Nachfrage zur Stellungnahme vom 03.06.2024, ST 1070
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Evaluation der Personalverfügbarkeit und der Qualität des ÖPNV in Frankfurt am Main. Es wird erwartet, dass durch Anpassungen in der Personalplanung und Maßnahmen zur Personalgewinnung die Attraktivität des Berufs gesteigert wird und die Qualität des Nahverkehrs den Anforderungen des Nahverkehrsplans entspricht.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu Punkt 1:
Die Evaluation muss aufgrund zum Teil gegenläufiger Effekte differenziert betrachtet werden. Infolge veränderter tariflicher und betrieblicher Rahmenbedingen bei der VGF (z. B. Verkürzung der Wochenarbeitszeit, Verbesserung der Pausen- und Dienstzeiten, Reduzierung der geteilten Dienste), welche eine Attraktivitätssteigerung des Berufs mit sich bringen, musste die Personalplanung angepasst werden, was die Personalverfügbarkeit kurzfristig reduziert hat. Gleichzeitig konnte die Personalgewinnung bei der VGF durch die getroffenen Maßnahmen gesteigert werden, sodass mittelfristig von einer Verbesserung der Personalverfügbarkeit auszugehen ist.
Die Qualität des Angebots konnte so gesteuert werden, dass die Anforderungen des von der Stadtverordnetenversammlung 2021 beschlossenen Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main 2025+ (NVP), insbesondere hinsichtlich der Mindest-Fahrtenhäufigkeit und der zulässigen Auslastung, eingehalten werden konnten.
Seit Ende der Sommerferien 2025 kann auf der U4 und U5 wieder der reguläre Fahrplan angeboten werden.
Zu Punkt 2:
Die Funktionsfähigkeit des Frankfurter ÖPNV ist nach wie vor sichergestellt. Mittel- und langfristig wird davon ausgegangen, dass Angebotsverbesserungen und Netzerweiterungen - bei Verfügbarkeit der notwendigen finanziellen, personellen und fahrzeugseitigen Ressourcen - nachfragegerecht umgesetzt werden können und die Attraktivität des ÖPNV dadurch steigt.
Zu Punkt 3:
Die vorgesehene Umsetzung der Tramstrategie muss aufgrund von eingeschränkten Verfügbarkeiten bei den Straßenbahnfahrzeugen zeitlich verschoben werden. Die VGF arbeitet an Lösungen mit dem Fahrzeughersteller zur Auslieferung der bestellten T-Wagen. Die Neueinstellung der Schienenbahnanwärter-/innen von 150 Personen im Kalenderjahr 2024 wurde auf 220 Personen im Kalenderjahr 2025 erneut gesteigert. Es wird entsprechend davon ausgegangen, dass die Ausbauziele in den kommenden Jahren umgesetzt werden können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Januar 2024VV 841Wie begegnet die Stadt dem Fahrpersonalmangel im ÖPNV?Anfrage
- 3. Juni 2024STST 1070Wie begegnet die Stadt dem Fahrpersonalmangel im ÖPNV?Stellungnahme
- 9. Januar 2025OFOF 818/3Nachfrage zur Stellungnahme ST 1070Ortsbeiratsantrag · CDU
- 20. Februar 2025VV 1133Nachfrage zur Stellungnahme vom 03.06.2024, ST 1070Anfrage
- 5. September 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 84 WochenSTST 1509Nachfrage zur Stellungnahme vom 03.06.2024, ST 1070Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab