Waffenverbotszone Bahnhofsviertel und Hauptbahnhof aufheben
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 1 schlägt vor, die Rechtsverordnung über das Verbot von Waffen und Messern im Frankfurter Bahnhofsviertel und Hauptbahnhof aufzuheben. Begründet wird dies mit einer unverhältnismäßigen Einschränkung der Freiheiten unbescholtener Bürger, ohne dass eine Verbesserung der Sicherheitslage in dieser Region zu erwarten ist.
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Thema Sicherheit verfolgenAnregung
Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Rechtsverordnung über das Verbot des Führens von Waffen und Messern im Frankfurter Bahnhofsviertel und dem Frankfurt Hauptbahnhof in der Fassung vom 16. Dezember 2024 ersatzlos aufzuheben.
Begründung
Durch die vorbezeichnete Rechtsverordnung wurde das Waffen- und Messerverbot, das zuvor bereits räumlich auf das Gebiet des Hauptbahnhofs ausgeweitet worden war, nunmehr zeitlich von neun Stunden auf 24 Stunden täglich erweitert. Zudem sind von dem Verbot nun nicht mehr nur Messer mit feststehender oder feststellbarer Klinge mit einer Klingenlänge über vier Zentimetern erfasst, sondern alle Messer. Das Verbot greift völlig unverhältnismäßig in die Freiheit unbescholtener Bürger ein, ohne dass sich an den grundsätzlichen kriminologischen Gegebenheiten in dem Gebiet etwas ändern würde. Eine Lektüre des ebenfalls neugefassten Ausnahmenkatalogs offenbart zudem, dass die Verordnung grundlegenden rechtsstaatlichen Anforderungen an Klarheit und Bestimmtheit von Vorschriften, deren Verletzung Sanktionen nach sich zieht, nicht gerecht wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Januar 2025OFOF 1486/1Waffenverbotszone Bahnhofsviertel und Hauptbahnhof aufhebenOrtsbeiratsantrag · Linke
- 21. Januar 2025Sie sind hierOMOM 6349Waffenverbotszone Bahnhofsviertel und Hauptbahnhof aufhebenDirektanregung
- 16. Mai 2025Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 815Waffenverbotszone Bahnhofsviertel und Hauptbahnhof aufhebenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats