E-Ladestationen in Harheim
Stellungnahme des Magistrats
Bevor der Magistrat genauer auf die Anregung eingeht, möchte er auf das Schreiben von Herrn Stadtrat Siefert an die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher vom 14.05.2025 verweisen. Dieses Schreiben informiert - wie auch vorherige Stellungnahmen des Magistrats zu diesem Thema (zum Beispiel STE 104/2025) - ausführlich über den Aufbau der E-Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen in Frankfurt und das weitere Verfahren. Ein unternehmerisches Tätigwerden (Der Magistrat als Auftraggeber) im Bereich von E-Ladeinfrastruktur ist demnach rechtlich nicht möglich. Die Mainova AG ist so zu behandeln wie jeder andere Marktbewerber von E-Ladeinfrastruktur. Der Magistrat kann also Plätze nicht direkt an die Mainova vergeben. Die AGB Frankfurt Holding hat am Harheimer Bürgerhaus keine eigenen Parkplätze, kann also dort auch keine Ladeinfrastruktur einrichten. Der Magistrat wird sicherstellen, dass in der jetzt folgenden Ausbauphase I alle Stadtteile - natürlich auch Harheim - bei der Standortvergabe berücksichtigt werden. Auch der hier vorgeschlagene Standort wird geprüft. Die im Rahmen des Pilotprojektes genehmigten Standorte sind inzwischen fast vollständig umgesetzt und in Betrieb. Der Magistrat hat überdies zwei Planstellen für die Umsetzung der weiteren Ladeinfrastruktur geschaffen. Diese Stellen können nach jetzigem Stand auch noch 2025 besetzt werden.