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Verkehrsberuhigung Eschborner Landstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Im betreffenden Straßenabschnitt handelt es sich um eine Anliegerstraße mit Linienbusverkehr. Derzeit ist der Abschnitt als Trasse beziehungsweise Zubringer für den geplanten Radschnellweg FRM5 vorgesehen. Für den Fahrverkehr und somit auch den Linienbusverkehr ist der Straßenabschnitt keine Durchgangsstraße. Die Einrichtung von Bremsschwellen kann eine Möglichkeit darstellen, ohne große bauliche Veränderungen eine Verkehrsberuhigung zu erwirken. Von Bremsschwellen zur Verkehrsberuhigung an der Eschborner Landstraße wird allerdings abgesehen, da Anwohner:innen durch situativ zunehmenden Lärm (Abbremsen und Anfahren, "springende" Ladung bei Güterkraftfahrzeugen) des motorisierten Verkehrs belästigt werden. Auch für den Fahrkomfort in Linienbussen sind Bremsschwellen problematisch, auch bergen sie ein Gefahrenpotential für Radfahrer:innen. Die Eschborner Landstraße stellt bereits heute eine Radverbindung nach Eschborn beziehungsweise auch in den Taunus dar. Es wurden bereits beidseitig Verkehrszeichen (VZ) 274-30 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) in Verbindung mit VZ 136 StVO (Achtung Kinder) mit dem Zusatz auf 150 Meter ohne Wiederholungszeichen eingerichtet. Weiterhin wurde zusätzlich ein Piktogramm des VZ 136 StVO (Achtung Kinder) auf der Fahrbahn aufgebracht. Bei der Inaugenscheinnahme vor Ort ist aufgefallen, dass die geschwindigkeitsregelnden VZ erst kurz vor den Einmündungen angebracht sind, was ihre Rechtssicherheit und Sichtbarkeit für einfahrende Fahrzeuge beeinträchtigt. Dies wird - im Sinne der Zielsetzung der Anregung - korrigiert. Abschließend teilt der Magistrat mit, dass die sog. "Kölner Teller" seit vielen Jahren in Frankfurt am Main nicht mehr verbaut werden (sondern rückgebaut wurden), da die von ihnen ausgehende Sturzgefahr für Radfahrer:innen so hoch ist, dass Gerichte den Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung als erfüllt ansehen.

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