Waffenverbotszone Bahnhofsviertel und Hauptbahnhof aufheben
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Aufhebung der Rechtsverordnung über das Waffen- und Messerverbot im Bahnhofsviertel und Hauptbahnhof, da diese als unverhältnismäßig angesehen wird. Die Entscheidung soll die Freiheit unbescholtener Bürger wiederherstellen und die bestehenden kriminologischen Gegebenheiten nicht verschlechtern.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Rechtsverordnung über das Verbot des Führens von Waffen und Messern im Frankfurter Bahnhofsviertel und dem Frankfurt Hauptbahnhof in der Fassung vom 16. Dezember 2024 ersatzlos aufzuheben.
Begründung
Durch die vorbezeichnete Verordnung wurde das Waffen- und Messerverbot, das zuvor bereits räumlich auf das Gebiet des Hauptbahnhofs ausgeweitet worden war, nunmehr zeitlich von neun Stunden auf 24 Stunden täglich erweitert. Zudem sind von dem Verbot nun nicht mehr nur Messer mit feststehender oder feststellbarer Klinge mit einer Klingenlänge über vier Zentimetern erfasst, sondern alle Messer. Das Verbot greift völlig unverhältnismäßig in die Freiheit unbescholtener Bürger ein, ohne dass sich an den grundsätzlichen kriminologischen Gegebenheiten in dem Gebiet etwas ändern würde. Eine Lektüre des ebenfalls neugefassten Ausnahmenkatalogs offenbart zudem, dass die Verordnung grundlegenden rechtsstaatlichen Anforderungen an Klarheit und Bestimmtheit von Vorschriften, deren Verletzung Sanktionen nach sich zieht, nicht gerecht wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Januar 2025Sie sind hierOFOF 1486/1Waffenverbotszone Bahnhofsviertel und Hauptbahnhof aufhebenOrtsbeiratsantrag · Linke
- 21. Januar 2025OMOM 6349Waffenverbotszone Bahnhofsviertel und Hauptbahnhof aufhebenDirektanregung
- 16. Mai 2025Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 815Waffenverbotszone Bahnhofsviertel und Hauptbahnhof aufhebenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: 2 GRÜNE, FDP, Linke und Die Partei gegen 1 GRÜNE, CDU und SPD (= Ablehnung); 3 GRÜNE (= Enthaltung)