Sossenheim/Nied: Schutzmaßnahme für die renaturierte Nidda
Zusammenfassung
Der Magistrat äußert Bedauern, dass er in der vorgegebenen Zeit keine endgültige Stellungnahme abgeben kann. Dies deutet darauf hin, dass weitere Überlegungen und Analysen notwendig sind, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme:
Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 25. Januar 2025OFOF 1158/6Sossenheim/Nied: Schutzmaßnahme für die renaturierte NiddaOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. Februar 2025OMOM 6504Sossenheim/Nied: Schutzmaßnahme für die renaturierte NiddaDirektanregung
- 5. September 2025Sie sind hierSTST 1449Sossenheim/Nied: Schutzmaßnahme für die renaturierte NiddaStellungnahme
- 8. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 67 WochenSTST 862Sossenheim/Nied: Schutzmaßnahme für die renaturierte NiddaStellungnahme
- 17. Mai 2026OFOF 26/6Sossenheim/Nied: Schutzmaßnahme für die renaturierte Nidda und Aufforstung der gefällten Bäume nach den BaumaßnahmenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 9. Juni 2026VV 24Sossenheim/Nied: Schutzmaßnahme für die renaturierte Nidda und Aufforstung der gefällten Bäume nach den BaumaßnahmenAnfrage
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab