Zugangsrampen zur U-Bahn-Station "Niederursel" und dem umliegenden Kreuzungsbereich frei halten
Stellungnahme des Magistrats
Die Stadt Frankfurt am Main vergibt seit 2022 Sondernutzungserlaubnisse für die Bereitstellung von E-Scootern im öffentlichen Raum. Diese enthalten unter anderem Regeln für das korrekte Abstellen, die verpflichtende Nutzung der festen Parkzonen in der Innenstadt und eine Obergrenze für die Anzahl in verschiedenen Stadtbereichen. Wie auch in anderen Stellungnahmen erörtert (zum Beispiel ST 293/2025), hat die Stadt darüber hinaus eine Strategie für die flächendeckende Einführung von Mobilitätsstationen entwickelt. Die Stationen sollen in der Regel auf Pkw-Stellplätzen errichtet werden. Im Bereich der U-Bahnstation Niederursel hat die Stadt eine Parkverbotszone für die Leihfahrzeuge eingerichtet; das Verbot gilt für E-Scooter, aber auch für Leih-Räder. Es ist dort also nicht möglich, die Fahrzeuge abzustellen. GPS-Ungenauigkeiten können allerdings gelegentlich dazu führen, dass dies dennoch passiert. Um dem entgegenzuwirken, gibt es regelmäßige Kontroll- und Umverteilungsfahrten der Anbieter. Zusätzlich setzen die Anbieter eine Straßenpatrouille ein, die falsch abgestellte Fahrzeuge ordnet oder entfernt. E-Scooter, die behindernd oder unzulässig in einer Sperrzone abgestellt sind, können weiterhin auch über eine von der Stadt Frankfurt bereitgestellte App gemeldet werden - die Leihanbieter werden sich dann kurzfristig um die Beseitigung der Fahrzeuge kümmern ("Falschparker" App von Nivel). Zudem ist an jedem Fahrzeug eine kostenlose Hotline des jeweiligen Anbieters zu finden, über die falsch abgestellte E-Scooter gemeldet werden können.