Cannabis auf dem Frankfurter Weihnachtsmarkt
Zusammenfassung
Es wird beantragt, dass der Magistrat Auskunft darüber gibt, ob das Mitführen von Cannabis und Cannabisprodukten auf dem Frankfurter Weihnachtsmarkt erlaubt oder verboten ist. Dieser Antrag ist wichtig, da die derzeitige Aussage der Tourismus + Congress GmbH in ihrer Online-Präsenz zu Verwirrung führt und möglicherweise falsche Informationen verbreitet. Die Klärung dieser Rechtslage wird erwartet, um zukünftige Missverständnisse zu vermeiden.
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Thema Kultur verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird um Mitteilung gebeten, ob nach seiner Rechtsauffassung das Mitführen von Cannabis und Cannabisprodukten auf dem Frankfurter Weihnachtsmarkt erlaubt oder verboten ist.
Sollte der Magistrat der Rechtsauffassung sein, dass das Mitführen von Cannabis und Cannabisprodukten auf dem Frankfurter Weihnachtsmarkt verboten ist, so wird um Mitteilung der insoweit einschlägigen Rechtsgrundlage gebeten.
Sollte der Magistrat der Rechtsauffassung sein, dass das Mitführen von Cannabis und Cannabisprodukten auf dem Frankfurter Weihnachtsmarkt nach geltender Rechtslage erlaubt ist, so wird darum gebeten, dass dieser Erlaubnis widersprechende Verlautbarungen im Einflussbereich des Magistrats, insbesondere auch auf der von der Tourismus + Congress GmbH betriebenen Webseite www.visitfrankfurt.travel, entfernt werden und in Zukunft unterbleiben.
Begründung
Die Tourismus + Congress GmbH, die den Frankfurter Weihnachtsmarkt ausrichtet, führt auf ihrer Webseite https://www.visitfrankfurt.travel/erleben/feste-und-veranstaltungen/frankfurter- weihnachtsmarkt unter der Rubrik "Welche Gegenstände sind auf dem Frankfurter Weihnachtsmarkt verboten?" unter anderem "Cannabis, Cannabisprodukte auf". § 3 Abs. 1 KCanG erlaubt Erwachsenen den Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Eine Rechtsgrundlage für das ein Verbot des Mitführens von Cannabis auf dem Cannabisprodukte auf dem Frankfurter Weihnachtsmarkt ist nicht erkennbar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Oktober 2025Sie sind hierOFOF 1741/1Cannabis auf dem Frankfurter WeihnachtsmarktOrtsbeiratsantrag · FDP
- 21. Oktober 2025VV 1292Cannabis auf dem Frankfurter WeihnachtsmarktAnfrage
- 15. Dezember 2025Antwort des Magistrats · nach 10 WochenSTST 2103Cannabis auf dem Frankfurter WeihnachtsmarktStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU (= Ablehnung)