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Fahrradweg entlang der L 3019 über die A 5 naturverträglicher bauen

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

20.08.2025

Antrag Ortsbeirat

Fahrradweg entlang der L 3019 über die A 5 naturverträglicher bauen

Details im PARLIS OF_597-8_2025
04.09.2025

Anregung Ortsbeirat

Fahrradweg entlang der L 3019 über die A 5 naturverträglicher bauen

Details im PARLIS OM_7450_2025

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7450 entstanden aus Vorlage: OF 597/8 vom 20.08.2025

Betreff: Fahrradweg entlang der L 3019 über die A 5 naturverträglicher bauen
In der Sitzung des Ortsbeirats 12 am 23. Mai 2025 haben Vertreter von Hessen Mobil und dem beauftragten Planungsbüro die Ausbaupläne für den Radweg von der L 3004 (Rosa-Luxemburg-Straße) entlang der L 3019 (Am Weißkirchener Berg) bis östlich der Brücke über die A 5 vorgestellt. Dabei wurde klar, dass der Grünzug mit Bäumen und dichten Büschen vom Bereich der Kreuzung L 3004/L 3019 in Richtung Kalbach abgeholzt werden soll (siehe Bild). Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, zeitnah mit Hessen Mobil Gespräche aufzunehmen, um diesen Grünzug auf einer Fläche von ca. 10 x 120 Metern zu erhalten. Hierzu muss die Planung geringfügig angepasst und die Nutzung eines schmalen Landstreifens südlich des Grünzugs ermöglicht werden. Abhängig von den gegenwärtigen Besitzverhältnissen kommen hierfür z. B. der Kauf der Fläche durch Stadt oder Land, die Vereinbarung einer dauerhaften Pacht mit dem Eigentümer oder der Entzug der Pachtrechte, sofern sich die Fläche in öffentlichem Besitz befindet, infrage.

Begründung:

In Zeiten fortschreitender Klimaerwärmung sollte gerade ein Radweg auf Frankfurter Gemarkung nicht zulasten eines kleinen grünen Biotops gebaut werden. Neben dem direkten klimatischen Nutzen unterstützt dieser Grünzug auch den Schutz der Felder gegen übermäßige Winderosion. Eine Ersatzpflanzung, auf die verwiesen wurde, ist kein gleichwertiger Ersatz, da diese an ganz anderer Stelle erfolgen würde und mindestens 15 Jahre bis zu einer vergleichbaren Bewuchsdichte bräuchte. Erhalt sollte - so weit möglich - vor Ersatz stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8