Parkanordnung Jahnstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Eine Kontrolle vor Ort hat ergeben, dass hier offensichtlich die Seiten vertauscht wurden. Aktuell ist in dem genannten Straßenabschnitt auf der Südseite (ungerade Hausnummern) das Parken halb auf dem Gehweg / halb auf der Fahrbahn mittels Verkehrszeichen (VZ) 315-50 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) angeordnet. Auf der Nordseite (gerade Hausnummern) ist das Parken am Fahrbahnrand gestattet. Demnach sind keine Maßnahmen erforderlich. Der Magistrat wird die veraltete Bestandsbeschilderung im Rahmen der Bauunterhaltung erneuern.