Einrichtung von Sitzbänken und Wetterschutz an der Straßenbahnhaltestelle in der Gartenstraße/Ecke Stresemannallee
Zusammenfassung
Der Magistrat plant die Errichtung von Sitzbänken und Wetterschutz an der Straßenbahnhaltestelle in der Gartenstraße/Ecke Stresemannallee. Aufgrund von Lieferengpässen und bautechnischen Gründen konnte bisher keine Wartehalle errichtet werden. Die Aufstellung der Wartehalle ist bis spätestens Herbst 2025 vorgesehen.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenStellungnahme des Magistrats
Im Rahmen der Umbaumaßnahmen an der genannten Haltestelle konnte bisher keine Wartehalle errichtet werden. Zum Zeitpunkt der Bauausführung stand kein geeigneter Lieferant für Wartehallen zur Verfügung. Eine provisorische Lösung wurde geprüft, ließ sich jedoch aufgrund von bautechnischen Gründen nicht umsetzen. Die Errichtung einer Wartehalle mit Sitzmöglichkeiten an diesem Umsteigepunkt ist für den Magistrat von sehr hoher Bedeutung. Die entsprechenden Planungen und Abstimmungen mit den beteiligten Stellen laufen bereits.
Nach aktuellem Stand ist die Aufstellung der Wartehalle bis spätestens Herbst dieses Jahres vorgesehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. März 2025OFOF 1383/5Einrichtung von Sitzbänken und Wetterschutz an der Straßenbahnhaltestelle in der Gartenstraße/Ecke StresemannalleeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 25. April 2025OMOM 6871Einrichtung von Sitzbänken und Wetterschutz an der Straßenbahnhaltestelle in der Gartenstraße/Ecke StresemannalleeDirektanregung
- 5. September 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1494Einrichtung von Sitzbänken und Wetterschutz an der Straßenbahnhaltestelle in der Gartenstraße/Ecke StresemannalleeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab