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- Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Förderung eines mobilen Backofens für den Ortsbezirk 9STOB 505.09.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1520 Betreff: Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Förderung eines mobilen Backofens für den Ortsbezirk 9 Der Magistrat stellt dem Kinder- und Jugendzirkus Zarakali e.V. finanzielle Mittel in Höhe von maximal 6.000,00 Euro als Zuschuss für die Anschaffung eines mobilen Backofens für den Ortsbezirk 9 zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 22.05.2025, OIB 405
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Umsetzung einer geplanten Feldgehölzfläche westlich der Homburger Landstraße als Ausgleichsmaßnahme hier: rechtliche Vorgabe aus dem Planfeststellungsverfahren zur Anna-Lindh-AlleeVOB 105.09.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 05.09.2025, V 1255 entstanden aus Vorlage: OF 371/15 vom 12.08.2025 Betreff: Umsetzung einer geplanten Feldgehölzfläche westlich der Homburger Landstraße als Ausgleichsmaßnahme hier: rechtliche Vorgabe aus dem Planfeststellungsverfahren zur Anna-Lindh-Allee Bereits seit mehr als zwei Jahrzehnten ist auf den Flächen der Flurstücke 66 und 67/1, Gemarkung Nieder-Eschbach, Flur 9, die Einrichtung einer Feldgehölzfläche als Ausgleichsmaßnahme zum Bau der (heutigen) Anna-Lindt-Allee vorgegeben. Eine Umsetzung ist bisher jedoch nicht erfolgt. Der Magistrat wird daher um Auskunft zu den folgenden Fragen gebeten: 1. Welchen Stand hat die Umsetzung der im Planfeststellungsverfahren zur Anna-Lindt-Allee festgesetzten Ausgleichsfläche zurzeit? 2. Welche Hinderungsgründe zur Umsetzung gibt es und wie können diese beseitigt werden? 3. Wann ist sodann mit einer Umsetzung zu rechnen? Begründung: Beide genannten Flurstücke befinden sich innerhalb des Bereiches westlich des Ortskerns von Nieder-Eschbach, der bereits mehrfach vom Ortsbeirat als Erweiterung des Grüngürtels Nieder-Eschbach vorgesehen worden ist. Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt am Main Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2025, ST 2050 Aktenzeichen: 61-00
VOB 1AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Verkehrszählung Oberer Schafhofweg zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Mittlerer SchafhofwegVOB 505.09.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 05.09.2025, V 1260 entstanden aus Vorlage: OF 1475/5 vom 06.08.2025 Betreff: Verkehrszählung Oberer Schafhofweg zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Mittlerer Schafhofweg Der Magistrat wir gebeten, die Ergebnisse der Verkehrszählung für den Oberer Schafhofweg, zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Mittlerer Schafhofweg, vorzulegen. Begründung: Die Ergebnisse der Verkehrszählung sind für die weitere fachliche und politische Bewertung zwingend erforderlich. Nur auf Grundlage belastbarer Daten zu Verkehrsaufkommen, Verkehrsfluss sowie der Belastung durch Kfz-, Rad- und Fußverkehr können fundierte Entscheidungen zur Verkehrsplanung, Sicherheit und städtebaulichen Entwicklung getroffen werden. Die Zahlen dienen darüber hinaus als Grundlage für mögliche verkehrslenkende Maßnahmen sowie zur transparenten Information der Öffentlichkeit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 123 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-2
VOB 5AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Anfrage zur aktuellen Situation der Entsiegelung des Carl-von-Noorden-PlatzesVOB 505.09.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 05.09.2025, V 1261 entstanden aus Vorlage: OF 1478/5 vom 22.08.2025 Betreff: Anfrage zur aktuellen Situation der Entsiegelung des Carl-von-Noorden-Platzes Vorgang: OM 771/21 OBR 5; ST 1695/22; OM 3167/22 OBR 5; ST 684/23 Die Entsiegelung und Neugestaltung des Carl-von-Noorden-Platzes wurde bereits in mehreren Stellungnahmen (u. a. Stellungnahme vom 22.07.2022, ST 1695, und Stellungnahme vom 10.03.2023, ST 684) ausdrücklich begrüßt. Auch in der Etat Anregung EA 185 vom 26. April 2024 wurde die Maßnahme erneut gefordert, unter der Voraussetzung, dass Gespräche mit den Privateigentümer:innen des nördlichen Teils erfolgreich abgeschlossen werden. Die Bürgerinnen und Bürger warten seit Jahren auf eine sichtbare Verbesserung der Platzsituation. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten zu berichten: 1. Wann ist mit einem Abschluss der Gespräche mit den Privateigentümer:innen zu rechnen? 2. Wurden für die Entsiegelung und Neugestaltung des Platzes bereits finanzielle Mittel im Haushalt 2024/2025 eingeplant? 3. Gibt es bereits einen konkreten Zeitplan für die Umsetzung der Maßnahme? 4. Welche Zwischenschritte (z. B. Ausschreibung, Planung, Bürgerbeteiligung) sind bis zur Umsetzung noch vorgesehen? Begründung: Der Carl-von-Noorden-Platz ist stark versiegelt und damit nicht mehr zeitgemäß. Die wenigen vorhandenen Grünflächen sind unansehnlich, verschlammen bei Regen und werden häufig zugeparkt. Eine umfassende Aufwertung und Entsiegelung ist dringend notwendig - nicht zuletzt im Sinne der Aufenthaltsqualität für die Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 771 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1695 Anregung an den Magistrat vom 25.11.2022, OM 3167 Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 684 Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 122 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 60-10
VOB 5AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Wiesen für Insekten in SachsenhausenVOB 505.09.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 05.09.2025, V 1262 entstanden aus Vorlage: OF 1484/5 vom 17.08.2025 Betreff: Wiesen für Insekten in Sachsenhausen Der Magistrat wird um Auskunft zu den folgenden Fragen gebeten: 1. Aus welchem Grund erfolgen die Mäharbeiten gerade in der Hochsaison des Insektenflugs? 2. Werden die kommenden Mäharbeiten an insektenfreundliche Zeitfenster angepasst? Begründung: Dem Ortsbeirat 5 ist aufgefallen, dass städtische Bienen- und Insektenwiesen in Frankfurt auch während der Hochsaison des Insektenflugs gemäht werden. Angesichts der Bedeutung dieser Flächen für die Nahrungssuche und Fortpflanzung vieler bestäubender Insekten ist ein Mahdtermin in dieser sensiblen Phase problematisch. Werden Blühpflanzen zu früh oder während der Hauptblüte entfernt, reduziert sich das Nahrungsangebot deutlich und es kann zu erheblichen Einbußen bei Insektenpopulationen kommen. Eine Anpassung der Mähzeiten an insektenfreundliche Zeitfenster trägt daher nicht nur zum Schutz der Biodiversität bei, sondern unterstützt auch die Ziele der Stadt Frankfurt im Bereich Klima- und Umweltschutz. Insektenfreundliche Pflegekonzepte, wie sie in zahlreichen Kommunen bereits erfolgreich umgesetzt werden, können auch in Frankfurt Anwendung finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1938 Aktenzeichen: 67-0
VOB 5AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Landung des Fluges GAF403 am 24.06.2025 auf dem Flughafen FrankfurtVOB 505.09.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 05.09.2025, V 1263 entstanden aus Vorlage: OF 1517/5 vom 01.07.2025 Betreff: Landung des Fluges GAF403 am 24.06.2025 auf dem Flughafen Frankfurt Der Magistrat wird gebeten, Auskunft zu geben, aus welchen Gründen der Flug GAF403 am 24.06.2025 auf dem Flughafen Frankfurt gegen 00:38 Uhr gelandet ist und inwieweit die Landung mit den Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses vom 18.12.2007 zum Ausbau des Frankfurter Flughafens vereinbar war. Begründung: Die nächtliche Flugbeschränkung von 23:00 Uhr bis 05:00 Uhr wurde im Rahmen des dem Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Frankfurter Flughafens vorangegangenen Mediationsverfahrens als Kompromiss erarbeitet. Es sollte keinen weiteren Ausbau des Frankfurter Flughafens ohne die Einführung der Nachtflugbeschränkung geben. Zum Schutz der vom Flugverkehr negativ betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie des Rechtsstaats vor Aushöhlungen getroffener Vereinbarungen ist daher eine strikte Einhaltung der nächtlichen Flugbeschränkung von 23:00 Uhr bis 05:00 Uhr sicherzustellen. Die genannte Flugbewegung stellt eine Landung in der Kernnacht dar. Fluglärm, CO2-Ausstoß und Ultra-Feinstaub sind medizinisch belegte Risikofaktoren für die Atemwege und das Herz-Kreislauf-System, die damit das Immunsystem der Menschen in erhöhtem Maß beeinträchtigen. Direkt betroffen vom Flughafenbetrieb sind 350.000 bis 400.000 Menschen. Es ist fatal, wenn diesen Menschen durch mögliche Ausnahmegenehmigungen vom Nachtflugverbot die maximal sechsstündige Nachtruhe genommen wird. Vor diesem Hintergrund fragt der Ortsbeirat 5 auch, inwieweit die Landung mit den Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses vom 18.12.2007 zum Ausbau des Frankfurter Flughafens vereinbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1959
VOB 5AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Auskunftsersuchen zum Sanierungsbedarf an den Schulen im Ortsbezirk 5 zum Beginn des Schuljahres 2025/2026VOB 505.09.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 05.09.2025, V 1264 entstanden aus Vorlage: OF 1518/5 vom 06.06.2025 Betreff: Auskunftsersuchen zum Sanierungsbedarf an den Schulen im Ortsbezirk 5 zum Beginn des Schuljahres 2025/2026 Der Magistrat wird gebeten, zu folgenden Fragen Auskunft geben: 1. An welchen Schulen im Ortsbezirk besteht aktuell baulicher Sanierungsbedarf und in welchem Umfang? 2. Wann wird bzw. wurde die jeweilige Sanierungsmaßnahme begonnen und bis wann wird der Sanierungsbedarf behoben sein? 3. Für welche Schulen ergibt sich aus den erforderlichen Sanierungsmaßnahmen die Notwendigkeit einer ganz oder teilweisen Auslagerung? Begründung: Über viele Jahre hinweg ist aufgrund der Unterlassung notwendiger Maßnahmen ein erheblicher Bedarf an Sanierungsmaßnahmen in Frankfurter Schulen entstanden. Der Ortsbeirat 5 und die Schulgemeinden brauchen umfassende Informationen dazu, um sicherstellen zu können, dass für die Schulgemeinden im Frankfurter Süden angemessen, zeitnah und ohne Benachteiligung gegenüber anderen Ortsbezirken in vollem Umfang planvoll und ohne Verzögerung Abhilfe geschaffen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 5 am 08.05.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
VOB 5AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Auskunftsersuchen zur Kapazitätsauslastung an den Schulen im Ortsbezirk 5 zum Beginn des Schuljahres 2025/2026VOB 505.09.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 05.09.2025, V 1265 entstanden aus Vorlage: OF 1519/5 vom 22.08.2025 Betreff: Auskunftsersuchen zur Kapazitätsauslastung an den Schulen im Ortsbezirk 5 zum Beginn des Schuljahres 2025/2026 Der Magistrat wird gebeten, zu folgenden Fragen Auskunft geben: 1. Welcher Bedarf an Schulplätzen für die einzelnen Schulformen bestand zu Beginn des Schuljahres an den Schulen im Ortsbezirk? 2. Welche Schulen waren gezwungen, die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus Kapazitätsgründen abzulehnen? Wie groß war die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die gezwungen waren, auf eine andere als ihre "Wunschschule" auszuweichen? 3. Wie viele Schülerinnen und Schüler waren gezwungen, an Schulen in andere Stadtteile auszuweichen? 4. Welche Schulformen waren betroffen? Begründung: Es ist Aufgabe der Städte und Gemeinden, dafür zu sorgen, dass ausreichend Schulangebote zur Verfügung gestellt werden. Wohnortnähe stellt dabei ein besonderes Kriterium dar. Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsbezirk 5 dürfen, was das Angebot an Schulplätzen betrifft, gegenüber den Schülerinnen und Schülern anderer Ortsbezirke nicht benachteiligt werden. Dazu ist Transparenz hinsichtlich der Kapazitäten, der Auslastung und des Bedarfs erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2025, ST 2042 Aktenzeichen: 40-1
VOB 5AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Radschnellweg in der Holbeinstraße im Abschnitt zwischen Schneckenhofstraße und KennedyalleeVOB 505.09.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 05.09.2025, V 1266 entstanden aus Vorlage: OF 1521/5 vom 03.09.2025 Betreff: Radschnellweg in der Holbeinstraße im Abschnitt zwischen Schneckenhofstraße und Kennedyallee Vorgang: M 77/25 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob der Radschnellweg in der Holbeinstraße im Abschnitt zwischen Schneckenhofstraße und Kennedyallee als Radweg neben dem motorisierten Individualverkehr geführt werden soll, oder ob der Abschnitt der Holbeinstraße künftig für den motorisierten Individualverkehr gesperrt werden soll. Begründung: Die Planung des Radschnellweges von Darmstadt nach Frankfurt sieht vor, dass die Holbeinstraße in weiten Teilen als Fahrradstraße ausgewiesen wird. Für den Abschnitt zwischen Schneckenhofstraße und Kennedyallee ist dem Ortsbeirat 5 jedoch nicht klar, in welcher konkreten Form die Führung des Radweges erfolgen soll und ob dieser Straßenabschnitt für den motorisierten Individualverkehr gesperrt werden soll. Eine Sperrung hätte zur Folge, dass der motorisierte Individualverkehr in die Schneckenhofstraße umgeleitet würde. Dies würde dort zu einer erheblichen Verdichtung des Verkehrs führen, in einem Bereich, in dem zahlreiche Kinder und Jugendliche auf dem Weg zu den nahegelegenen Schulen zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.04.2025, M 77 Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 191 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-0
VOB 5AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Auskunftsersuchen zum Angebot von inklusiven Schulplätzen in der Bildungsregion SüdVOB 505.09.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 05.09.2025, V 1267 entstanden aus Vorlage: OF 1527/5 vom 05.09.2025 Betreff: Auskunftsersuchen zum Angebot von inklusiven Schulplätzen in der Bildungsregion Süd Der Magistrat wird gebeten, zu folgenden Fragen Auskunft zu geben: 1. Wie viele Plätze für die inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern in den einzelnen Jahrgängen der weiterführenden Schulen in der Bildungsregion Süd gibt es nach dem Umzug der IGS Süd an den Biegwald und an welchen Schulen werden diese angeboten und genutzt? 2. Ist der inklusive Unterricht an der IGS Süd zurzeit in vollem Umfang und ohne Einschränkungen gewährleistet? Wie bewertet der Magistrat die sich aus den Antworten auf die Fragen 1. und 2. ergebende aktuelle Situation im Frankfurter Süden? Begründung: Inklusion ist Menschenrecht und durch die Ratifizierung der entsprechenden Charta der Vereinten Nationen ist für die Bundesrepublik Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, schulische Inklusion vollumfänglich zu gewährleisten. Die Auslagerung der IGS Süd hat für die Schule selbst, aber auch für den Frankfurter Süden, im Hinblick auf diese Vorgaben ernste Konsequenzen, zu denen die Stadt umgehend Position beziehen und notwendige Schritte einleiten muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 488 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-1
VOB 5AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Aufnahme von schutzbedürftigen Kindern aus Gaza und IsraelNR04.09.2025 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2025, NR 1358 Betreff: Aufnahme von schutzbedürftigen Kindern aus Gaza und Israel Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Stadt Frankfurt schließt sich der breiten kommunalen Initiative der Städte Hannover, Düsseldorf, Leipzig, Bonn, Kiel und Freiburg an und erklärt sich bereit, schutzbedürftige Kinder mit Begleitung aus Gaza und Israel in Frankfurt aufzunehmen. 2. Der Magistrat setzt sich bei der Bundesregierung dafür ein, ein humanitäres Kontingent zur Aufnahme besonders schutzbedürftiger Kinder mit Begleitung aus Gaza und Israel zu schaffen. 3. Der Magistrat setzt sich bei der Bundesregierung dafür ein, dass Kommunen, die schutzbedürfte Kinder mit Begleitung aus Gaza und Israel aufnehmen möchten, hierbei unterstützt werden. Begründung: Frankfurt hilft Menschen in Not. Unsere Stadt kann Konflikte in der Welt nicht lösen, aber dort wo Völkerrecht verletzt und entsetzliches Leid hervorgebracht wird, kann und muss unser Gemeinwesen ein Zeichen der Menschlichkeit setzen. Kriege treffen Kinder oft am härtesten. Ihr Leid ist unermesslich. Ihnen Schutz zu gewähren ist gelebte Anteilnahme und Solidarität. Verschiedene Kommunen in Deutschland haben die Initiative ergriffen und die Bundesregierung um die Aufnahme schutzbedürftiger Kinder aus Gaza und Israel ersucht. Die Stadt Frankfurt muss sich diesem Vorbild anschließen. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.01.2026, B 5 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 10.09.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 23.10.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1358 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Ablehnung) sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) AfD (= Ablehnung) 39. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1358 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU (= Ablehnung) und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und AfD (= Ablehnung) BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6647, 39. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 23.10.2025 Aktenzeichen: 41
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Verpflichtende Qualifizierung für Aufsichtsrät*innenNR04.09.2025 · Gartenpartei
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2025, NR 1359 Betreff: Verpflichtende Qualifizierung für Aufsichtsrät*innen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Stadtverordnete sowie Magistratsmitglieder, die Aufsichtsratsposten in städtischen Gesellschaften (Eigengesellschaften/Mehrheitsbeteiligungen) antreten, sind verpflichtet, fachliche Schulungen zu Rechten und Pflichten sowie zum unternehmensspezifischen Themenbereich zu absolvieren. Begründung: Immer wieder zeigt sich, dass Aufsichtsratsmitglieder, welche von den Regierungskoalitionen eingesetzt wurden, sich nicht ausreichend die gesetzlich erforderlichen Kenntnisse über Rechte und Pflichten durch umfassende Schulungen angeeignet haben. Fehlende Fachkompetenz der politischen Repräsentant*innen in den Aufsichtsräten trägt zu einem nicht unwesentlichen Teil dazu bei, dass gegen das öffentliche Interesse gehandelt wird. Beispielhaft zu erwähnen ist der Korruptionsverdacht bei der städtischen Wohnungsgesellschaft ABG Holding sowie die finanzielle Schieflage der Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG), zu denen im Nachhinein Akteneinsichtsausschüsse zur Klärung der Sachlage einberufen worden sind, weil von politischem Führungsversagen auszugehen ist. Die mit Mühe abgewendete Insolvenz der Varisano-Kliniken ist ein weiteres Beispiel. Aktuell gibt es für die städtischen Gremienvertreter*innen, bevor sie ihre Aufsichtsratsposten antreten, lediglich ein "Starterpaket", welches den Public Corporate Governance Kodex, das entsprechende Aufsichtsratshandbuch, Betriebskommissionshandbuch und ggf. den Gesellschaftsvertrag und die Geschäftsordnung des jeweiligen Unternehmens umfasst. Hinzu kommt lediglich eine einstündige Schulung, ausgerichtet vom städtischen Beteiligungsmanagement, zu diesen Dokumenten und die Aufklärung über Rechte und Pflichten. Eine fachliche Fortbildung zu den Spezifika des Unternehmens gibt es nicht. Daher besteht eine deutliche Wissenslücke bei den städtischen Vertreter*innen im Vergleich zu anderen Aufsichträt*innen. Je mehr Fachwissen auch bei den städtischen Vertreter*innen vorhanden ist, desto geringer ist die Gefahr, dass Aufsichtsratsbeschlüsse lediglich stillschweigend abgenickt werden. Obligatorische Kenntnisse dienen der Mitbestimmung im Sinne des öffentlichen Interesses. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Sonderausschuss für Controlling und Revision Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 10.09.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 20.10.2025, TO I, TOP 5 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1359 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO II, TOP 2 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1359 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage NR 1359 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6791, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 00-34-0
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Projektzuschuss für den Workshop „Gewaltfreie Kommunikation“ der RobertSchumannSchuleOIBOB 804.09.2025
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 04.09.2025, OIB 424 entstanden aus Vorlage: OF 596/8 vom 20.08.2025 Betreff: Projektzuschuss für den Workshop "Gewaltfreie Kommunikation" der Robert-Schumann-Schule Für den geplanten Workshop "Gewaltfreie Kommunikation" der zweiten Klasse der Robert-Schuman-Schule werden aus dem Ortsbeiratsbudget dem Verein Freunde und Förderer der Robert-Schumann-Schule e. V., Heddernheimer Kirchstraße 13, 60439 Frankfurt am Main, 500 Euro zugewendet. Sofern die Robert-Schumann-Schule den Workshop in allen zweiten Klassen durchführen möchte, ist der Ortsbeirat bereit, die Kosten von bis zu 2.500 Euro zu übernehmen. Die Bankverbindung ist beim Schriftführer des Ortsbeirates hinterlegt. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Auch an Grundschulen nehmen Mobbing und Gewalt zu. Die Schülerinnen und Schüler an der Robert-Schumann-Schule haben vielfältige Hintergründe und Lebenswelten, was im Schulalltag zu Missverständnissen und Konflikten führen kann. Ziel des geplanten Workshops ist es, präventiv und auf altersgerechte Weise einem möglichen Bullying-Verhalten entgegenzuwirken. Es sollen soziale Kompetenz und die Grundlagen einer gewaltfreien Kommunikation vermittelt werden. Der Ortsbeirat befürwortet das Projekt und fördert es gerne aus seinem Budget. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 849
OIBOB 8Initiative (Budget) OrtsbeiratIn PARLIS als Budget-Initiative geführte Ortsbeiratsvorlage. Der konkrete Haushalts- und Zuständigkeitsbezug muss aus Vorlage und Beschluss gelesen werden; § 3 Abs. 11 GOOBR regelt nur Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege. - Mehr Sauberkeit in der RömerstadtOIOB 804.09.2025
S A C H S T A N D : Initiative vom 04.09.2025, OI 113 entstanden aus Vorlage: OF 609/8 vom 19.08.2025 Betreff: Mehr Sauberkeit in der Römerstadt Vorgang: E 201/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E 201), gebeten, über den Sonderfonds "Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen" im Wohnquartier Heddernheim-Römerstadt für die Summe von bis zu 5.000 Euro wöchentliche Müllbegehungen und - falls erforderlich - Sonderreinigungen durch die FES zu beauftragen. Im Wohnquartier Heddernheim-Römerstadt kommt es immer wieder zu Beschwerden über illegale Müllablagerungen und herumliegenden Müll. Hier könnten wöchentliche Müllbegehungen mit Sonderreinigungen zumindest temporär Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 201 Versandpaket: 10.09.2025
OIOB 8Initiative OrtsbeiratPARLIS-Dokumenttyp für eine Initiative im Bereich eigener Entscheidungsbefugnisse des Ortsbeirats. Der konkrete Beschluss und § 3 Abs. 3 GOOBR bestimmen, ob entschieden oder nur geprüft und berichtet werden soll. - Querungssituation an der Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße verbessernOMOB 1204.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7320 entstanden aus Vorlage: OF 1058/9 vom 18.08.2025 Betreff: Querungssituation an der Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße verbessern Vorgang: OM 6411/25 OBR 9; ST 769/25 Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße entsprechend seines positiven Prüfergebnisses nun Gehwegvorstreckungen und eine Mittelinsel zu planen und einzurichten. Dies ist besonders dringlich angesichts der inzwischen begonnenen Kanalbauarbeiten in der Bertramstraße, die auch diese Kreuzung betreffen. Nach deren Abschluss könnte durch eine angepasste Markierung bereits schnell eine Verbesserung umgesetzt werden, ohne zusätzliche Kosten zu erzeugen. Bei der weiteren Planung sollte auch das Radfahrbüro einbezogen werden, da der hier ausgewiesene Schulradweg ebenfalls durch diese unübersichtliche Stelle führt und die baulichen Maßnahmen auch die Sicherheit des Radverkehrs verbessern können. Das Radfahrbüro hat wiederholt gezeigt, wie bereits mit straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen deutliche Verbesserungen möglich sind und gelungene Planungen erarbeitet, von denen alle Verkehrsteilnehmenden profitieren. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, trotz der vorgebrachten Argumente noch einmal die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs zu prüfen, da die Ammelburgstraße und die Bertramstraße beiderseits der Kreuzung als Schulwege ausgewiesen sind und die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2.1 (3)) ausdrücklich Ausnahmemöglichkeiten in Tempo-30-Zonen vorsehen. Begründung: Der Magistrat bestätigt in seiner Stellungnahme vom 12.05.2025, ST 769, dass die Querungssituation durch Gehwegvorstreckungen und Verkehrsinseln optimiert werden kann. Diese sinnvollen Maßnahmen sollten nun konkret zur Umsetzung gebracht werden. Die Argumentation des Magistrats zum möglichen Fußgängerüberweg lässt Fragen offen. "Grundsätzlich entbehrlich" bedeutet nicht ausgeschlossen. Die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen sehen ausdrücklich Ausnahmen bei Schulwegen vor. Da sowohl die Ammelburgstraße als auch die Bertramstraße als Schulwege ausgewiesen sind, wäre dazu noch Stellung zu beziehen. Zusätzlich führt auch der ausgewiesene Schulradweg über diese Kreuzung, was die Notwendigkeit sicherer Sichtbeziehungen und klarer Verkehrsführung unterstreicht. Mit den vorgeschlagenen baulichen Maßnahmen würde eine sichere Querungsstelle entstehen, die es rechtfertigt, sowohl den Schulwegplan zu aktualisieren als auch einen Fußgängerüberweg einzurichten. Es ist gut, dass trotz der gefährlichen Situation noch kein Unfall an dieser Kreuzung in die Statistik eingegangen ist. Die Erwähnung dieser Tatsache in der Stellungnahme verwundert jedoch: Die R-FGÜ nennen Unfallhäufungen ausschließlich als Kriterium für die Nachrüstung bestehender Übergänge. Die Anordnung neuer Fußgängerüberwege erfolgt nicht auf Basis von Unfallstatistiken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6411 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 769 Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 69 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 32-1
OMOB 12Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Verkehrssicherheit in der Kirschwaldstraße IIIOMOB 1204.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7321 entstanden aus Vorlage: OF 1059/9 vom 18.08.2025 Betreff: Verkehrssicherheit in der Kirschwaldstraße III Vorgang: OM 5848/24 OBR 9; ST 160/25; OM 6565/25 OBR 9; ST 984/25 Der Magistrat wird gebeten unter Einbeziehung des Radfahrbüros und der Fußverkehrsbeauftragten erneut zu prüfen, mit welchen straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen der illegalen Parkpraxis in der Kirschwaldstraße wirksam begegnet werden kann, um den Fuß- und Radverkehr in diesem Bereich sicherer zu gestalten. Der Magistrat wird außerdem gebeten zu berichten, wie sich die Situation seit den angekündigten Sonderkontrollen entwickelt hat und welche konkreten Maßnahmen ergriffen wurden. Begründung: Das Problem in der Kirschwaldstraße besteht unverändert fort. Der Magistrat verweist in ST 984 lapidar darauf, dass sich "an der Sachlage nichts geändert" habe - womit er bestätigt, dass seine bisherigen Maßnahmen wirkungslos waren. Die bisherigen Stellungnahmen zeigen zudem, dass eine umfassende Betrachtung unter Einbeziehung aller relevanten Fachbereiche bisher nicht erfolgt ist. Das Radfahrbüro und die Fußverkehrsbeauftragte wurden bisher nicht in die Lösungsfindung einbezogen, obwohl gerade diese Verkehrsteilnehmer*innen durch die Verengungen besonders gefährdet sind. Eine fachliche Bewertung aus deren Sicht könnte neue Lösungsansätze aufzeigen. Die angekündigten Sonderkontrollen haben bisher zu keiner nachhaltigen Verbesserung geführt, weshalb eine ehrliche Bestandsaufnahme und neue Lösungsansätze dringend erforderlich sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5848 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2025, ST 160 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6565 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 984 Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 68 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 32-1
OMOB 12Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Radweg beim Haus Aja TextorGoethe (Hügelstraße) sichern!OMOB 904.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7322 entstanden aus Vorlage: OF 1060/9 vom 17.08.2025 Betreff: Radweg beim Haus Aja Textor-Goethe (Hügelstraße) sichern! Parallel zur Hügelstraße verläuft ein Fahrradstreifen. Auf der Höhe des Hauses Aja Textor-Goethe quert die Ein-/Ausfahrt zum Parkplatz selbigen. Der Radstreifen ist an dieser Stelle nicht besonders farblich markiert und Hinweise für Pkw-Fahrer schlecht erkennbar. Dadurch ist es bereits durch herein- oder herausfahrende Pkw zu gefährlichen Situationen gekommen. Der Magistrat wird gebeten, den Radstreifen an dieser Stelle durch rote Farbe auf dem Boden entsprechend zu markieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2026, ST 391 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 9 am 22.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 9 am 19.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-3
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Nördliche Kreuzungsbereiche der Kaiser-Sigmund-Straße vor Falschparken schützenOMOB 904.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7323 entstanden aus Vorlage: OF 1061/9 vom 18.08.2025 Betreff: Nördliche Kreuzungsbereiche der Kaiser-Sigmund-Straße vor Falschparken schützen Vorgang: OM 6678/25 OBR 9; ST 1122/25 Der Magistrat hat der Anregung OM 6678 zur Sicherung der Kreuzungssituationen der nördlichen Kaiser-Sigmund-Straße grundsätzlich zugestimmt und um Rückmeldung zu möglichen in diesem Zuge einzurichtenden Lieferzonen gebeten. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, die zugesagten Sperrflächen mit Pollern in den Kreuzungsbereichen der Kaiser-Sigmund-Straße zeitnah umzusetzen. Bezüglich der angefragten Lieferzonen teilt der Ortsbeirat mit, dass auf Höhe der Hausnummer 12 (Kreuzung Schlickstraße) und der Hausnummer 50 (Kreuzung Bundenweg) jeweils eine zeitlich begrenzte Lieferzone sinnvoll wäre, da der Lieferverkehr hier keine legalen Parkmöglichkeiten vorfindet und daher oft die Eckbereiche der Kreuzungen beparkt. Ferner wird der Magistrat gebeten, im Bereich der bestehenden Sperrfläche vor Hausnummer 14 die Markierungen zu erneuern und, sofern möglich, zusätzlich Radbügel anzubringen, um das anhaltende Falschparken auf dieser Fläche zu verhindern. Außerdem wird der Magistrat gebeten, entlang der Kaiser-Sigmund-Straße ein Aufstellverbot für Wohnmobile und Lkw über 3,5 Tonnen einzurichten, da das Abstellen solcher Fahrzeuge nach Sperrung des Parkplatzes Bertramswiese für diese Fahrzeugklasse zugenommen hat und die Sichtbeziehungen sowie die Parksituation zusätzlich beeinträchtigt. Teilweise stehen hier sechs bis acht Wohnwagen und Lkw dauerhaft in einer Reihe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6678 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1122 Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7791 Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2080 Antrag vom 12.01.2026, OF 1171/9 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 7984 Aktenzeichen: 66-3
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Gestaltung der neuen Grünfläche BertramswieseOMOB 904.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7324 entstanden aus Vorlage: OF 1062/9 vom 18.08.2025 Betreff: Gestaltung der neuen Grünfläche Bertramswiese Der Magistrat wird gebeten, mit Bezug auf die verbleibenden Rasenflächen der Sportanlage Bertramswiese, die nun in eine öffentliche Grünfläche umgewandelt wurden, folgende Anregungen zu prüfen: - Aufstellen von ein bis zwei Bank-Tisch-Sitzgruppen, möglichst in Bereichen, in denen auch Baumschatten ist; - Aufstellen von ein bis zwei Waldliegen oder ähnlichen Liegemöglichkeiten; - Aufstellen einer kleinen Kletterstange, da anders als angekündigt im Bereich der Sportanlage nun doch keine Calisthenics-Anlage eingerichtet wurde. Sie sind vielseitig für Spiel und Sport nutzbar; - Reduzierung des Mahd-Rhythmus oder Herausnahme eines Teils der Flächen aus der regelmäßigen Mahd, zum Beispiel im nördlichen Bereich, damit dort naturnähere Wiesen entstehen können; - Aufstellen von zwei Bänken in unmittelbarer Nähe der Boule-Anlage. Begründung: Die neue Grünfläche würde sich durch die vorgeschlagenen Maßnahmen noch attraktiver gestalten lassen. Viele Familien besuchen die neu gestalteten öffentlichen Sportanlagen. Die genannten Maßnahmen würden dazu beitragen, dass alle ein Angebot vorfinden, das sie nutzen können. Der Rasen der Grünfläche wurde leider im Hochsommer stark zurückgeschnitten, zurück blieb eine weitgehend verbrannte Fläche. Das ließe sich sicher durch eine weniger häufige und weniger radikale Mahd besser gestalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2057 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1267 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 9 am 20.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Einweihung des Reich-Ranicki-PlatzesOMOB 904.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7325 entstanden aus Vorlage: OF 1065/9 vom 21.08.2025 Betreff: Einweihung des Reich-Ranicki-Platzes Der Magistrat wird gebeten, anlässlich der Einweihung des Reich-Ranicki-Platzes eine Einweihungsfeier unter Einbindung des Ortsbeirates 9 zu planen und noch in dieser Wahlperiode durchzuführen. Begründung: Die Bedeutung der Persönlichkeiten Teofila und Marcel Reich-Ranicki für die Kultur der Stadt Frankfurt reicht über den Ortsbeirat hinaus. Daher entspricht eine würdige Einweihungsfeier den Geehrten und liegt im Interesse des kulturellen Profils der Stadt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 8 Aktenzeichen: 62-0
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Verbesserung der Beleuchtungssituation an der Treppe zwischen Brücke Am Weißen Stein und Am BrückengartenOMOB 904.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7326 entstanden aus Vorlage: OF 1066/9 vom 21.08.2025 Betreff: Verbesserung der Beleuchtungssituation an der Treppe zwischen Brücke Am Weißen Stein und Am Brückengarten Vorgang: OM 5585/24 OBR 9; ST 1798/24 Die Treppe stellt eine wichtige fußläufige Verbindung für die Anwohner der Niedwiesenstraße und der Straße Am Brückengarten sowohl zur S6-Haltestelle "Eschersheim" als auch zur U-Bahn-Station "Weißer Stein" dar. Nutzer*innen berichten wiederholt von einem dunklen und als Angstraum empfundenen Bereich, insbesondere in den Abend- und Nachtstunden. Trotz des erfolgten Grünrückschnitts bleibt die Beleuchtung an dieser Stelle unzureichend. Die aktuell unzureichende Ausleuchtung birgt Sicherheitsrisiken und schränkt das subjektive Sicherheitsgefühl der Passant*innen ein. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zusätzlich zur bestehenden Beleuchtung weitere insektenfreundliche Leuchtelemente zu installieren, um die Sicherheit und Aufenthaltsqualität auf diesem wichtigen Verbindungsweg zu erhöhen. Durch eine gezielte Ergänzung der Beleuchtung, unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte wie Insektenfreundlichkeit, kann diesem Missstand wirksam begegnet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5585 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1798 Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2069 Aktenzeichen: 69-0
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Ausstattung des Sinaiparks und des Höllbergspielplatzes mit ToilettenanlagenOMOB 904.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7327 entstanden aus Vorlage: OF 1068/9 vom 21.08.2025 Betreff: Ausstattung des Sinaiparks und des Höllbergspielplatzes mit Toilettenanlagen Der Sinaipark sowie der Höllbergspielplatz erfreuen sich großer Beliebtheit und werden nicht nur von Anwohner*innen aus der unmittelbaren Umgebung genutzt, sondern auch von Familien und Besucher*innengruppen mit längeren Anfahrtswegen. Insbesondere bei längeren Aufenthalten, beispielsweise an Wochenenden oder in den Ferienzeiten, entsteht ein erhöhter Bedarf an sanitären Einrichtungen. Derzeit fehlen vor Ort entsprechende Toilettenanlagen, was für die Besucher*innen insbesondere Familien mit kleinen Kindern, ältere Menschen und Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen eine erhebliche Einschränkung darstellt. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, den Sinaipark sowie den Höllbergspielplatz jeweils mit einer Toilettenanlage auszustatten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2012 Aktenzeichen: 67-0
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Einrichtung von Fahrradständern im Walter-Weisbecker-Weg in Höhe des KinderzentrumsOMOB 904.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7328 entstanden aus Vorlage: OF 1070/9 vom 21.08.2025 Betreff: Einrichtung von Fahrradständern im Walter-Weisbecker-Weg in Höhe des Kinderzentrums Derzeit werden die Fahrräder der Eltern mangels geeigneter Abstellmöglichkeiten am Zaun des Kinderhauses abgestellt. Dies führt zu unübersichtlichen und unsicheren Situationen. Durch die Einrichtung von Fahrradständern kann den Eltern, aber auch den Kindern, eine geordnete und sichere Abstellmöglichkeit für ihre Fahrräder bereitgestellt werden. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, im Walter-Weisbecker-Weg in Höhe des Kinderzentrums Fahrradständer, integriert in den neuen Grünen Ypsilon Weg, zu installieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2068 Aktenzeichen: 66-2
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Baumpflanzung am Grünstreifen gegenüber Fuchshohl 2OMOB 904.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7329 entstanden aus Vorlage: OF 1072/9 vom 20.08.2025 Betreff: Baumpflanzung am Grünstreifen gegenüber Fuchshohl 2 Der Magistrat wird gebeten, auf dem Grünstreifen gegenüber der Fuchshohl 2 einen Baum zu pflanzen. Begründung: Angrenzend an die Grünfläche des Alten Ginnheimer Friedhofs ist an dieser Stelle des Grünstreifens noch genug Platz für die Bepflanzung mit einem neuen Baum vorhanden. Möglicherweise kann der Magistrat in diesem Bereich sogar noch mehr Bäume nachpflanzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1905 Aktenzeichen: 79-1
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Auswirkungen der Baustelle Nordwestzentrum auf Verkehrssituation Ginnheimer WäldchenOMOB 1104.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7330 entstanden aus Vorlage: OF 1073/9 vom 19.08.2025 Betreff: Auswirkungen der Baustelle Nordwestzentrum auf Verkehrssituation Ginnheimer Wäldchen Durch die Sperrung des Brückenbauwerkes am Nordwestzentrum kommt es auf der Straße Ginnheimer Wäldchen zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen. Der Magistrat wird gebeten zu berichten, mit welchem Zeitraum der Sperrung noch zu rechnen ist und wie diese sich auf den Ortsbezirk 9 auswirken, insbesondere auf die Verkehrssituation am Ginnheimer Wäldchen. Bei einer weiterhin langfristigen Sperrung wird der Magistrat gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Situation am Ginnheimer Wäldchen zu entschärfen. Begründung: Durch das Parken von Autos im Bereich des Sportplatzes der FC Germania 08 Ginnheim e. V. kommt es wiederholt zu unübersichtlichen und gefährlichen Situationen, insbesondere mit Kindern, die zum Sportplatz gehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1832 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
OMOB 11Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Bäume entlang Verbindungsweg zwischen Woogstraße und Unterführung Niedwiesenstraße anpflanzen (parallel zur S6Strecke)OMOB 904.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7331 entstanden aus Vorlage: OF 1074/9 vom 20.08.2025 Betreff: Bäume entlang Verbindungsweg zwischen Woogstraße und Unterführung Niedwiesenstraße anpflanzen (parallel zur S6-Strecke) Der Magistrat wird gebeten, für den Verbindungsweg von der Woogstraße über die Unterführung An den Zehn Ruthen bis hin zur Unterführung Niedwiesenstraße zu prüfen, ob eine Bepflanzung mit Bäumen entlang dieser Strecke auf der östlichen Seite möglich ist und, wenn ja, dies dann ggf. zu unterstützen. Begründung: Eine Bepflanzung des Weges ist wünschenswert, da mit dem Ausbau der Bahnstrecke viele Bäume gefällt werden mussten und hier nun die pralle Sonne scheint und es nur wenige Schattenbereiche für Spazierende und Radfahrende gibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2006 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2026, ST 948
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Verlegung der Schranke zur Verhinderung des Kfz-Durchgangsverkehrs in der NiedwiesenstraßeOMOB 904.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7332 entstanden aus Vorlage: OF 1075/9 vom 21.08.2025 Betreff: Verlegung der Schranke zur Verhinderung des Kfz-Durchgangsverkehrs in der Niedwiesenstraße Die Schranke in der Niedwiesenstraße, die ursprünglich installiert wurde, um den unzulässigen Kfz-Durchgangsverkehr zu unterbinden, wurde wiederholt mutwillig geöffnet oder beschädigt. Dies führt zu einer zunehmenden Nutzung der Straße durch motorisierte Fahrzeuge, die diese Strecke als Abkürzung zur Rosa-Luxemburg-Straße verwenden. In der Folge werden Radfahrende und zu Fuß Gehende regelmäßig bedrängt oder in verkehrsgefährdender Weise überholt. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, die bestehende Schranke in der Niedwiesenstraße an die Einmündung zur Straße Am Ginnheimer Wäldchen zu verlegen. Damit würde die Durchfahrt für den Kfz-Verkehr wirksam unterbunden. Die Zufahrt zu den Kleingärten wäre weiterhin über Alt-Eschersheim gewährleistet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2079 Aktenzeichen: 66-2
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Einrichtung einer Sperrfläche vor dem Fußgängerüberweg Platenstraße in Höhe der Bushaltestelle „Franz-Werfel-Straße“OMOB 904.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7333 entstanden aus Vorlage: OF 1076/9 vom 21.08.2025 Betreff: Einrichtung einer Sperrfläche vor dem Fußgängerüberweg Platenstraße in Höhe der Bushaltestelle "Franz-Werfel-Straße" An diesem Fußgängerüberweg wird der vorgeschriebene Sicherheitsabstand zu häufig nicht eingehalten. Fahrzeuge halten regelmäßig zu nah am Überweg, was die Sicht für querende Fußgänger, insbesondere Kinder, ältere Menschen und mobilitätseingeschränkte Personen, stark einschränkt. Besonders während des Busbetriebs kommt es zu unübersichtlichen und gefährlichen Situationen, da zusätzlich Fahrgäste an der Haltestelle ein- und aussteigen. Eine Sperrfläche würde verhindern, dass Fahrzeuge in diesem Bereich parken oder halten und somit die Sichtbeziehungen zwischen Fußgängern und Fahrzeugführern deutlich verbessern. Dies trägt erheblich zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei. Der Magistrat wird gebeten, vor dem Fußgängerüberweg in der Platenstraße in Höhe der Bushaltestelle "Franz-Werfel-Straße" eine Sperrfläche einzurichten. Eigenes Bild Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2067 Aktenzeichen: 66-2
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Stadtteilbücherei Eschersheim: Prüfung alternativer Standorte und BedarfsklärungOMOB 904.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7334 entstanden aus Vorlage: OF 1080/9 vom 18.08.2025 Betreff: Stadtteilbücherei Eschersheim: Prüfung alternativer Standorte und Bedarfsklärung Vorgang: OM 6836/25 OBR 9; ST 993/25; V 1169/25 OBR 9; ST 1199/25 Leider hat der Magistrat auf die Anregung OM 6836 des Ortsbeirats 9 unvollständig und auch kaum nachvollziehbar geantwortet, was eine erneute Nachfrage erforderlich macht. Der Magistrat wird daher gebeten, zu prüfen und zu berichten, - ob er den Bedarf für eine permanent eingerichtete Stadtteilbücherei in Eschersheim grundsätzlich anerkennt; - ob, wie mit der Anregung OM 6836 erfragt, alternativ zum Schulstandort nicht auch im Baufeld A des Bebauungsgebiets Nr. 902 mit der vorgesehenen Erdgeschossnutzung für "Soziales, Kultur und Bildung" eine Stadtteilbücherei realisiert werden kann; - ob ansonsten eine Stadtteilbücherei in bestehenden Gewerbeeinheiten in der nahegelegenen Anne-Frank-Siedlung, beispielsweise Im Geeren oder in dem leer stehenden Lehrer/innenhaus neben der Ziehenschule (Josephskirchstraße) eingerichtet werden könnte. Vor allem aber interessiert den Ortsbeirat, warum im noch laufenden Bebauungsplanverfahren Nr. 902, das sich vor der Offenlage befindet und in dem für die Schule noch kein konkreter Entwurf vorliegt, eine Anpassung der Flächenbedarfe nicht möglich sein soll. Welche verfahrenstechnischen oder planungsrechtlichen Hürden sieht der Magistrat hier, zumal er in der Stellungnahme ST 1199 keinen zeitnahen Abschluss des Verfahrens in Aussicht stellen kann? Begründung: Die Stellungnahme ST 993 ist unbefriedigend, da sie sich nur auf die Schule bezieht und den alternativen Standort im Baufeld A ignoriert. Zudem wird nicht deutlich, ob der Magistrat den grundsätzlichen Bedarf für eine Stadtteilbücherei in Eschersheim anerkennt. Die Begründung, dass keine zusätzlichen Flächen möglich seien, widerspricht dem offenen Charakter von Bebauungsplanverfahren. Das Verfahren Nr. 902 befindet sich noch in der Aufstellung vor der Offenlage - genau der richtige Zeitpunkt für solche Anregungen. Wenn für die Schule noch kein konkreter Entwurf vorliegt, sollten Flächenbedarfe jetzt eingeplant werden können, um eine bedarfsgerechte soziale Infrastruktur zu schaffen. Eine Stadtteilbücherei würde die Integration des neuen Quartiers fördern und die soziale Infrastruktur in Eschersheim deutlich verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6836 Auskunftsersuchen vom 24.04.2025, V 1169 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 993 Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1199 Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1913 Aktenzeichen: 41-2
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sichere Überquerung der Dehnhardtstraße ermöglichenOMOB 904.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7335 entstanden aus Vorlage: OF 1081/9 vom 09.06.2025 Betreff: Sichere Überquerung der Dehnhardtstraße ermöglichen Vorgang: OM 3692/23 OBR 9; ST 2346/23; ST 570/25 Am 30.06.2025 wurde auf der Dehnhardtstraße ein Kind von einem Pkw angefahren, als es die Straße in Höhe der Hausnummer 74 überqueren wollte. Dort verläuft ein Fußgängerweg, der eine vielgenutzte Verbindung zwischen der Kirchhainer Straße und der Grommetstraße darstellt. Die Straßenränder sind dort dicht beparkt und die Sichtbeziehungen schwierig. Darauf wurde bereits 2023 in einer Anregung hingewiesen. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, an der genannten Stelle geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit für zu Fuß Gehende bei der Überquerung der Straße zu verbessern. Begründung: Die genannte Gefahrenstelle befindet sich an einer vielgenutzten Fußverbindung zwischen östlich der Dehnhardtstraße liegenden Wohngebieten und der U-Bahn-Linie auf der Eschersheimer Landstraße. Zudem befindet sich in unmittelbarer Nähe der Gefahrenstelle eine Kita. Hier sind demnach nicht nur viele Erwachsene, sondern auch viele Kinder unterwegs. Die Situation an der Dehnhardtstraße ist unübersichtlich und aufgrund der parkenden Fahrzeuge sind gerade Kinder nur schwer zu sehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.03.2023, OM 3692 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2023, ST 2346 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 570 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2017 Aktenzeichen: 66-2
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Ein Sportpark für EschersheimOMOB 904.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7336 entstanden aus Vorlage: OF 1082/9 vom 15.08.2025 Betreff: Ein Sportpark für Eschersheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Einrichtung eines Sportparks mit möglichst geringer Versiegelung in Eschersheim möglich ist. Ein sinnvoller Bereich dafür wäre der Bereich südlich des Berkersheimer Weges, zwischen der Siedlung Im Geeren, den davon südlich gelegenen Kleingärten und der Autobahn im Plangebiet "Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung" und südöstlich davon. Der Sportpark soll so grün wie der Grünzug Feldscheidenstraße in Eckenheim und so vielseitig wie der Hafenpark am Main sein. Beispielsweise ein Fitnessparcour, evtl. eine Quarterpipe, Kletterkugeln, bodengleiche Trampoline oder Himmelsschaukeln könnten für alle Geschlechter und jede Altersgruppe spannende Erlebnisse bieten. Zudem sollen Wiesenflächen und Bänke zum Erholen einladen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1899 Aktenzeichen: 52-0
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Bahngleise nach dem Fußgängerüberweg Am Grünen Graben sichern!OMOB 904.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7337 entstanden aus Vorlage: OF 1083/9 vom 19.08.2025 Betreff: Bahngleise nach dem Fußgängerüberweg Am Grünen Graben sichern! Die Bahngleise in Eschersheim sind stadtauswärts bis zur Fußgängerüberführung Am Grünen Graben durch einen zusätzlichen Zaun gesichert. Danach und auf der Höhe der Sportplätze jedoch nicht mehr. Die Gefahr besteht, dass beispielweise ballspielende Kinder auf der Suche nach ihren Bällen den Hang hinuntersteigen und das Bahngleis betreten. Der Magistrat wird daher dringend gebeten, die Bahngleise mindestens bis zum Ende der Sportplätze zusätzlich zu sichern, beispielsweise durch die Fortführung des Zaunes. Quelle: Geoportal Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1915 Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2026, ST 423
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Nutzung der Unterführung der A-Linie als Bandraum oder ÄhnlichesOMOB 904.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7338 entstanden aus Vorlage: OF 1084/9 vom 19.08.2025 Betreff: Nutzung der Unterführung der A-Linie als Bandraum oder Ähnliches Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine sinnvolle Zwischennutzung der derzeit gesperrten Unterführung an der U-Bahn-Haltestelle "Weißer Stein" möglich ist. Die Unterführung ist seit längerer Zeit außer Betrieb und stellt in ihrem aktuellen Zustand nicht nur eine städtebauliche Brache dar, sondern birgt auch das Risiko von Verwahrlosung und Vandalismus. Gleichzeitig bietet der Raum Potenzial für eine innovative und gemeinwohlorientierte Zwischennutzung, ehe die U-Bahn-Station am Weißen Stein eventuell verschoben werden muss. Der Magistrat wird gebeten, 1. die aktuelle bauliche und sicherheitstechnische Situation der gesperrten Unterführung zu prüfen; 2. Nutzungsmöglichkeiten zum Beispiel als Lagerflächen für Bands oder ähnliches zu prüfen; 3. eine Entscheidung über eine zukunftsorientierte und gemeinwohlorientierte Nutzung des Raumes herbeizuführen. Begründung: Mit einer aktivierenden Nachnutzung könnte ein Mehrwert für Anwohnerinnen und Anwohner, Fahrgäste sowie das gesamte Quartier geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2077 Aktenzeichen: 69-0
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Ausweisung der Herweghstraße als verkehrsberuhigte ZoneOMOB 904.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7339 entstanden aus Vorlage: OF 1086/9 vom 21.08.2025 Betreff: Ausweisung der Herweghstraße als verkehrsberuhigte Zone Die Herweghstraße verbindet die Straßen Am Schwalbenschwanz und Haeberlinstraße und stellt eine enge Anwohnerstraße mit geringem Autoverkehrsaufkommen dar. Die Straße ist durchgängig ohne Bordsteine gestaltet, verfügt über Parkmöglichkeiten und wird insbesondere von Kindern intensiv zum Spielen, Fahrrad-, Roller- und Inlinerfahren genutzt. Trotz der engen Straßenverhältnisse und der deutlichen Wohn- und Aufenthaltsnutzung durch Kinder und Anwohner fahren einige Fahrzeuge mit unangemessen hoher Geschwindigkeit durch die Herweghstraße. Dies stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar und mindert die Aufenthaltsqualität für alle Anwohnenden. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, die Herweghstraße als verkehrsberuhigte Zone gemäß § 45 Absatz 1b Nr. 5 Straßenverkehrsordnung (StVO) auszuweisen. Die entsprechende Beschilderung mit den Verkehrszeichen 325.1 (Beginn der Verkehrsberuhigten Zone) und 325.2 (Ende der Verkehrsberuhigten Zone) soll dabei angebracht werden. Diese Maßnahme dient dem Schutz der spielenden Kinder, der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden und der Stärkung der Wohnqualität in der Herweghstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2015 Aktenzeichen: 32-1
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sanierung des letzten Abschnitts des TreunerwegsOMOB 904.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7340 entstanden aus Vorlage: OF 1087/9 vom 21.08.2025 Betreff: Sanierung des letzten Abschnitts des Treunerwegs Während des Ausbaus der S6-Strecke wurde der Treunerweg über Jahre hinweg als Baustraße genutzt. In dieser Zeit fanden zahlreiche Schwertransporte über diese Strecke statt, was erhebliche Schäden an der Fahrbahn verursacht hat. Der vordere Teil des Weges, von der Höllbergstraße aus, wurde im Rahmen der Baumaßnahmen bereits saniert. Der hintere Abschnitt hingegen, insbesondere der Bereich bis zur Unterführung Niedwiesenstraße, befindet sich weiterhin in einem desolaten Zustand. Für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen ist dieser Abschnitt nur unter großen Mühen und mit potenziellen Gefahren nutzbar. Tiefe Schlaglöcher, starke Unebenheiten sowie zahlreiche Absenkungen machen eine sichere Nutzung nahezu unmöglich. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, kurzfristig den noch nicht sanierten Abschnitt des Treunerwegs instand zu setzen und die Verkehrssicherheit für alle Nutzer*innen wiederherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2066 Aktenzeichen: 66-2
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Rettungsplatz am S-Bahnhof „Eschersheim“OMOB 904.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7341 entstanden aus Vorlage: OF 1088/9 vom 20.08.2025 Betreff: Rettungsplatz am S-Bahnhof "Eschersheim" Der Magistrat wird aufgefordert, sich mit der Deutschen Bahn AG ins Benehmen zu setzen, um folgende Fragen zu klären: 1. Welche Abmessungen muss der Rettungsplatz am S-Bahnhof "Eschersheim" zwingend haben? 2. Welche weiteren Anforderungen (z. B. Zugänglichkeit von der Erschließungsstraße, Entfernung von den Gleisen, Ausstattung, Umfang der frei zu haltenden Flächen etc.) müssen außerdem erfüllt/beachtet werden? Begründung: Der Ortsbeirat hat in der Vergangenheit mehrfach gefordert, den Platz vor dem S-Bahnhof "Eschersheim" neu zu gestalten und zu diesem Zweck zu einem Runden Tisch einzuladen. Diese Wünsche wurden mit Hinweis auf die Erforderlichkeit eines Rettungsplatzes an dieser Stelle abgelehnt. Ungeachtet dessen bleibt eine Neugestaltung erforderlich, bei der die Anforderungen an eine Nutzung als Rettungsplatz zu beachten sind. Die Fragen stellen sich auch vor dem Hintergrund der nun von der Stadt Frankfurt in Abstimmung mit der Deutschen Bahn AG vorgelegten Pläne für die Installation einer Bike-and-Ride-Anlage am S-Bahnhof "Eschersheim", die einen nicht unerheblichen und auch prominenten Teil der Fläche in Anspruch nimmt. Gegen die Einrichtung einer Bike-and-Ride-Anlage ist grundsätzlich nichts einzuwenden, jedoch ist die vorgeschlagene Gestaltung weder städtebaulich gelungen, noch lässt sie sich mit dem bisherigen Vortrag vereinbaren, dass die Fläche als Rettungsplatz benötigt werde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1918 Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 521
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sanierung unterer Abschnitt HöllbergstraßeOMOB 904.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7342 entstanden aus Vorlage: OF 1089/9 vom 20.08.2025 Betreff: Sanierung unterer Abschnitt Höllbergstraße Die Bauarbeiten an der Main-Weser-Strecke sind beendet. Mit der Durchfahrt von Schwerlastverkehr durch die Höllbergstraße ist daher nicht mehr zu rechnen. Der Magistrat wird daher gebeten, sich mit der Deutschen Bahn AG ins Benehmen zu setzen, um die bereits zugesagte Sanierung des unteren Abschnitts der Höllbergstraße schnellstmöglich durchzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2065 Antrag vom 21.04.2026, OF 14/9 Anregung an den Magistrat vom 07.05.2026, OM 37 Aktenzeichen: 66-0
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Das Thema „Häusliche Gewalt“ auch im Ortsbezirk 9 sichtbar machen: orange Bänke aufstellenOMOB 904.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7343 entstanden aus Vorlage: OF 1091/9 vom 16.08.2025 Betreff: Das Thema "Häusliche Gewalt" auch im Ortsbezirk 9 sichtbar machen: orange Bänke aufstellen Vorgang: OM 6932/25 OBR 1 Jede vierte Frau in Deutschland ist von häuslicher Gewalt betroffen. Dennoch handelt es sich bisher weitgehend um ein gesellschaftliches Tabuthema. In der letzten Sitzung des Präventionsrats in Ginnheim berichtete die Polizei über ihre Aktivitäten zu diesem Thema. Auch wenn die Vorfälle im Ortsbezirk nicht höher als im Durschnitt sind, sollte dennoch für das Thema sensibilisiert werden und gleichzeitig Kontaktdaten zu zentralen Hilfestellen unkompliziert verbreitet werden. In Nordrhein-Westfalen wurde die Idee, orange Bänke mit der bundesweit einheitlichen Hilfenummer und passenden Aussagen zu versehen, entwickelt. Auch in Wiesbaden stehen bereits orange Bänke. Der Ortsbeirat 1 hat im April selbige beantragt (OM 6932). Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, auch im Ortsbezirk 9 zehn orange Bänke an zentralen Plätzen aufzustellen. Denkbar wäre zum Beispiel am Spazierweg Höhenblick, am Weißen Stein, an der Bertramswiese, am Ginnheimer Kirchplatz, am Wasserturm, in der Hans-Burggraf-Anlage (Dichterviertel) oder auch in der Nähe der S-Bahnhöfe "Ginnheim" und "Eschersheim". Weitere Informationen zum Thema "orange Bänke" finden sich unter diesen Links: https://www.hilfetelefon.de/aktuelles/orange-baenke-al s-zeichen-gegen-gewalt/ https://www.wiesbaden.de/pressemitteilungen/presserefe rat/2025/maerz/141010100000480124 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6932 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2002 Aktenzeichen: 113
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Wasseranschlüsse für Parks und Spielplätze im Ortsbezirk 9OMOB 904.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7344 entstanden aus Vorlage: OF 1093/9 vom 21.08.2025 Betreff: Wasseranschlüsse für Parks und Spielplätze im Ortsbezirk 9 Während der heißen Sommermonate fehlt es in den Parks, auf Spielplätzen und anderen öffentlichen Plätzen im Ortsbezirk 9 häufig an Möglichkeiten zur Abkühlung. Insbesondere Kinder, ältere Menschen und andere hitzeempfindliche Gruppen sind davon betroffen. Der Mangel an Wasseranschlüssen verhindert die Installation von Trinkwasserbrunnen, Sprühnebelanlagen oder anderen kühlenden Einrichtungen, die zur Steigerung der Aufenthaltsqualität und zur Gesundheitsvorsorge beitragen könnten. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, bei sämtlichen geplanten Sanierungen, Umgestaltungen oder Neubauten von Spielplätzen, Parks und Stadtteilplätzen im Ortsbezirk 9 die Möglichkeit eines Wasseranschlusses zu prüfen und - sofern technisch und finanziell realisierbar - umzusetzen. Ziel ist es, mittelfristig die Ausstattung mit Trinkwasserbrunnen, Sprühnebelanlagen oder ähnlichen Einrichtungen zur Abkühlung zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025, ST 1967 Aktenzeichen: 79-3
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Konsolidierung von OIB-AnträgenOMOB 904.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7345 entstanden aus Vorlage: OF 1094/9 vom 20.08.2025 Betreff: Konsolidierung von OIB-Anträgen Vorgang: OM 6574/25 OBR 9; ST 827/25 In Umsetzung der Stellungnahme vom 26.05.2025, ST 827, werden die Beschlüsse zu den folgenden Vorlagen aufgehoben: 1. OIB 66 vom 02.12.2021; 2. OIB 146 vom 07.07.2022; 3. OIB 147 vom 07.07.2022; 4. OIB 148 vom 07.07.2022; 5. OIB 149 vom 07.07.2022; 6. OIB 150 vom 07.07.2022. Der Magistrat wird gebeten, dies zu veranlassen. Die so frei werdenden Mittel über insgesamt 11.000 Euro werden dem Ortsbeiratsbudget zugeschlagen. Begründung: In den Ziffern 1. bis 6. der Stellungnahme vom 26.05.2025, ST 827, hat der Magistrat mitgeteilt, in welchen Fällen und warum Projekte des Ortsbeirats nicht umgesetzt werden konnten, und angeregt, die dazu ergangenen OIB-Beschlüsse aufzuheben. Die damit frei werdenden Mittel stehen dem Ortsbeirat so für andere Projekte wieder zur Verfügung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6574 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 827 Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2051 Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2026, ST 985 Aktenzeichen: 00-34-260
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Fahrradweg entlang der L 3019 über die A 5 naturverträglicher bauenOMOB 804.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7450 entstanden aus Vorlage: OF 597/8 vom 20.08.2025 Betreff: Fahrradweg entlang der L 3019 über die A 5 naturverträglicher bauen In der Sitzung des Ortsbeirats 12 am 23. Mai 2025 haben Vertreter von Hessen Mobil und dem beauftragten Planungsbüro die Ausbaupläne für den Radweg von der L 3004 (Rosa-Luxemburg-Straße) entlang der L 3019 (Am Weißkirchener Berg) bis östlich der Brücke über die A 5 vorgestellt. Dabei wurde klar, dass der Grünzug mit Bäumen und dichten Büschen vom Bereich der Kreuzung L 3004/L 3019 in Richtung Kalbach abgeholzt werden soll (siehe Bild). Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, zeitnah mit Hessen Mobil Gespräche aufzunehmen, um diesen Grünzug auf einer Fläche von ca. 10 x 120 Metern zu erhalten. Hierzu muss die Planung geringfügig angepasst und die Nutzung eines schmalen Landstreifens südlich des Grünzugs ermöglicht werden. Abhängig von den gegenwärtigen Besitzverhältnissen kommen hierfür z. B. der Kauf der Fläche durch Stadt oder Land, die Vereinbarung einer dauerhaften Pacht mit dem Eigentümer oder der Entzug der Pachtrechte, sofern sich die Fläche in öffentlichem Besitz befindet, infrage. Begründung: In Zeiten fortschreitender Klimaerwärmung sollte gerade ein Radweg auf Frankfurter Gemarkung nicht zulasten eines kleinen grünen Biotops gebaut werden. Neben dem direkten klimatischen Nutzen unterstützt dieser Grünzug auch den Schutz der Felder gegen übermäßige Winderosion. Eine Ersatzpflanzung, auf die verwiesen wurde, ist kein gleichwertiger Ersatz, da diese an ganz anderer Stelle erfolgen würde und mindestens 15 Jahre bis zu einer vergleichbaren Bewuchsdichte bräuchte. Erhalt sollte - so weit möglich - vor Ersatz stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1922 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1315
OMOB 8Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Wem gehört der Campingplatz Heddernheim?OMOB 504.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7451 entstanden aus Vorlage: OF 598/8 vom 19.08.2025 Betreff: Wem gehört der Campingplatz Heddernheim? Vorgang: OM 5150/24 OBR 8; ST 854/24 In der Stellungnahme vom 06.05.2024, ST 854, stellt der Magistrat folgendes fest: "Gegen eine weitere Nutzung der Liegenschaft als Campingplatz bestehen aufgrund der planungsrechtlichen Festsetzungen keine Bedenken. Die Liegenschaft befindet sich jedoch nicht im Eigentum der Stadt Frankfurt. Der Magistrat hat daher keinen Einfluss auf die Entscheidung des Eigentümers hinsichtlich einer zukünftigen Nutzung. Etwaige Interessenten müssen sich direkt an die City Camp Frankfurt GmbH wenden." Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat erneut um Auskunft über die exakten Besitzverhältnisse des besagten Geländes gebeten. Außerdem wird der Magistrat gebeten, sich aktiv (ggf. als Moderator) für die Reaktivierung des Geländes als Campingplatz einzusetzen. Begründung: Potenziellen Käufern wurde mitgeteilt, dass einige Flurstücke der Stadt Frankfurt, einige der Waisenhausstiftung und ein größerer Teil einem privaten Investor gehören. Wem was gehört, bleibt unklar und wird in keiner Weise aufgeschlüsselt, sodass potenzielle Interessenten nicht einschätzen können, welche Risiken sie ggf. eingehen. Dieser Stillstand führt mittlerweile zu einer unhaltbaren Situation, denn der Platz verwildert. Es wurden bereits Ratten gesichtet und es hat sich dort in den Sommermonaten eine nächtliche Partyszene etabliert, inklusive offener Lagerfeuer und Verschmutzung des Geländes durch Abfälle und menschliche Hinterlassenschaften. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.02.2024, OM 5150 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 854 Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 36 Aktenzeichen: 60-4
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Gastronomischer Sommergarten auf dem RiedbergOMOB 504.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7452 entstanden aus Vorlage: OF 601/8 vom 11.08.2025 Betreff: Gastronomischer Sommergarten auf dem Riedberg Der Magistrat wird gebeten, eine Stellungnahme einzuholen, ob auf dem Universitätsgelände auf dem Riedberg eine Fläche für einen gastronomischen Biergarten freigehalten wird bzw. geplant ist. Der Magistrat kann hier auf den Wunsch von Student:innen, Mitarbeitenden und Anwohnenden verweisen. Der Magistrat möge mit dieser Frage Kontakt aufnehmen mit - dem Stadtplanungsamt/Amt für Bau und Immobilien; - der Johann Wolfgang Goethe-Universität auf dem Riedberg; - dem dort zuständigen Studierendenwerk und - gegebenenfalls mit dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur. Begründung: Der von studentischen Vertreter:innen und Mitarbeitenden geäußerte Wunsch nach einem Biergarten auf dem Campus wird mit der Erwartung verbunden, einen Ort zu haben, der einen Austausch und das Kennenlernen fachbereichsübergreifend, quartiersübergreifend und außerhalb des Lernortes/Arbeitsbereichs möglich machen kann. Dieses Angebot soll zeitlich und organisatorisch unabhängig vom Universitätsbetrieb sein und auch die Nachbarschaft zu Anwohner:innen in der Umgebung fördern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2025, ST 2044 Aktenzeichen: 61-0
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Zustand des Verbindungsweges am Heddernheimer StegOMOB 504.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7453 entstanden aus Vorlage: OF 604/8 vom 20.08.2025 Betreff: Zustand des Verbindungsweges am Heddernheimer Steg Der Magistrat wird gebeten, jetzt - nach Fertigstellung des neuen Heddernheimer Steges - den im Laufe der Jahre zugewucherten Verbindungsweg vom Schutzbau "Römische Töpferöfen" am Erich-Ollenhauer-Ring, der unter der Titusbrücke hindurch zu der neuen Radabstellanlage am Zugang zum Heddernheimer Steg in das Nordwestzentrum führt, in einen ordentlichen, verkehrssicheren Zustand zu versetzen. Im Einzelnen sollen folgende Maßnahmen durchgeführt werden: 1. Reinigung von Müll und Unrat, auch im Bereich des Brückenwiderlagers; 2. drastischer Rückschnitt des "Begleitgrüns", damit der Weg wieder benutzt werden kann; 3. Entfernung des offenbar zwecklos zurückgelassenen Baustellenzaunes am Schutzbau; 4. Anbringung einer sichtbaren Hinweisbeschilderung auf beiden Seiten der Titusbrücke, die auf den Weg zeigt, damit weniger Fußgänger verbotswidrig und mit Unterschätzung der Gefahren die Einmündung in den Ring benutzen. Begründung: Der Fußweg, der als sichere Querung für Fußgänger an der Einmündung der Titusstraße in den Erich-Ollenhauer-Ring gedacht ist, war während der Baumaßnahme am Steg jahrelang gesperrt und ist jetzt wieder zugänglich. Jedoch wird der Weg von sehr viel Unrat gesäumt und ist von den Grünpflanzen so zugewachsen ("Dschungel"), dass ein Durchgang erschwert und unsicher ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1916 Aktenzeichen: 79-4
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Fußballspielen auf dem Karl-Perott-Platz ab 21:00 Uhr untersagenOMOB 504.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7454 entstanden aus Vorlage: OF 605/8 vom 20.08.2025 Betreff: Fußballspielen auf dem Karl-Perott-Platz ab 21:00 Uhr untersagen Der Magistrat wird gebeten, die Nutzung des Karl-Perrott-Platzes als Kick- und Fußballplatz nach 21:00 Uhr zu untersagen, dies entsprechend auszuschildern und das Verbot insbesondere in den Abendstunden zu kontrollieren. Begründung: Der Karl-Perott-Platz ist von Wohnbebauung umgeben, der Bereich ist hellhörig. Gastronomische Angebote in Verbindung mit dem Wochenmarkt am Freitag erhalten u. a. auch deswegen keine Genehmigung für eine Verlängerung bis in die späteren Abendstunden. Allerdings sind zur Dämmerungszeit neuerdings regelmäßig Menschengruppen auf dem Platz, die dort auch nach 21:00 Uhr Fußball spielen und keine Rücksicht auf die Anwohnenden nehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2025, ST 2048 Aktenzeichen: 32-4
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Kontrollen im Bereich der Kreuzung Heddernheimer Landstraße/Hessestraße, am KarlPerottPlatz und am Spielplatz hinter den Häusern Heddernheimer Landstraße 99OMOB 404.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7455 entstanden aus Vorlage: OF 606/8 vom 20.08.2025 Betreff: Kontrollen im Bereich der Kreuzung Heddernheimer Landstraße/Hessestraße, am Karl-Perott-Platz und am Spielplatz hinter den Häusern Heddernheimer Landstraße 99 Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Kreuzung Heddernheimer Landstraße/Hessestraße und am Spielplatz hinter den Häusern der Heddernheimer Landstraße 99 (Zugang über die Cohausenstraße) gegen lautstarke Störungen in den Abend- und Nachtstunden durch mutmaßlich alkoholisierte und teils aggressive Personen vorzugehen, die sich vermutlich in dem Ladengeschäft in der Heddernheimer Landstraße 65 mit Alkohol und Helium-/Lachgas-Sprays eindecken. Es wird gebeten, - durch Kontrollen und ggf. Platzverweise die Ordnung wiederherzustellen; - die Zulässigkeit und zeitliche Begrenzung des Alkoholverkaufs in dem Ladengeschäft zu überprüfen; - den Verkauf von Helium-/Lachgasprodukten in dem Ladengeschäft im Hinblick auf Minderjährige zu überprüfen; - bei Verstößen gegen Recht und Gesetz ggf. ordnungs- und gewerberechtliche Schritte einzuleiten; - ein allgemeines Lachgaskonsumverbot für den Kreuzungsbereich und den benachbarten Karl-Perott-Platz zu verfügen. Begründung: Anwohnende des Kreuzungsbereichs beklagen neuerdings erhebliche Ruhestörungen in den Abend- und Nachtstunden ("Trinkgelage"), anscheinend ausgelöst durch Verkaufsangebote in dem Ladengeschäft Heddernheimer Landstraße 65. Hinzu kommen beobachteter Lachgaskonsum sowie aggressive Auseinandersetzungen zwischen oder innerhalb von Personengruppen. Auch am Karl-Perott-Platz werden immer wieder Lachgaskartuschen gefunden und es ist eine gewisse Verwahrlosung des Umfelds an dem Platz vor dem Supermarkt Hessestraße 1 bis 3, der gerade durch städtische und Eigentümermaßnahmen aufgewertet werden soll (Beete, E-Ladesäulen, Radbügel), festzustellen. Durch Kontrollen der Stadt- und der Landespolizei und durch geeignete Maßnahmen im Rahmen der Gefahrenabwehrverordnung sollte diese Entwicklung gestoppt werden. Bei dem Kreuzungs- und Platzbereich handelt es sich, wie bei einer Fußgängerzone, um einen öffentlichen Ort, der vielfach und bevorzugt von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden als Treffpunkt und Ort sozialer Interaktion während der Freizeit und auch Schulzeit genutzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2003 Aktenzeichen: 32-4
OMOB 4Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Fußgängerüberweg im Bereich der U-Bahn-Station auf der Straße In der RömerstadtOMOB 804.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7456 entstanden aus Vorlage: OF 607/8 vom 20.08.2025 Betreff: Fußgängerüberweg im Bereich der U-Bahn-Station auf der Straße In der Römerstadt Der Magistrat wird gebeten, die Anlage eines Zebrastreifens (Zeichen 350 StVO) im Abschnitt der Straße In der Römerstadt zwischen Hadrianstraße und Am Forum zu prüfen. Besonders nützlich wäre eine Querung - wie bei dem Provisorium während der Brückensanierung - direkt in Höhe des Friedhofseingangs. Begründung: Nach Fertigstellung der Sanierungs- und Erneuerungsarbeiten im Bereich der Brücke über die Rosa-Luxemburg-Straße bzw. der U-Bahn-Station "Römerstadt" hat die Verlegung der Bushaltestelle Richtung Friedhof bzw. Gärtnerei die Verkehrssicherheit nicht verbessert. Viele Anwohner der südlichen Hadrianstraße nutzen den Fußweg entlang der beiden Friedhöfe Richtung Ernst-Kahn-Straße/Nordwestzentrum. Aber auch Nutzer des M60-Busses, die regelmäßig dort vorbeikommen, fordern einen Zebrastreifen, um sicher die Straße überqueren zu können. Während der Sanierung der Brücke gab es ein Provisorium, das sehr gut angenommen wurde. Die legalen Querungen Konstantinstraße und Ernst-Kahn-Straße sind zum Beispiel für Friedhofsbesucher, die von der Friedhofsgärtnerei gegenüber kommen, zu weit entfernt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 94 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 66-2
OMOB 8Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Problematik des wilden Sperrmülls im Ortsbezirk 8OMOB 404.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7457 entstanden aus Vorlage: OF 608/8 vom 20.08.2025 Betreff: Problematik des wilden Sperrmülls im Ortsbezirk 8 Der Magistrat wird gebeten, für mehr Sauberkeit und Lebensqualität mit den Wohnungsbaugesellschaften im Ortsbezirk 8 und der FES GmbH das dauerhaft in den größeren Siedlungen vorhandene Abfallproblem anzugehen. Folgende Maßnahmen schlägt der Ortsbeirat vor: - mit Rundschreiben an alle Mieterinnen und Mieter um Mithilfe bitten, die Müllstandplätze sowie die umliegenden Wege und Grünflächen sauber und von illegal abgestelltem Sperrmüll frei zu halten; - durch gut sichtbare Beschilderung der vorhandenen Abladestellen, die Mieterinnen und Mieter daran erinnern, ihren Müll ordnungsgemäß zu entsorgen und auf illegale Anhäufungen zu verzichten; - wöchentliche Kontrollen der Müll- und Sperrmüllabstellflächen durch einen beauftragten Dienstleister/einen Hausmeister; - an besonders kritischen Standorten Einzäunungen vornehmen, um unbefugte Müllablagerungen zu verhindern; - den Einsatz von Videotechnik an besonders häufig verschmutzten Stellen zur Ergreifung der Schmutzfinken prüfen. Begründung: Der Fall in der Antoninusstraße 76 bis 84 (Stellungnahme vom 13.06.2025, ST 960) hat es erneut vor Augen geführt: Gegen illegale Müllablagerungen scheint kein Kraut gewachsen. Mit immer mehr Unrat im öffentlichen Raum wird die Wohn- und Lebensqualität in den betroffenen Straßen immer schlechter. Die Stadt und die öffentlichen, privaten und genossenschaftlichen Wohnungsbaugesellschaften müssen dringend an einer möglichst gemeinsamen Strategie arbeiten, um das Problem anzugehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1829 Aktenzeichen: 91-20
OMOB 4Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Baustelle am KreuzerhohlOMOB 804.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7458 entstanden aus Vorlage: OF 611/8 vom 19.08.2025 Betreff: Baustelle am Kreuzerhohl Zurzeit ist bis etwa Ende August eine Baustelle in der Straße Kreuzerhohl eingerichtet. Laut Aussage des Bauamtes handelt es sich um Leitungsarbeiten. Da es sich nicht um eine Grundnetzstraße handelt, wird die Baustelle nicht in den entsprechenden Baustellenplattformen der Stadt Frankfurt angezeigt. Für Anwohner kam die Einrichtung dieser Baustelle daher ohne entsprechende Informationen. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Anregung der Anwohner, dass zukünftig bei Baustelleneinrichtungen, die nicht in den sozialen Medien nachzulesen sind, eine entsprechende Information veröffentlicht wird, umgesetzt werden kann. Das betrifft insbesondere die zu erwartende Dauer der Baumaßnahme. Diese Information könnte zum Beispiel durch einen Laternenaushang, durch Handzettel oder eine gut sichtbare Baustellengenehmigung gewährleistet werden. Begründung: Laut Aussagen einer Anwohnerin wurde auf der linken Seite in Richtung Universität eine Baustelle eingerichtet. Damit fallen für die Anwohner dringend benötigte Parkplätze weg. Die Anwohner können nachvollziehen, dass Baumaßnahmen notwendig und manchmal unumgänglich sind, sie beklagen jedoch die mangelnde Information im Vorfeld der Baumaßnahme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 93 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 66-5
OMOB 8Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sanierung eines Gehwegs an den Ernst-Reuter-SchulenOMOB 404.09.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7459 entstanden aus Vorlage: OF 612/8 vom 19.08.2025 Betreff: Sanierung eines Gehwegs an den Ernst-Reuter-Schulen Der Magistrat wird gebeten, folgende Instandhaltungsmaßnahme durchzuführen: Am Eingang der Ernst-Reuter-Schulen vom Praunheimer Weg durch die Stichstraße wurden Parkplätze für Elektroroller markiert. Hinter diesen Parkplätzen liegt ein Gehweg, der Teil des Schulwegeplanes ist. Dieser Gehweg entlang der Rollerparkplätze ist komplett sanierungsbedürftig. Teilweise fehlen Pflastersteine, die Ränder senken sich ab. Quelle Frankfurt.de Stadtportal Schulwegpläne Begründung: Als Begründung werden nachstehende Fotos angeführt: Bilder: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2022 Aktenzeichen: 66-0
OMOB 4Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen.