Verbesserung der Beleuchtungssituation an der Treppe zwischen Brücke Am Weißen Stein und Am Brückengarten
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Zusammenfassung
Es wird vorgeschlagen, insektenfreundliche Leuchtelemente an der Treppe zwischen der Brücke Am Weißen Stein und Am Brückengarten zu installieren. Eine Verbesserung der Beleuchtung soll die Sicherheit erhöhen und das Aufenthaltsgefühl der Anwohner verbessern.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Am Brückengarten — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.12.2025.
- Verbesserung der Beleuchtungssituation an der Treppe zwischen Brücke Am Weißen Stein und Am Brückengarten15.12.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Nied: Parken in den Kreuzungsbereichen der Luthmerstraße verhindern24.11.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Beleuchtung an der Treppe zwischen Brücke Am Weißen Stein/Am Brückengarten anbringen21.10.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Am Brückengarten per E-MailAnregung
Die Treppe stellt eine wichtige fußläufige Verbindung für die Anwohner der Niedwiesenstraße und der Straße Am Brückengarten sowohl zur S6-Haltestelle "Eschersheim" als auch zur U-Bahn-Station "Weißer Stein" dar. Nutzer*innen berichten wiederholt von einem dunklen und als Angstraum empfundenen Bereich, insbesondere in den Abend- und Nachtstunden. Trotz des erfolgten Grünrückschnitts bleibt die Beleuchtung an dieser Stelle unzureichend. Die aktuell unzureichende Ausleuchtung birgt Sicherheitsrisiken und schränkt das subjektive Sicherheitsgefühl der Passant*innen ein.
Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zusätzlich zur bestehenden Beleuchtung weitere insektenfreundliche Leuchtelemente zu installieren, um die Sicherheit und Aufenthaltsqualität auf diesem wichtigen Verbindungsweg zu erhöhen. Durch eine gezielte Ergänzung der Beleuchtung, unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte wie Insektenfreundlichkeit, kann diesem Missstand wirksam begegnet werden.
Begründung
der Treppe zwischen Brücke Am Weißen Stein und Am Brückengarten Vorgang: OM 5585/24 OBR 9; ST 1798/24 Die Treppe stellt eine wichtige fußläufige Verbindung für die Anwohner der Niedwiesenstraße und der Straße Am Brückengarten sowohl zur S6-Haltestelle "Eschersheim" als auch zur U-Bahn-Station "Weißer Stein" dar. Nutzer*innen berichten wiederholt von einem dunklen und als Angstraum empfundenen Bereich, insbesondere in den Abend- und Nachtstunden. Trotz des erfolgten Grünrückschnitts bleibt die Beleuchtung an dieser Stelle unzureichend. Die aktuell unzureichende Ausleuchtung birgt Sicherheitsrisiken und schränkt das subjektive Sicherheitsgefühl der Passant*innen ein.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Mai 2024OFOF 762/9Beleuchtung an der Treppe zwischen Brücke Am Weißen Stein/Am Brückengarten anbringenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 6. Juni 2024OMOM 5585Beleuchtung an der Treppe zwischen Brücke Am Weißen Stein/Am Brückengarten anbringenDirektanregung
- 21. Oktober 2024STST 1798Beleuchtung an der Treppe zwischen Brücke Am Weißen Stein/Am Brückengarten anbringenStellungnahme
- 21. August 2025OFOF 1066/9Verbesserung der Beleuchtungssituation an der Treppe zwischen Brücke Am Weißen Stein und Am BrückengartenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 4. September 2025Sie sind hierOMOM 7326Verbesserung der Beleuchtungssituation an der Treppe zwischen Brücke Am Weißen Stein und Am BrückengartenDirektanregung
- 15. Dezember 2025Antwort des Magistrats · nach 82 WochenSTST 2069Verbesserung der Beleuchtungssituation an der Treppe zwischen Brücke Am Weißen Stein und Am BrückengartenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats