Umsetzung einer geplanten Feldgehölzfläche westlich der Homburger Landstraße als Ausgleichsmaßnahme
Zusammenfassung
Der Magistrat wird um Auskunft zur Umsetzung einer geplanten Feldgehölzfläche als Ausgleichsmaßnahme gebeten. Diese Maßnahme ist seit über zwei Jahrzehnten vorgesehen, jedoch bisher nicht umgesetzt worden. Ziel ist es, den aktuellen Stand und mögliche Hinderungsgründe zu klären.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenFragen an den Magistrat
Bereits seit mehr als zwei Jahrzehnten ist auf den Flächen der Flurstücke 66 und 67/1, Gemarkung Nieder-Eschbach, Flur 9, die Einrichtung einer Feldgehölzfläche als Ausgleichsmaßnahme zum Bau der (heutigen) Anna-Lindt-Allee vorgegeben.
Eine Umsetzung ist bisher jedoch nicht erfolgt.
Der Magistrat wird daher um Auskunft zu den folgenden Fragen gebeten:
- Welchen Stand hat die Umsetzung der im Planfeststellungsverfahren zur Anna-Lindt-Allee festgesetzten Ausgleichsfläche zurzeit?
- Welche Hinderungsgründe zur Umsetzung gibt es und wie können diese beseitigt werden?
- Wann ist sodann mit einer Umsetzung zu rechnen?
Kontext
Bereits seit mehr als zwei Jahrzehnten ist auf den Flächen der Flurstücke 66 und 67/1, Gemarkung Nieder-Eschbach, Flur 9, die Einrichtung einer Feldgehölzfläche als Ausgleichsmaßnahme zum Bau der (heutigen) Anna-Lindt-Allee vorgegeben. Eine Umsetzung ist bisher jedoch nicht erfolgt.
Begründung
Beide genannten Flurstücke befinden sich innerhalb des Bereiches westlich des Ortskerns von Nieder-Eschbach, der bereits mehrfach vom Ortsbeirat als Erweiterung des Grüngürtels Nieder-Eschbach vorgesehen worden ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. August 2025OFOF 371/15Umsetzung einer geplanten Feldgehölzfläche westlich der Homburger Landstraße als Ausgleichsmaßnahme hier: rechtliche Vorgabe aus dem Planfeststellungsverfahren zur Anna-Lindh-AlleeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. September 2025Sie sind hierVV 1255Umsetzung einer geplanten Feldgehölzfläche westlich der Homburger Landstraße als Ausgleichsmaßnahme hier: rechtliche Vorgabe aus dem Planfeststellungsverfahren zur Anna-Lindh-AlleeAnfrage
- 5. Dezember 2025Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 2050Umsetzung einer geplanten Feldgehölzfläche westlich der Homburger LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen