Sossenheim/Nied: Schutzmaßnahme für die renaturierte Nidda und Aufforstung der gefällten Bäume nach den Baumaßnahmen
Zusammenfassung
Es wird vorgeschlagen, über den Sachstand zur Anregung OM 6504 zu berichten und die Umsetzung der Aufforstung gefällter Bäume zu klären. Dies ist wichtig, um die Renaturierung der Nidda und die Erhaltung eines Naherholungsgebiets im Frankfurter Westen sicherzustellen.
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Antwort überfällig
Der Magistrat hätte bis zum 01.09.2026 antworten müssen. Seit 29 Tagen liegt nichts vor.Warum?
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenFragen an den Magistrat
2. Gleichzeitig wird der Magistrat gebeten, darüber zu berichten, wann die gefällten Bäume für die erforderlichen Maßnahmen der Renaturierung durch Aufforstung wieder ersetzt werden.
Begründung
Die Nidda mit den angrenzenden Bereichen des Niedwalds und des Sossenheimer Unterfelds ist ein Naherholungsgebiet von großer Bedeutung für die Menschen im Frankfurter Westen. Der Schutz der Renaturierung und die Aufforstung - z. B. an den Stellen, an denen die beiden neuen Brücken stehen - sind noch offene Punkte beim Abschluss der Renaturierungsmaßnahmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Januar 2025OFOF 1158/6Sossenheim/Nied: Schutzmaßnahme für die renaturierte NiddaOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. Februar 2025OMOM 6504Sossenheim/Nied: Schutzmaßnahme für die renaturierte NiddaDirektanregung
- 5. September 2025STST 1449Sossenheim/Nied: Schutzmaßnahme für die renaturierte NiddaStellungnahme
- 8. Mai 2026STST 862Sossenheim/Nied: Schutzmaßnahme für die renaturierte NiddaStellungnahme
- 17. Mai 2026OFOF 26/6Sossenheim/Nied: Schutzmaßnahme für die renaturierte Nidda und Aufforstung der gefällten Bäume nach den BaumaßnahmenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 9. Juni 2026Sie sind hierVV 24Sossenheim/Nied: Schutzmaßnahme für die renaturierte Nidda und Aufforstung der gefällten Bäume nach den BaumaßnahmenAnfrage
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen