Auskunftsersuchen zum Angebot von inklusiven Schulplätzen in der Bildungsregion Süd
Zusammenfassung
In dieser Anfrage wird der Magistrat gebeten, Informationen zur Anzahl inklusiver Schulplätze in der Bildungsregion Süd bereitzustellen und die aktuelle Situation des inklusiven Unterrichts an der IGS Süd zu bewerten. Dies ist wichtig, um den gesetzlichen Vorgaben zur schulischen Inklusion gerecht zu werden und die Auswirkungen der Schulverlagerung auf die Schüler und die 교육 지역 zu verstehen.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, zu folgenden Fragen Auskunft zu geben:
- Wie viele Plätze für die inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern in den einzelnen Jahrgängen der weiterführenden Schulen in der Bildungsregion Süd gibt es nach dem Umzug der IGS Süd an den Biegwald und an welchen Schulen werden diese angeboten und genutzt?
- Ist der inklusive Unterricht an der IGS Süd zurzeit in vollem Umfang und ohne Einschränkungen gewährleistet? Wie bewertet der Magistrat die sich aus den Antworten auf die Fragen 1. und 2. ergebende aktuelle Situation im Frankfurter Süden?
Begründung
Inklusion ist Menschenrecht und durch die Ratifizierung der entsprechenden Charta der Vereinten Nationen ist für die Bundesrepublik Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, schulische Inklusion vollumfänglich zu gewährleisten. Die Auslagerung der IGS Süd hat für die Schule selbst, aber auch für den Frankfurter Süden, im Hinblick auf diese Vorgaben ernste Konsequenzen, zu denen die Stadt umgehend Position beziehen und notwendige Schritte einleiten muss.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. September 2025Sie sind hierVV 1267Auskunftsersuchen zum Angebot von inklusiven Schulplätzen in der Bildungsregion SüdAnfrage
- 5. September 2025OFOF 1527/5Auskunftsersuchen zum Angebot von inklusiven Schulplätzen in der Bildungsregion SüdOrtsbeiratsantrag · Linke
- 13. März 2026Antwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 488Auskunftsersuchen zum Angebot von inklusiven Schulplätzen in der Bildungsregion SüdStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-1