmüll und auch Restmüll durch die Hausbewohnenden unsachgemäß einfach in den Außenanlagen der Häuser entsorgt, was durch seitens der Vermieterin beauftragte Fachfirmen entsorgt werden muss. Wie diese weiterhin mitteilte, wurden die Mieterinnen und Mieter bereits im Mai 2024 schriftlich auf die korrekte Müllentsorgung hingewiesen. Aufgrund der neuerlichen Meldungen wurden sämtliche Haushalte der Liegenschaften nochmals persönlich über die Notwendigkeit einer fachgerechten Müllentsorgung und die damit zusammenhängende Rattenproblematik informiert. Eine Nachkontrolle des Außendienstes des Ordnungsamtes am 08.07.2025 ergab, dass weiterhin eine unsachgemäße Entsorgung von Abfällen vorhanden ist, wenn auch nicht mehr in dem bei der ersten Kontrolle vorgefundenen Ausmaß. Rattenbekämpfungsmaßnahmen wurden in ausreichendem Maße festgestellt. Hinsichtlich des Försterpfades hat die Wohnungsbaugesellschaft den zuständigen Hausmeister um verstärkte Kontrollen gebeten. Die Problematik wird nach dem Eindruck des Magistrats sehr ernst genommen, das garantiert jedoch nicht die Mitwirkung der Mieterinnen und Mieter, sodass auch weiterhin Rattensichtungen in diesen Bereichen umgehend an das Ordnungsamt gemeldet werden sollten.

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