Schaffung einer Schwimmhalle und weiterer Räumlichkeiten am Gymnasium Süd
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Schaffung einer Schwimmhalle am Gymnasium Süd. Aufgrund der bereits finalisierten Planung und der gezeichneten Verträge ist eine Integration des Schwimmbeckens nicht möglich. Dies könnte die termingerechte Inbetriebnahme des Gymnasiums gefährden.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Integration eines Schwimmbeckens auf dem Areal des künftigen Gymnasium Süd ist hinsichtlich der aktuellen Planung ausgeschlossen. Die Verträge mit der ABG sind gezeichnet, die Planung bei der ABG bereits finalisiert und der Bauantrag wird KW 22 eingereicht. Weitere Umplanungen, sofern sie denn überhaupt finanziell und planerisch möglich sein sollten, würden zudem eine termingerechte Inbetriebnahme des Gymnasiums am neuen Standort unmöglich machen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. April 2025OMOM 6869Schaffung einer Schwimmhalle und weiterer Räumlichkeiten am Gymnasium SüdDirektanregung
- 5. September 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1504Schaffung einer Schwimmhalle und weiterer Räumlichkeiten am Gymnasium SüdStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab