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Sossenheim/Nied: Schutzmaßnahme für die renaturierte Nidda

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 6
67 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

Zusammenfassung

Die Anregung zielt darauf ab, den Schutz der renaturierten Nidda im Sossenheim durch die Installation von Pollern zu gewährleisten. Ziel ist es, den Zugang für Pkw zu verhindern und gleichzeitig die Bedürfnisse von Anwohner*innen und Landwirten zu berücksichtigen.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Anregung

Die Erfahrungen der Renaturierung am Höchster Wehr (Autos, Vermüllung und Grillen im Landschaftsschutzgebiet) berücksichtigend, kann das Ergebnis der Renaturierung am Sossenheimer Wehr vor dem kommenden Frühling und Sommer 2025 geschützt werden.

Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, den nachfolgenden Vorschlag auf dessen Umsetzung zu prüfen:

Der Vorschlag sieht vor, mit minimalem Aufwand einen größtmöglichen Schutz zu erreichen. An fünf Stellen kann mit der Installation von abschließbaren Pollern oder ähnlichen geeigneten Maßnahmen die Anfahrt von Pkw direkt an die Nidda verhindert werden. Der Vorschlag sieht mit den fünf Standorten gleichzeitig die größtmögliche Rücksichtnahme auf Landwirtschaft, die Kleingartenvereine und Anwohner*innen vor. Anlieger*innen sollen entsprechende Sicherheitsschlüssel für die abschließbaren Poller erhalten, sodass der Zugang weiter uneingeschränkt möglich bleibt. Die beigefügte Skizze und die Fotos veranschaulichen die fünf vorgeschlagenen Standorte für die Poller.

Begründung

Die Erfahrungen der Renaturierung am Höchster Wehr (Autos, Vermüllung und Grillen im Landschaftsschutzgebiet) berücksichtigend, kann das Ergebnis der Renaturierung am Sossenheimer Wehr vor dem kommenden Frühling und Sommer 2025 geschützt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 25. Januar 2025OFOF 1158/6Sossenheim/Nied: Schutzmaßnahme für die renaturierte NiddaOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 11. Februar 2025Sie sind hier
    OMOM 6504Sossenheim/Nied: Schutzmaßnahme für die renaturierte Nidda
    Direktanregung
  3. 5. September 2025STST 1449Sossenheim/Nied: Schutzmaßnahme für die renaturierte NiddaStellungnahme
  4. 8. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 67 WochenSTST 862Sossenheim/Nied: Schutzmaßnahme für die renaturierte NiddaStellungnahme
  5. 17. Mai 2026OFOF 26/6Sossenheim/Nied: Schutzmaßnahme für die renaturierte Nidda und Aufforstung der gefällten Bäume nach den BaumaßnahmenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  6. 9. Juni 2026VV 24Sossenheim/Nied: Schutzmaßnahme für die renaturierte Nidda und Aufforstung der gefällten Bäume nach den BaumaßnahmenAnfrage

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 6
Sitzung 40 · 17.06.2025
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 41 · 02.09.2025
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 1 · 05.05.2026
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

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