Cannabis auf dem Frankfurter Weihnachtsmarkt
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Fragestellung zum Mitführen von Cannabis auf dem Frankfurter Weihnachtsmarkt. Es wurde festgestellt, dass zuvor veröffentlichte Informationen irreführend waren und der Fehler umgehend behoben wurde. Zukünftig wird auf die gesetzliche Lage hingewiesen, die den Konsum von Cannabis in bestimmten Situationen reguliert.
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Thema Kultur verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der der Anfrage zugrundeliegende Sachverhalt existiert nicht mehr, so dass der Kern der Anfrage entfallen ist. Beim Aufbau der Webseite der Tourismus+Congress GmbH Frankfurt am Main (TCF) zum diesjährigen Weihnachtsmarkt wurde für die Rubrik "Häufige Fragen" zur Frage "Welche Gegenstände sind auf dem Frankfurter Weihnachtsmarkt verboten?" versehentlich die Liste der auf der Dippemess verbotenen Gegenstände übernommen. Den Redakteuren der Homepage war nicht bewusst, dass Weihnachtsmarkt und Dippemess in dieser Hinsicht rechtlich unterschiedlich zu bewerten sind. Nachdem dieser Fehler der TCF im Oktober bekannt wurde, wurde er umgehend korrigiert. Cannabis und Cannabisprodukte wurden aus der Liste der verbotenen Gegenstände gelöscht. Stattdessen findet sich dort nun der Hinweis auf die allgemeine Gesetzeslage, wonach der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von minderjährigen Personen zu jeder Uhrzeit sowie in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr verboten ist. Die Frage nach einer Rechtsgrundlage für das vermeintlich von der TCF ausgesprochene Verbot des Mitführens von Cannabis auf dem Frankfurter Weihnachtsmarkt muss daher aktuell nicht beantwortet werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Oktober 2025OFOF 1741/1Cannabis auf dem Frankfurter WeihnachtsmarktOrtsbeiratsantrag · FDP
- 21. Oktober 2025VV 1292Cannabis auf dem Frankfurter WeihnachtsmarktAnfrage
- 15. Dezember 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 10 WochenSTST 2103Cannabis auf dem Frankfurter WeihnachtsmarktStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab