Bahngleise nach dem Fußgängerüberweg Am Grünen Graben sichern!
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Bahngleise in Eschersheim, insbesondere nach dem Fußgängerüberweg Am Grünen Graben, besser zu sichern. Dies geschieht, um die Sicherheit von spielenden Kindern zu gewährleisten, da derzeit eine Gefahr besteht, dass sie auf die Bahngleise gelangen.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Die Bahngleise in Eschersheim sind stadtauswärts bis zur Fußgängerüberführung Am Grünen Graben durch einen zusätzlichen Zaun gesichert. Danach und auf der Höhe der Sportplätze jedoch nicht mehr. Die Gefahr besteht, dass beispielweise ballspielende Kinder auf der Suche nach ihren Bällen den Hang hinuntersteigen und das Bahngleis betreten.
Der Magistrat wird daher dringend gebeten, die Bahngleise mindestens bis zum Ende der Sportplätze zusätzlich zu sichern, beispielsweise durch die Fortführung des Zaunes.
Quelle: Geoportal
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. August 2025OFOF 1083/9Bahngleise nach dem Fußgängerüberweg Am Grünen Graben sichern!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
- 4. September 2025Sie sind hierOMOM 7337Bahngleise nach dem Fußgängerüberweg Am Grünen Graben sichern!Direktanregung
- 14. November 2025STST 1915Bahngleise nach dem Fußgängerüberweg Am Grünen Graben sichern!Stellungnahme
- 9. März 2026Antwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 423Bahngleise nach dem Fußgängerüberweg Am Grünen Graben sichern!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats