Instandsetzung des Geländers am Jägersteg
Zusammenfassung
Der Magistrat hat beschlossen, das Geländer am Jägersteg zu entfernen, da es nicht den geltenden Vorgaben entspricht und nicht von der Stadt aufgestellt wurde. Die Entscheidung basiert auf der Einschätzung, dass keine Absturzgefahr besteht.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat sich ein Bild vor Ort gemacht. Die Machart des Geländers weist darauf hin, dass es gar nicht von der Stadt aufgestellt wurde. Da die Verarbeitung nicht den geltenden Vorgaben entspricht, wird der Magistrat das Geländer entfernen. Aufgrund der inzwischen stark bewachsenen Böschungen besteht an der Anrampung keine Absturzgefahr.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. März 2025OMOM 6723Instandsetzung des Geländers am JägerstegDirektanregung
- 5. September 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1480Instandsetzung des Geländers am JägerstegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab