Umsetzung einer geplanten Feldgehölzfläche westlich der Homburger Landstraße
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats beschreibt die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Umsetzung der geplanten Feldgehölzfläche westlich der Homburger Landstraße. Es wird bestätigt, dass die Stadt Bad Homburg für die Kompensation verantwortlich ist, und die zuständigen Behörden in den Prozess eingebunden sind. Das erwartete Ergebnis ist die ordnungsgemäße Umsetzung der Kompensationsmaßnahme durch die Stadt Bad Homburg.
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Thema Fahrradfahren verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Ausführungen des Ortsbeirates können seitens des Magistrats bestätigt werden: Die Fläche ist im Kompensationsflächenkataster als Kompensationsfläche Nr. 410 mit dem Vermerk, rechtlich gebunden - nicht umgesetzt, erfasst und wird so auch im internen Geoportal dargestellt.
Aufgrund der Grundeigentümerin der Fläche (Stadt Bad Homburg) geht die Untere Naturschutzbehörde davon aus, dass es sich bei dem Eingriffsverfahren um ein Vorhaben der Stadt Bad Homburg handelt und diese somit für die Ausführung der Kompensation verantwortlich ist.
Da sich die rechtliche Bindung über ein Planfeststellungsverfahren ergibt, bei dem die Obere Naturschutzbehörde die formal zuständige Naturschutzbehörde ist, liegt die Zuständigkeit für die Umsetzungskontrolle beim Regierungspräsidium Darmstadt. Die Untere Naturschutzbehörde hat die Obere Naturschutzbehörde für eine Umsetzungskontrolle bzw. für die Durchsetzung der ausstehenden Kompensationsmaßnahme angeschrieben. Die Untere Naturschutzbehörde unterrichtet den Ortsbeirat über den Fortgang der Angelegenheit.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. August 2025OFOF 371/15Umsetzung einer geplanten Feldgehölzfläche westlich der Homburger Landstraße als Ausgleichsmaßnahme hier: rechtliche Vorgabe aus dem Planfeststellungsverfahren zur Anna-Lindh-AlleeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. September 2025VV 1255Umsetzung einer geplanten Feldgehölzfläche westlich der Homburger Landstraße als Ausgleichsmaßnahme hier: rechtliche Vorgabe aus dem Planfeststellungsverfahren zur Anna-Lindh-AlleeAnfrage
- 5. Dezember 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 2050Umsetzung einer geplanten Feldgehölzfläche westlich der Homburger LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab