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Cannabis auf dem Frankfurter Weihnachtsmarkt

Vorlagentyp: OFFDP
10 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Es wird beantragt, dass der Magistrat Auskunft darüber gibt, ob das Mitführen von Cannabis und Cannabisprodukten auf dem Frankfurter Weihnachtsmarkt erlaubt oder verboten ist. Dieser Antrag ist wichtig, da die derzeitige Aussage der Tourismus + Congress GmbH in ihrer Online-Präsenz zu Verwirrung führt und möglicherweise falsche Informationen verbreitet. Die Klärung dieser Rechtslage wird erwartet, um zukünftige Missverständnisse zu vermeiden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

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Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Der Magistrat wird um Mitteilung gebeten, ob nach seiner Rechtsauffassung das Mitführen von Cannabis und Cannabisprodukten auf dem Frankfurter Weihnachtsmarkt erlaubt oder verboten ist.

Sollte der Magistrat der Rechtsauffassung sein, dass das Mitführen von Cannabis und Cannabisprodukten auf dem Frankfurter Weihnachtsmarkt verboten ist, so wird um Mitteilung der insoweit einschlägigen Rechtsgrundlage gebeten.

Sollte der Magistrat der Rechtsauffassung sein, dass das Mitführen von Cannabis und Cannabisprodukten auf dem Frankfurter Weihnachtsmarkt nach geltender Rechtslage erlaubt ist, so wird darum gebeten, dass dieser Erlaubnis widersprechende Verlautbarungen im Einflussbereich des Magistrats, insbesondere auch auf der von der Tourismus + Congress GmbH betriebenen Webseite www.visitfrankfurt.travel, entfernt werden und in Zukunft unterbleiben.

Begründung

Die Tourismus + Congress GmbH, die den Frankfurter Weihnachtsmarkt ausrichtet, führt auf ihrer Webseite https://www.visitfrankfurt.travel/erleben/feste-und-veranstaltungen/frankfurter- weihnachtsmarkt unter der Rubrik "Welche Gegenstände sind auf dem Frankfurter Weihnachtsmarkt verboten?" unter anderem "Cannabis, Cannabisprodukte auf". § 3 Abs. 1 KCanG erlaubt Erwachsenen den Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Eine Rechtsgrundlage für das ein Verbot des Mitführens von Cannabis auf dem Cannabisprodukte auf dem Frankfurter Weihnachtsmarkt ist nicht erkennbar.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. Oktober 2025Sie sind hier
    OFOF 1741/1Cannabis auf dem Frankfurter Weihnachtsmarkt
    Ortsbeiratsantrag · FDP
  2. 21. Oktober 2025VV 1292Cannabis auf dem Frankfurter WeihnachtsmarktAnfrage
  3. 15. Dezember 2025Antwort des Magistrats · nach 10 WochenSTST 2103Cannabis auf dem Frankfurter WeihnachtsmarktStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 1
Sitzung 42 · 21.10.2025
TO I, TOP 28
Angenommen
Auskunftsersuchen V 1292 2025 Die Vorlage OF 1741/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeÖkoLinX-ARLBFF
Ablehnung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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