Cannabis auf dem Frankfurter Weihnachtsmarkt
Zusammenfassung
In dieser Auskunftsersuchen wird der Magistrat gefragt, ob das Mitführen von Cannabis auf dem Frankfurter Weihnachtsmarkt erlaubt ist. Es wird argumentiert, dass § 3 Abs. 1 KCanG den Besitz von Cannabis ermöglicht, und dass es keine erkennbare Rechtsgrundlage für ein Verbot gibt.
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E-Mail-Abo einrichtenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird um Mitteilung gebeten, ob nach seiner Rechtsauffassung das Mitführen von Cannabis und Cannabisprodukten auf dem Frankfurter Weihnachtsmarkt erlaubt oder verboten ist. Sollte der Magistrat der Rechtsauffassung sein, dass das Mitführen von Cannabis und Cannabisprodukten auf dem Frankfurter Weihnachtsmarkt verboten ist, so wird um Mitteilung der insoweit einschlägigen Rechtsgrundlage gebeten. Sollte der Magistrat der Rechtsauffassung sein, dass das Mitführen von Cannabis und Cannabisprodukten auf dem Frankfurter Weihnachtsmarkt nach geltender Rechtslage erlaubt ist, so wird darum gebeten, dass dieser Erlaubnis widersprechende Verlautbarungen im Einflussbereich des Magistrats, insbesondere auch auf der von der Tourismus + Congress GmbH betriebenen Webseite www.visitfrankfurt.travel, entfernt werden und in Zukunft unterbleiben.
Begründung
Die Tourismus + Congress GmbH, die den Frankfurter Weihnachtsmarkt ausrichtet, führt auf ihrer Webseite (https://www.visitfrankfurt.travel/erleben/feste-und-veranstaltungen/frankfurter-weihnachtsmarkt) unter der Rubrik "Welche Gegenstände sind auf dem Frankfurter Weihnachtsmarkt verboten?" unter anderem "Cannabis, Cannabisprodukte auf". § 3 Abs. 1 KCanG erlaubt Erwachsenen den Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Eine Rechtsgrundlage für das ein Verbot des Mitführens von Cannabis auf dem Cannabisprodukte auf dem Frankfurter Weihnachtsmarkt ist nicht erkennbar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Oktober 2025OFOF 1741/1Cannabis auf dem Frankfurter WeihnachtsmarktOrtsbeiratsantrag · FDP
- 21. Oktober 2025Sie sind hierVV 1292Cannabis auf dem Frankfurter WeihnachtsmarktAnfrage
- 15. Dezember 2025Antwort des Magistrats · nach 10 WochenSTST 2103Cannabis auf dem Frankfurter WeihnachtsmarktStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen