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Verpflichtende Qualifizierung für Aufsichtsrät*innen

Vorlagentyp: NRGartenpartei
3 SitzungenAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag fordert die Einführung einer verpflichtenden Qualifizierung für Stadtverordnete und Magistratsmitglieder, die Aufsichtsratspositionen in städtischen Gesellschaften übernehmen. Dies soll sicherstellen, dass die Mitglieder über die notwendigen Kenntnisse zu Rechten und Pflichten verfügen, um im Sinne des öffentlichen Interesses zu handeln. Ziel ist es, die Fachkompetenz zu erhöhen und Fehlentscheidungen zu vermeiden.

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Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Stadtverordnete sowie Magistratsmitglieder, die Aufsichtsratsposten in städtischen Gesellschaften (Eigengesellschaften/Mehrheitsbeteiligungen) antreten, sind verpflichtet, fachliche Schulungen zu Rechten und Pflichten sowie zum unternehmensspezifischen Themenbereich zu absolvieren.

Begründung

Immer wieder zeigt sich, dass Aufsichtsratsmitglieder, welche von den Regierungskoalitionen eingesetzt wurden, sich nicht ausreichend die gesetzlich erforderlichen Kenntnisse über Rechte und Pflichten durch umfassende Schulungen angeeignet haben. Fehlende Fachkompetenz der politischen Repräsentant*innen in den Aufsichtsräten trägt zu einem nicht unwesentlichen Teil dazu bei, dass gegen das öffentliche Interesse gehandelt wird. Beispielhaft zu erwähnen ist der Korruptionsverdacht bei der städtischen Wohnungsgesellschaft ABG Holding sowie die finanzielle Schieflage der Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG), zu denen im Nachhinein Akteneinsichtsausschüsse zur Klärung der Sachlage einberufen worden sind, weil von politischem Führungsversagen auszugehen ist. Die mit Mühe abgewendete Insolvenz der Varisano-Kliniken ist ein weiteres Beispiel. Aktuell gibt es für die städtischen Gremienvertreter*innen, bevor sie ihre Aufsichtsratsposten antreten, lediglich ein "Starterpaket", welches den Public Corporate Governance Kodex, das entsprechende Aufsichtsratshandbuch, Betriebskommissionshandbuch und ggf. den Gesellschaftsvertrag und die Geschäftsordnung des jeweiligen Unternehmens umfasst. Hinzu kommt lediglich eine einstündige Schulung, ausgerichtet vom städtischen Beteiligungsmanagement, zu diesen Dokumenten und die Aufklärung über Rechte und Pflichten. Eine fachliche Fortbildung zu den Spezifika des Unternehmens gibt es nicht. Daher besteht eine deutliche Wissenslücke bei den städtischen Vertreter*innen im Vergleich zu anderen Aufsichträt*innen. Je mehr Fachwissen auch bei den städtischen Vertreter*innen vorhanden ist, desto geringer ist die Gefahr, dass Aufsichtsratsbeschlüsse lediglich stillschweigend abgenickt werden. Obligatorische Kenntnisse dienen der Mitbestimmung im Sinne des öffentlichen Interesses.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 4. September 2025 brachte Gartenpartei diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 06.11.2025 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Sonderausschusses für Controlling und Revision
Sitzung 38 · 20.10.2025
TO I, TOP 5
Abgelehnt
Die Vorlage NR 1359 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPVoltStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
LinkeBFF-BIGÖkoLinX-ELFFRAKTIONAfD
Sonstige:
Gartenpartei (Prüfung und Berichterstattung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 42 · 04.11.2025
TO II, TOP 2
Abgelehnt
Die Vorlage NR 1359 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPVolt
Ablehnung:
LinkeBFF-BIGAfDÖkoLinX-ELFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 44 · 06.11.2025
TO II, TOP 7
Abgelehnt
Die Vorlage NR 1359 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPVoltStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
LinkeBFF-BIGAfDÖkoLinX-ELFFRAKTIONGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung)

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