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Waffenverbotszone Bahnhofsviertel und Hauptbahnhof aufheben

Vorlagentyp: STMagistrat
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat hat entschieden, die Waffenverbotszone im Bahnhofsviertel und Hauptbahnhof aufrechtzuerhalten, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Dies geschieht im Kontext neuer gesetzlicher Regelungen und als Reaktion auf Messerangriffe. Die Ausnahmen für berechtigte Interessierte wurden berücksichtigt.

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Stellungnahme des Magistrats

Zum 31.10.2024 ist das Bundesgesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems in Kraft getreten. Danach gab es neue gesetzliche Regelungen zum Waffengesetz im Rahmen des sogenannten Sicherheitspaketes der Bundesregierung. Als Reaktion auf die Messerattentate von Mannheim am 31.05.2024 und Solingen am 23.08.2024 betreffen die Änderungen u.a. das Führen von Messern und die Verordnungsermächtigungen zum Erlass von Waffenverbotszonen.

Nach Erlass der hessischen Landesverordnungen am 13.12.2024 zur Umsetzung des neuen Waffenrechts wurde diesen Änderungen des Waffengesetzes mit Erlass der Waffenverbotszone für das Frankfurter Bahnhofsviertel und den Hauptbahnhof zum 01.01.2025 entsprochen.

In der Waffenverbotszone Bahnhofsviertel und Hauptbahnhof ist das Führen von Waffen und Messern der neuen Rechtslage entsprechend verboten.

Um die Rechtsverordnung über das Verbot des Führens von Waffen und Messern verhältnismäßig auszugestalten, wurden in § 4 der Rechtsverordnung Ausnahmen vom o.g. Verbot aufgenommen. Damit wurden gerade die Grundrechte von Personen, die ein berechtigtes Interesse am Führen von Messern und Waffen haben, ausdrücklich beachtet. Konkret werden die Berufsfreiheit aus Art. 12 GG u.a. für Gewerbetreibende, Rettungskräfte, Inhaber gastronomischer Betriebe und ihre Mitarbeiter oder auch Mitwirkende bei Film- und Fernsehaufnahmen aber auch die allgemeine Handlungsfreiheit aus Art. 2 GG für die Kunden der Gewerbetreibenden geschützt.

Diese Ausnahmereglungen in der Waffenverbotszone entsprechen den neuen gesetzlichen Ausnahmeregelungen in § 42 des Waffengesetzes.

Dem rechtstaatlichen Bestimmtheitsgebot wurde in § 4 der Rechtsverordnung entsprochen, da ein durchschnittlicher Betrachter erkennen kann, ob er unter eine Ausnahme in § 4 der Rechtsverordnung zur Waffenverbotszone fällt oder nicht.

Die Waffenverbotszone ist in Abstimmung mit dem Polizeipräsidium Frankfurt ein Element des örtlichen Sicherheitskonzeptes und hat eine hohe präventive Wirkung, mit der gefährlichen Messerangriffen entgegengewirkt werden kann. Die Kriminalitätsstatistik des PP Frankfurt vom September 2024 zeigte eine besorgniserregende Deliktshäufigkeit mit Messern und Waffen auch in den Tagesstunden, sodass die Anpassung auf diesen Zeitraum erfolgte.

Deshalb wird der Anregung des Ortsbeirats, die Rechtsverordnung über das Verbot des Führens von Waffen und Messern im Frankfurter Bahnhofsviertel und dem Frankfurt Hauptbahnhof in der Fassung vom 16. Dezember 2024 ersatzlos aufzuheben, nicht gefolgt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. Januar 2025OFOF 1486/1Waffenverbotszone Bahnhofsviertel und Hauptbahnhof aufhebenOrtsbeiratsantrag · Linke
  2. 21. Januar 2025OMOM 6349Waffenverbotszone Bahnhofsviertel und Hauptbahnhof aufhebenDirektanregung
  3. 16. Mai 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 Wochen
    STST 815Waffenverbotszone Bahnhofsviertel und Hauptbahnhof aufheben
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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